Hinweisgeberschutz
Um den Mitarbeitenden bei der Abgabe eines Hinweises ein Höchstmaß an Vertraulichkeit zu bieten, hat der Caritasverband hierfür einen eigenen Meldekanal eingerichtet. Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität
- der hinweisgebenden Person,
- der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und
- der sonstigen in der Meldung genannten Personen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz verbietet jegliche Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber den Hinweisgebern (Whistleblowern). Beachten Sie, dass alle von Ihnen gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen und einen Bezug zum Caritasverband Arnsberg-Sundern e.V. (und dessen Mitarbeitenden) haben müssen. Falls sich herausstellt, dass die hinweisgebende Person bewusst falsche Informationen gegeben hat, kann sie zur Verantwortung gezogen werden. Sie muss in einem solchen Fall mit Schadensersatzansprüchen, die gegen sie geltend gemacht werden, oder mit einer Strafanzeige gegen sich rechnen.
Ihr Hinweis wird geprüft, über das Ergebnis sowie über Folgemaßnahmen werden Sie informiert.
Bitte füllen Sie das untenstehende Kontaktformular mit den relevanten Informationen für die weitere Bearbeitung aus.