Prävention (sexualisierter) Gewalt
Die Präventionsordnung regelt die Präventionsarbeit und stellt die Rahmenordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen dar. (Veröffentlicht im Amtsblatt der Erzdiözese Paderborn 4/2014 überarbeitet mit aktuellem Stand vom 01. Mai 2022).
Hier wurden verbindliche Standards für die caritative Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und schutzbefohlenen Erwachsenen gesetzt.
Präventionsfachkräfte
Gemäß dieser Präventionsordnung haben alle Träger die Aufgabe, Präventionsfachkräfte zu benennen und die Prävention sexualisierter Gewalt zu fördern.
Dazu werden die verantwortlichen Führungskräfte in der Umsetzung der Präventionsordnung und weiterer präventiver Maßnahmen geschult und etablieren dadurch die Maßnahmen in den Einrichtungen.
Institutionelles Schutzkonzept
Auf Basis des institutionellen Schutzkonzeptes, das gemäß der Präventionsordnung die Träger für ihre Einrichtungen entwickelt haben, werden die Maßnahmen in die Praxis umgesetzt.
Mit dem Institutionellen Schutzkonzept werden sowohl die gesetzlichen Grundlagen als auch die "Leitlinien zum Umgang mit sexualisierter Gewalt" des Deutschen Caritasverbands" umgesetzt.
Inhalt des institutionellen Schutzkonzeptes sind die vorhandenen Strukturen, Konzepte, Regelungen und Maßnahmen zur Prävention (sexualisierter) Gewalt und grenzverletzendem Verhalten. Neben Präventionsmaßnahmen sind auch Interventionsmaßnahmen definiert, um auch im Bedarfsfall den Menschen zur Seite zu stehen. Die Führungskräfte der Einrichtungen und Dienste verpflichten sich, das Schutzkonzept im Alltag umzusetzen.
Das Institutionelle Schutzkonzept (ISK) ist für alle Mitarbeitenden und Klienten einsehbar. Wir sensibilisieren alle Mitarbeiter*innen damit für die Wahrnehmung von Grenzverletzungen und Übergriffen und legen klare Verfahrenswege bei Missbrauchsverdacht fest. Diese Maßnahmen sind zum Wohle der Mitarbeitenden und der Klienten entwickelt worden.
Schulungen
Nicht nur Führungskräfte, sondern alle Mitarbeitenden (Haupt- und auch Ehrenamtlich) haben abhängig von Ihrem Arbeitsfeld gemäß der Präventionsordnung, nach Einstellung und dann fortlaufend mindestens alle fünf Jahre, an einer anerkannten Schulung zur Prävention gegen Gewalt teilzunehmen und die Teilnahme nachzuweisen.
Fachstelle Prävention
Zur Unterstützung der Mitarbeitenden und der Führungskräfte sowie zur Sicherstellung der Umsetzung des Institutionellen Schutzkonzepts wurde die Fachstelle Prävention eingerichtet. Die Fachstelle Prävention ist mit Aufgaben für den Gesamtverband betraut.
Dazu gehören folgende Aufgaben:
- Anlaufstelle im Caritasverband rund um das Thema Prävention, und (sexualisierte) Gewalt und Ansprechpartner für haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende
- Beratung, Sensibilisierung und Unterstützung sowie ggf. Vermittlung bei Fragen rund um das Thema Prävention
- Beratung und Begleitung zur Erstellung und Überprüfung von Risiko und Ressourcenanalyse
- Internes Klärungsangebot im Interventionsprozess (Weitervermittlung an Institutionen im Bedarfsfall)
- Begleitung bei Vermutungen und Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt sowie Begleitung im Nachgang einer Intervention auf Anfrage der jeweiligen Leitung.
- Kontaktperson für den Präventionsbeauftragten der Erzdiözese/des DiCV Paderborn
- Verantwortung der inhaltlichen Planung und Gestaltung der Qualifizierung
- Koordination und Sicherstellung der verbandlichen Schulungsangebote
- Dokumentation und Steuerung
- Evaluation der Fachstelle und der Umsetzung im Gesamtverband