Ab diesem Tag reicht eine mündliche Versicherung über einen durchgeführten Coronaselbsttest mit negativem Ergebnis aus, um alle stationären und teilstationären Einrichtungen des Caritas-Verbandes zu besuchen.
Der Corona-Selbsttest muss am Tag des Besuches vorgenommen werden und ist auf Verlangen der für die Einrichtungen verantwortlichen Personen zu versichern. Bei begründeten Zweifeln oder bei Personen mit Symptomen kann die Durchführung eines von der Einrichtung zu stellenden Coronaselbsttests unter Aufsicht in der entsprechenden Einrichtung verlangt werden.
Zusätzlich bleibt das Tragen einer FFP2-Maske weiterhin Pflicht.