Ich will helfen > Freiwilligendienst

Allgemeine Informationen zum Bundesfreiwilligendienst (BFD)

  • Der BFD kann, von jungen Menschen ab 16 Jahren und von Erwachsenen über 27 Jahren (in Vollzeit oder Teilzeit mit min. 20 Std./Woche) absolviert werden.
  • TeilnehmerInnen von 16-27 Jahren nur in Vollzeitbeschäftigung.
  • Kindergeldzahlung ist möglich!
  • BFD-Freiwillige sind wie FSJ-Freiwillige sozialversichert (Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- u. Pflegeversicherung).
  • Die Einsatzstelle sorgt für eine Unfall- und Haftpflichtversicherung.
  • Darüber hinaus kann die Einsatzstelle eine Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung oder eine entsprechende Geldersatzleistung stellen. Hinzu kommt ein angemessenes Taschengeld, das möglicherweise durch den fehlenden Kindergeldanspruch der Eltern höher ausfallen wird als im FSJ.
  • Dauer: 6 bis 24 Monate, in der Regel 12 Monate.
  • Der 12monatige Dienst wird (wie im FSJ) mit 25 Bildungstagen begleitet.
  • Freiwillige, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, nehmen in angemessenem Umfang zur Beschäftigungszeit an den Seminaren teil.
  • Der Einsatz ist - wie im FSJ - arbeitsmarktneutral auszugestalten als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen.
  • BFD kann dem Gesetz nach geleistet werden in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Einrichtungen der außerschulischen Jugendbildung und Jugendarbeit, Einrichtungen der Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, der Behindertenhilfe, der Kultur und Denkmalpflege, des Sports, der Integration, des Zivil- und Katastrophenschutzes und Einrichtungen des Umwelt- und Naturschutzes.

(Quelle: Bistum Münster)