Caritas-Schule Mariannhill
Aufgaben
- Vermittlung von Kulturtechniken nach individuellem Lernvermögen
- Erlernen von Fertigkeiten im lebenspraktischen Bereich
- Entfaltung der Persönlichkeit, verbunden mit positivem Selbstwerterleben
- Aufbau von Beziehungen zur sozialen Umwelt
- Befähigung zu einer möglichst selbstständigen Lebensführung
- Wahrnehmung von Rechten und Pflichten in der Gesellschaft
Wir bieten
- Schule als Lern- und Lebensgemeinschaft
- in der Ganztagsschule werden die SchülerInnen in kleinen Lerngruppen (7-13 Schüler) in der Regel von 2 LehrerInnen unterrichtet
- mehrere Integrationshelferinnen und Bundesfreiwilligendienstleistende (Bufdis) unterstützen Schüler mit besonders hohem Hilfebedarf
- Betreuung findet statt beim Mittagessen und im Pausenbereich
- fächer- und klassenübergreifend werden musische und religiöse Angebote (Gottesdienste, Feste und Feiern, Begegnungen, Projekte, Schullandheimaufenthalte, Ausstellungen und Basare) gemacht
- Vorbereitung auf das Arbeitsleben in eigenen Werk- und Arbeitsräumen und intensive Begleitung beim Übergang Schule - Beruf in Form von Hospitationen und vielfältigen Praktika
Leistungen
- Individuelle Förderung vom Schulbeginn bis zum Eintritt ins Berufsleben
- Unterricht findet im Klassenverband und in Differenzierungsgruppen bis hin zur Einzelförderung statt
- Therapeutinnen bieten Hilfen im Bereich Logopädie, Ergotherapie und Krankengymnastik an
- Wir arbeiten eng mit außerschulischen Institutionen wie Gesundheitsamt, Wohnheimen, Werkstatt, Jugendamt und Kirchengemeinden zusammen.
- Unsere SchülerInnen erlernen eine sinnvolle Freizeitgestaltung durch Teilnahme an AG's: Kegeln, Fußball, Schulchor, Tanzen, Backen, Volleyball, Mofa, Malen, Internet.
Wissenswertes
- die Schüler kommen aus den Städten Arnsberg und Sundern und werden mit dem Schülerspezialverkehr zur Schule gebracht
- es gibt 11 Pflichtschuljahre in der Primarstufe und Sekundarstufe 1
- die Schülerinnen und Schüler können ihre Berufsschulpflicht in der Berufspraxisstufe erfüllen
- bei Bedarf kann die Schulpflicht verlängert werden, in Ausnahmefällen bis zum 25. Lebensjahr