Diese Weiterbildung mit acht Modulen hatte das Referat entwickelt, weil seit diesem Jahr im Strafverfahrensrecht ein Passus für besonders belastete Opfer verankert wurde: Den Opfern bestimmter schwerer Straftaten soll im Strafverfahren ein Unterstützungsdienst zur Seite gestellt werden. Insbesondere im Stadium des Ermittlungs- und Strafverfahrens könne die psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch genommen werden, in besonderen Fällen besteht sogar ein Anspruch auf die sogenannte Beiordnung einer entsprechenden Begleitung.
"Die Weiterbildung ist vom Justizministerium NRW anerkannt. Insgesamt qualifizieren wir aktuell rund 90 Fachkräfte, darunter Mitarbeiter des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz und eine Beraterin aus Münster, die sich auf die Begleitung hörgeschädigter Menschen spezialisiert hat", erklärt Ramona Geßler vom Referat Weiterbildung. (Quelle: www.fh-muenster.de)
Auch zwei Mitarbeiterinnen aus dem Caritasverband Arnsberg-Sundern, Annette Kellermann und Katja Sommer sind unter den neu qualifizierten Fachkräften und bieten damit Betroffenen in Arnsberg und Sundern diese neue Hilfestellung an.
Der Kontakt zu Annette Kellermann und Katja Sommer kann bei Bedarf über das Caritas-Haus in Arnsberg hergestellt werden, Tel.: 02931 54505 4.