Psychosoziale Prozessbegleitung
Die psychosozialen Prozessbegleiterinnen und -begleiter informieren über den Ablauf und die Aufgaben der beteiligten Personen im Strafverfahren, begleiten zu den Vernehmungen, betreuen während der Wartezeiten und helfen bei der Bewältigung von Ängsten und möglichen Belastungen in Bezug auf das Strafverfahren.
Das Recht auf psychosoziale Prozessbegleitung hat ab dem 1. Januar 2017 jedes Opfer einer Straftat. Die Begleitung umfasst das gesamte Ermittlungs- und Strafverfahren vor, während und nach der Hauptverhandlung. Psychosoziale Prozessbegleiterinnen und -begleiter dürfen bei Vernehmungen des Opfers (auch bei der Polizei) und während der Hauptverhandlung anwesend sein.
In bestimmten Fällen besteht ein Anspruch auf kostenfreie Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleiterin oder eines psychosozialen Prozessbegleiters, die Kosten trägt dann die Staatskasse. Dazu müssen Sie bzw. Ihr Rechtsbeistand einen Antrag auf Beiordnung beim zuständigen Gericht stellen.
Wir informieren Sie über:
- den Ablauf eines Ermittlungs- und Strafverfahrens
- Vermittlung in vorhandene Netzwerke mit weiteren Möglichkeiten
Wir begleiten Sie:
- vor, während und nach der Gerichtsverhandlung
- wenn Sie minderjährig und Opfer einer schweren Sexual- oder Gewaltstraftat sind
- wenn Sie Ihre Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen können oder besonders schutzbedürftig sind
Wir bieten:
- eine umfassende Vorbereitung auf die Hauptverhandlung
- die Möglichkeit, in einem vertrauten Rahmen zu sprechen
- die Vermittlung zwischen allen Verfahrensbeteiligten