Schwerbehindertenvertretung
Schwerbehindertenvertretung
Dirk Giese
Stellvertretende Schwerbehindertenvertretung
Dirk Vollmer
Sprechzeiten:
nach telefonischer Vereinbarung
Dirk Giese
Dirk Vollmer
Sprechzeiten:
nach telefonischer Vereinbarung
d.giese@caritas-arnsberg.de oder Handy: 0173 8781301
Sprechstunden können im Büro der Schwerbehindertenvertretung oder vor Ort in der Einrichtung durchgeführt werden. Terminabsprachen sind per Telefon oder Mail möglich.
Die SBV ist eine Interessenvertretung und hat somit besonderen Schutz nach SGB IX § 179. Die Vertrauenspersonen besitzen gegenüber dem Arbeitgeber die gleiche persönliche Rechtsstellung, insbesondere den gleichen Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz, wie ein Mitglied des Betriebs-, Personal-, Staatsanwalts- oder Richterrates.
Die Aufgaben der SBV sind im SGB IX § 178 geregelt. Folgend einige Auszüge:
(§178/1) Die SBV fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in den Betrieb oder der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.
(§178/2) Der Arbeitgeber hat die SBV in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören; er hat ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen.
(§178/4) Die SBV hat das Recht, an allen Sitzungen des Betriebs-, Personalrates, (MAV) und deren Ausschüssen sowie des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen. Sie kann beantragen, Angelegenheiten, die einzelne oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe besonders betreffen, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen.
Vertreten werden Mitarbeiter*innen, die einen Grad der Behinderung (GDB) von mindestens 30% haben und gleichgestellt sind. Ebenfalls Mitarbeiter*innen, die einen GDB von 50% oder mehr haben. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diesen GDB nicht erreichen, werden durch die SBV unterstützt, um Schwerbehinderungsanträge oder Gleichstellungsanträge zu stellen.
Gleichgestellte Mitarbeiter*innen sowie Mitarbeiter*innen mit GDB 50% und mehr, haben Vergünstigungen und einen besonderen Schutz.
Um diesen zu erhalten, muss dem Dienstgeber, sprich der Personalabteilung bekannt sein, dass der Mitarbeiter gleichgestellt ist oder einen GDB von 50% oder mehr hat. Fragen Sie ruhig in der Personalabteilung nach, ob z.B. die Information über die Gleichstellung von Ihnen vorliegt.
Die Personalabteilung zu informieren, liegt in der Verantwortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst. Nur Daten, die dem Dienstgeber bekannt sind, werden berücksichtigt.
Achten Sie darauf, dass auch der verlängerte Schwerbehinderungsausweis in der Personalabteilung vorliegt. Somit wird Ihnen dann auch weiterhin beispielsweise der Zusatzurlaub gewährt.
Klicken Sie bitte hier, um einen Gleichstellungsantrag zu stellen. Bei Fragen bitte an die SBV wenden.
Sollten Fragen offen sein, melden Sie sich bitte bei der Schwerbehindertenvertretung. „Gemeinsam werden wir versuchen, diese zu beantworten. Die Schwerbehindertenvertretung steht Ihnen gerne beratend und helfend zur Seite.“