Springe zum Hauptinhalt
Arrow Online-Beratung Caritas
close
Caritas Deutschland
Caritas international
Adressen
Umkreissuche
Jobs
Umkreissuche
Kampagne
Facebook YouTube Instagram Linkedin
close
Kostenlos, anonym und sicher!

Sie benötigen Hilfe?

  • Allgemeine Sozialberatung
  • Aus-/Rück- und Weiterwanderung
  • Behinderung und psychische Beeinträchtigung
  • Eltern und Familie
  • HIV und Aids
  • Hospiz- und Palliativberatung
  • Jungen- und Männerberatung
  • Kinder und Jugendliche
  • Kinder- und Jugend-Reha
  • Kuren für Mütter und Väter
  • Leben im Alter
  • Migration
  • Rechtliche Betreuung und Vorsorge
  • Schulden
  • Schwangerschaft
  • Straffälligkeit
  • Sucht
  • Trauerberatung
  • U25 Suizidprävention
  • Übergang von Schule zu Beruf

Sie wollen wissen, wie die Online-Beratung funktioniert?

Logo Caritas-Verband
  • Startseite
  • Beratung & Hilfen
    • Allgemeine Sozialberatung
    • ADA - Servicestelle Antidiskriminierungsarbeit
    • Kurberatung
    • Hausnotruf
    • Teilhabeberatung EUTB
    • Teilhabemanagement
    • Integration & Migration
    • Regionale Flüchtlingsberatung
    • Integrationsagentur
    • Migrationsberatung für Erwachsene
    • CARINO
    • Reiseangebote
    • Familienreisen
    • Seniorenreisen
    • Angebote und Projekte
    • Mehrgenerationenhaus
    Close
  • Pflege & Wohnen
    • Seniorenhäuser
    • Seniorenhaus Sankt Anna
    • Seniorenhaus Klostereichen
    • Seniorenhaus St. Franziskus
    • Seniorenhaus St. Joachim
    • Seniorenhaus St. Josef
    • Seniorenhaus St. Johannes
    • WOHNEN+
    • Wohnungen
    • Wohngemeinschaften
    • Ambulante Pflege
    • Pflegeberatung
    • Tagespflegen
    • Kostenaufstellung
    • Hospizdienste
    • Hospiz Raphael
    • "Sternenweg" ambulanter Hospizdienst
    • Hospiz-Stiftung Arnsberg-Sundern
    • Wohnen für Menschen mit Behinderung
    • Anfrage Wohn- und/oder Betreuungsangebot
    • Wohnhaus Mariannhill
    • Wohnhaus St. Christophorus
    • Wohnhaus St. Marien
    • Ambulant Betreutes Wohnen
    • Junges Wohnen
    • Mitarbeiterpool Plan p
    Close
  • Lernen & Arbeiten
    • Heilpädagogische Frühförderung
    • Heilpädagogischer Kindergarten
    • Kindertagesstätte St. Norbertus Arnsberg
    • Kindertagesstätte Die Feldhasen
    • Kindertagesstätte Bachum
    • Caritas-Schule Mariannhill
    • Arbeits- und Bildungszentrum Oeventrop
    • heftzwecke - Grafik · Druck · Lettershop
    • caritas integra gGmbH
    • check&snack
    • Werkstattladen & Gärtnerei
    • Betriebsintegrierte Beschäftigungsplätze
    • TRILUX
    • Schulte Duschkabinen
    • JoKA - Job Kontaktstelle Arbeit
    • Stromspar-Check
    • Beratungsstelle Arbeit
    • Inklusive Beschäftigung
    • Teilzeitausbildung (TEP)
    • Abgeschlossene Projekte
    • Caritas-Werkstätten
    • Caritas-Werkstätten Arnsberg
    • Garten- und Landschaftsbau
    • Lager und Logistik
    • Metallbearbeitung
    • Produktmontagen
    • Tampondruck
    • Verpackungsarbeiten
    • 3D Drucken
    • Werkstattrat
    • Frauenbeauftragte
    • Freundeskreis
    Close
  • Spenden & Engagieren
    • Spenden & Stiften
    • Geburtstagsspende
    • Kondolenzspende
    • Kleiderkammer
    • AmazonSmile
    • Hospiz-Stiftung Arnsberg-Sundern
    • Caritas-Sammlungen
    • "Sternenweg" ambulanter Hospizdienst
    • Ehrenamt
    • Mitglied werden
    • Caritas-Konferenzen
    • Mitgliedschaft
    • Ukraine-Hilfe
    Close
  • Organisation
    • Transparenzbericht
    • Gemeinwohl-Ökonomie
    • Vorstand
    • Caritasrat
    • Caritas-Koordination
    • Zentrale Dienste
    • Personalwesen
    • IT & Telekommunikation
    • Rechnungswesen
    • Controlling
    • Qualitätsmanagement, Hygiene und Arbeitssicherheit
    • Facility Management
    • Einkauf
    • Zentrale Abrechnungsstelle ZAS
    • Seelsorge
    • Mitarbeitervertretung
    • Schwerbehindertenvertretung
    • Prävention
    • Verbesserungsmanagement
    • Unternehmensservice
    • Projekte
    • Multivitamin
    • vitaminL
    • Allein oder Einsam?
    • Bundestagswahl 2021
    • Kommunalwahl 2020
    • Landtagswahl NRW 2017
    • Bundestagswahl 2017
    • Presse
    • Termine
    • Hinweisgeberschutz
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Datenschutzerklärung Facebook
    • Datenschutzinformationen Instagram
    • Datenschutzinformation YouTube
    • Datenschutzinformation BewerberInnen
    • Datenschutzinformation Geschäftspartner
    • Datenschutzerklärung für Mitglieder
    Close
  • Jobs & Karriere
    • Mitarbeiter Benefits
    • Tarif
    • Zusatzleistungen
    • Vergünstigungen
    • Beruf und Familie
    • Persönliche Entwicklungschancen
    • Gesundheit
    • Spirituelle Angebote
    • Dienstgemeinschaft
    • Austausch
    • Mitarbeiter werben Mitarbeiter
    • Stellenangebote
    • Online-Bewerbung
    • Ausbildung
    • Ausbildungsberufe
    • Bildungsakademie
    • Praktikum
    • Duales Studium
    • Aktuelles
    Close
Suche
Home
Filter
  • Startseite
  • Beratung & Hilfen
    • Allgemeine Sozialberatung
    • ADA - Servicestelle Antidiskriminierungsarbeit
    • Kurberatung
    • Hausnotruf
    • Teilhabeberatung EUTB
    • Teilhabemanagement
    • Integration & Migration
      • Regionale Flüchtlingsberatung
      • Integrationsagentur
      • Migrationsberatung für Erwachsene
      • CARINO
    • Reiseangebote
      • Familienreisen
      • Seniorenreisen
    • Angebote und Projekte
      • Mehrgenerationenhaus
  • Pflege & Wohnen
    • Seniorenhäuser
      • Seniorenhaus Sankt Anna
        • Freundeskreis St. Anna
      • Seniorenhaus Klostereichen
        • Platz für Ihre Veranstaltung
      • Seniorenhaus St. Franziskus
        • mach was für Franz
          • ich will Mitglied werden!
          • ich habe eine Idee oder will mich engagieren!
      • Seniorenhaus St. Joachim
      • Seniorenhaus St. Josef
        • Förderverein St. Josef
      • Seniorenhaus St. Johannes
      •  
    • WOHNEN+
      • Wohnungen
      • Wohngemeinschaften
    • Ambulante Pflege
    • Pflegeberatung
    • Tagespflegen
      • Kostenaufstellung
    • Hospizdienste
      • Hospiz Raphael
      • "Sternenweg" ambulanter Hospizdienst
      • Hospiz-Stiftung Arnsberg-Sundern
    • Wohnen für Menschen mit Behinderung
      • Anfrage Wohn- und/oder Betreuungsangebot
      • Wohnhaus Mariannhill
      • Wohnhaus St. Christophorus
      • Wohnhaus St. Marien
      • Ambulant Betreutes Wohnen
      • Junges Wohnen
    • Mitarbeiterpool Plan p
  • Lernen & Arbeiten
    • Heilpädagogische Frühförderung
    • Heilpädagogischer Kindergarten
    • Kindertagesstätte St. Norbertus Arnsberg
    • Kindertagesstätte Die Feldhasen
    • Kindertagesstätte Bachum
    • Caritas-Schule Mariannhill
    • Arbeits- und Bildungszentrum Oeventrop
    • heftzwecke - Grafik · Druck · Lettershop
    • caritas integra gGmbH
    • check&snack
    • Werkstattladen & Gärtnerei
    • Betriebsintegrierte Beschäftigungsplätze
      • TRILUX
      • Schulte Duschkabinen
    • JoKA - Job Kontaktstelle Arbeit
      • Stromspar-Check
      • Beratungsstelle Arbeit
      • Inklusive Beschäftigung
      • Teilzeitausbildung (TEP)
      • Abgeschlossene Projekte
        • CarloS
        • Engagementförderung
        • ÖgB
        • VORAB
        • Zukunft jetzt
    • Caritas-Werkstätten
      • Caritas-Werkstätten Arnsberg
        • Werkstatt Arnsberg
        • Werkstatt Neheim
        • Werkstatt Meschede
      • Garten- und Landschaftsbau
      • Lager und Logistik
      • Metallbearbeitung
      • Produktmontagen
      • Tampondruck
      • Verpackungsarbeiten
      • 3D Drucken
      • Werkstattrat
      • Frauenbeauftragte
      • Freundeskreis
  • Spenden & Engagieren
    • Spenden & Stiften
      • Geburtstagsspende
      • Kondolenzspende
      • Kleiderkammer
      • AmazonSmile
      • Hospiz-Stiftung Arnsberg-Sundern
      • Caritas-Sammlungen
      • "Sternenweg" ambulanter Hospizdienst
    • Ehrenamt
      • Mitglied werden
      • Caritas-Konferenzen
    • Mitgliedschaft
    • Ukraine-Hilfe
  • Organisation
    • Transparenzbericht
    • Gemeinwohl-Ökonomie
    • Vorstand
    • Caritasrat
    • Caritas-Koordination
    • Zentrale Dienste
      • Personalwesen
      • IT & Telekommunikation
      • Rechnungswesen
      • Controlling
      • Qualitätsmanagement, Hygiene und Arbeitssicherheit
      • Facility Management
      • Einkauf
      • Zentrale Abrechnungsstelle ZAS
    • Seelsorge
    • Mitarbeitervertretung
    • Schwerbehindertenvertretung
    • Prävention
    • Verbesserungsmanagement
    • Unternehmensservice
    • Projekte
      • Multivitamin
      • vitaminL
        • Kultureller Wandel
        • Methodenbox
        • Videos
        • Veröffentlichungen
      • Allein oder Einsam?
        • Netzwerkpartner und Angebote finden!
        • Ich für andere - Engagement
      • Bundestagswahl 2021
      • Kommunalwahl 2020
      • Landtagswahl NRW 2017
      • Bundestagswahl 2017
    • Presse
    • Termine
    • Hinweisgeberschutz
    • Impressum
    • Datenschutz
      • Datenschutzerklärung Facebook
      • Datenschutzinformationen Instagram
      • Datenschutzinformation YouTube
      • Datenschutzinformation BewerberInnen
      • Datenschutzinformation Geschäftspartner
      • Datenschutzerklärung für Mitglieder
  • Jobs & Karriere
    • Mitarbeiter Benefits
      • Tarif
      • Zusatzleistungen
      • Vergünstigungen
      • Beruf und Familie
      • Persönliche Entwicklungschancen
      • Gesundheit
      • Spirituelle Angebote
      • Dienstgemeinschaft
      • Austausch
      • Mitarbeiter werben Mitarbeiter
    • Stellenangebote
    • Online-Bewerbung
    • Ausbildung
      • Ausbildungsberufe
      • Bildungsakademie
      • Praktikum
      • Duales Studium
    • Aktuelles
  • Sie sind hier:
  • Startseite
  • Pflege & Wohnen
  • Seniorenhäuser
  • Speisen und Getränke
Seniorenhäuser
  • Startseite
  • Beratung & Hilfen
    • Allgemeine Sozialberatung
    • ADA - Servicestelle Antidiskriminierungsarbeit
    • Kurberatung
    • Hausnotruf
    • Teilhabeberatung EUTB
    • Teilhabemanagement
    • Integration & Migration
      • Regionale Flüchtlingsberatung
      • Integrationsagentur
      • Migrationsberatung für Erwachsene
      • CARINO
    • Reiseangebote
      • Familienreisen
      • Seniorenreisen
    • Angebote und Projekte
      • Mehrgenerationenhaus
  • Pflege & Wohnen
    • Seniorenhäuser
      • Seniorenhaus Sankt Anna
        • Freundeskreis St. Anna
      • Seniorenhaus Klostereichen
        • Platz für Ihre Veranstaltung
      • Seniorenhaus St. Franziskus
        • mach was für Franz
          • ich will Mitglied werden!
          • ich habe eine Idee oder will mich engagieren!
      • Seniorenhaus St. Joachim
      • Seniorenhaus St. Josef
        • Förderverein St. Josef
      • Seniorenhaus St. Johannes
      •  
    • WOHNEN+
      • Wohnungen
      • Wohngemeinschaften
    • Ambulante Pflege
    • Pflegeberatung
    • Tagespflegen
      • Kostenaufstellung
    • Hospizdienste
      • Hospiz Raphael
      • "Sternenweg" ambulanter Hospizdienst
      • Hospiz-Stiftung Arnsberg-Sundern
    • Wohnen für Menschen mit Behinderung
      • Anfrage Wohn- und/oder Betreuungsangebot
      • Wohnhaus Mariannhill
      • Wohnhaus St. Christophorus
      • Wohnhaus St. Marien
      • Ambulant Betreutes Wohnen
      • Junges Wohnen
    • Mitarbeiterpool Plan p
  • Lernen & Arbeiten
    • Heilpädagogische Frühförderung
    • Heilpädagogischer Kindergarten
    • Kindertagesstätte St. Norbertus Arnsberg
    • Kindertagesstätte Die Feldhasen
    • Kindertagesstätte Bachum
    • Caritas-Schule Mariannhill
    • Arbeits- und Bildungszentrum Oeventrop
    • heftzwecke - Grafik · Druck · Lettershop
    • caritas integra gGmbH
    • check&snack
    • Werkstattladen & Gärtnerei
    • Betriebsintegrierte Beschäftigungsplätze
      • TRILUX
      • Schulte Duschkabinen
    • JoKA - Job Kontaktstelle Arbeit
      • Stromspar-Check
      • Beratungsstelle Arbeit
      • Inklusive Beschäftigung
      • Teilzeitausbildung (TEP)
      • Abgeschlossene Projekte
        • CarloS
        • Engagementförderung
        • ÖgB
        • VORAB
        • Zukunft jetzt
    • Caritas-Werkstätten
      • Caritas-Werkstätten Arnsberg
        • Werkstatt Arnsberg
        • Werkstatt Neheim
        • Werkstatt Meschede
      • Garten- und Landschaftsbau
      • Lager und Logistik
      • Metallbearbeitung
      • Produktmontagen
      • Tampondruck
      • Verpackungsarbeiten
      • 3D Drucken
      • Werkstattrat
      • Frauenbeauftragte
      • Freundeskreis
  • Spenden & Engagieren
    • Spenden & Stiften
      • Geburtstagsspende
      • Kondolenzspende
      • Kleiderkammer
      • AmazonSmile
      • Hospiz-Stiftung Arnsberg-Sundern
      • Caritas-Sammlungen
      • "Sternenweg" ambulanter Hospizdienst
    • Ehrenamt
      • Mitglied werden
      • Caritas-Konferenzen
    • Mitgliedschaft
    • Ukraine-Hilfe
  • Organisation
    • Transparenzbericht
    • Gemeinwohl-Ökonomie
    • Vorstand
    • Caritasrat
    • Caritas-Koordination
    • Zentrale Dienste
      • Personalwesen
      • IT & Telekommunikation
      • Rechnungswesen
      • Controlling
      • Qualitätsmanagement, Hygiene und Arbeitssicherheit
      • Facility Management
      • Einkauf
      • Zentrale Abrechnungsstelle ZAS
    • Seelsorge
    • Mitarbeitervertretung
    • Schwerbehindertenvertretung
    • Prävention
    • Verbesserungsmanagement
    • Unternehmensservice
    • Projekte
      • Multivitamin
      • vitaminL
        • Kultureller Wandel
        • Methodenbox
        • Videos
        • Veröffentlichungen
      • Allein oder Einsam?
        • Netzwerkpartner und Angebote finden!
        • Ich für andere - Engagement
      • Bundestagswahl 2021
      • Kommunalwahl 2020
      • Landtagswahl NRW 2017
      • Bundestagswahl 2017
    • Presse
    • Termine
    • Hinweisgeberschutz
    • Impressum
    • Datenschutz
      • Datenschutzerklärung Facebook
      • Datenschutzinformationen Instagram
      • Datenschutzinformation YouTube
      • Datenschutzinformation BewerberInnen
      • Datenschutzinformation Geschäftspartner
      • Datenschutzerklärung für Mitglieder
  • Jobs & Karriere
    • Mitarbeiter Benefits
      • Tarif
      • Zusatzleistungen
      • Vergünstigungen
      • Beruf und Familie
      • Persönliche Entwicklungschancen
      • Gesundheit
      • Spirituelle Angebote
      • Dienstgemeinschaft
      • Austausch
      • Mitarbeiter werben Mitarbeiter
    • Stellenangebote
    • Online-Bewerbung
    • Ausbildung
      • Ausbildungsberufe
      • Bildungsakademie
      • Praktikum
      • Duales Studium
    • Aktuelles

Informationen über das Seniorenhaus Sankt Anna

Das Wohnkonzept

Wir bieten Ihnen ebenfalls die Möglichkeit mit Ihrem Lebenspartner bei uns einzuziehen. Unsere Einrichtung ist eine offen geführte Einrichtung, die Jederzeit verlassen werden kann. Besuch kann jederzeit empfangen werden, wir bitten aber um Rücksicht auf Essens- und Ruhezeiten. Das Seniorenhaus Sankt Anna verfügt über 60 Einzelzimmer und 15 Doppelzimmer, die sich über 3 Wohnbereiche (Etagen) verteilen. Für die stationäre Pflege und Kurzzeitpflege stehen uns somit 90 Bewohnerplätze in modernen Einzel- und Doppelzimmer, mit innenliegenden Bädern (Dusche, WC) zur Verfügung. Ein Pflegebad ist vorhanden. Unsere Einrichtung ist barrierefrei erreichbar und in allen Bereichen behindertengerecht eingerichtet. Die Aufenthaltsräume stehen den Bewohnern jederzeit - auch nachts - zur Verfügung.

In der Einrichtung stehen Aufzüge zur Verfügung und das Gebäude ist mit einer Rauchmeldeanlage ausgestattet. Alle Flure verfügen über Handläufe. Außerdem können alle Bereiche des Hauses mit dem Rollstuhl befahren werden. Umzüge innerhalb der Einrichtung sind grundsätzlich möglich, wenn entsprechende Zimmer frei sind. In einer großen Einrichtung wie unserer, ist eine gut funktionierende und sichere Technik von größter Bedeutung. Die Überprüfung und der funktionsfähige Erhalt der Technischen Anlagen, Gebäude und Parkanlagen ist daher eine der wesentlichen Aufgaben des Haustechnikers. Die Anlagen wie Aufzüge, Heizungsanlage, Notstromversorgung, Rauchabzugsanlage, Brandmeldeanlagen, Feuerlöscher, Zimmerrufanlagen, Türen u. a. werden durch Wartungsverträge mit entsprechenden Fachfirmen überwacht. Alle weiteren Anlagen, Gebäude und Parkflächen unterliegen dem Verantwortungsbereich des Haustechnikers. Im Haus sind Brandschutzmittel, Fluchtpläne und Brandschutzordnungen verteilt. Ergänzend durch die direkte Verbindung unserer Brandmeldeanlage mit der Feuerwehr der Stadt Arnsberg versuchen wir, für alle Notfälle gerüstet zu sein. Sicherheit und funktionierende Technik erfordern allerdings die Aufmerksamkeit aller Bewohner, Angehöriger und Mitarbeiter.

Welche Ausstattung haben die Zimmer?

Die Zimmer sind zwischen 23,39 m² und 27,28 m² groß. Zur Ausstattung gehören eine Rufanlage, elektrische Pflegebetten, Nachtisch, Schrank und eigenes Bad (WC, Dusche) im Zimmer, Balkon. Radio-/TV-Kabelanschluss sowie Telefonanschluss sind ebenfalls vorhanden.

Kann ich eigene Möbel und persönliche Gegenstände mitbringen?

Die individuelle Gestaltung der Zimmer ist möglich und erwünscht. Der Bewohner soll nach Möglichkeit persönliche, liebgewonnene Gegenstände wie Bilder, Fernsehapparat, Radio, Kleinmöbel etc. mitbringen und so sein Zuhause nach seinen Wünschen und Bedürfnissen selbst gestalten. Sofern eine individuelle Möblierung gewünscht ist, können die vom Haus gestellten Möbel teilweise entfernt werden. Selbstverständlich freuen wir uns, wenn Sie Ihr Zimmer mit persönlichen Gegenständen einrichten, wie Sie es möchten. Wir unterstützen die Bewohner bei Bedarf beim Anbringen von Bildern und dem Aufstellen von Gegenständen.

Gibt es Orientierungshilfen für mich?

Durch das Anbringen von Symbolen, Fotos mit Wiedererkennungswert oder bewohnereigenen Gegenständen an den Türen kann die Orientierung der Bewohner unterstützt werden. Jedes Zimmer ist mit Namen und Nummer versehen. Durch die Gestaltung der Bereiche mit Hinweisschildern, Bildern und unterschiedlich farblicher Gestaltung der Wände wollen wir erreichen, dass die Bewohner sich in ihrer näheren Umgebung zurechtfinden.

Habe ich Einfluss auf die Gestaltung der Gemeinschaftsräume?

Auf den Wohnbereichen befindet sich ein Aufenthaltsraum, eine Teeküche und gemütliche Sitzgruppen. In unserer Einrichtung möchten wir die Gemeinschaft unter den Bewohnern ermöglichen und fördern. In den Gemeinschaftsräumen wird in Zusammenarbeit mit den Bewohnern durch jahreszeitliche Dekoration, Bilder, Blumen und Pflanzen etc. eine wohnliche und entspannende Atmosphäre geschaffen.

Habe ich die Möglichkeit, Familienfeiern in der Einrichtung durchzuführen?

Die Einrichtung bietet Ihnen die Möglichkeit, Familienfeiern in den zwei Gemeinschaftsräumen oder im Restaurant zu feiern. Unsere Hauswirtschaftsleitung ist Ihnen gerne bei der Planung und Organisation behilflich. Unsere hauseigene Küche kann die Verpflegung auf Wunsch übernehmen, die Ihnen dann jedoch privat in Rechnung gestellt wird.

Werden jahreszeitliche Feste gefeiert?

Gemäß dem jahreszeitlichen Rhythmus werden nach dem Welt- und Kirchenkalender Feste gefeiert. Die Bewohner werden bei der Gestaltung und Vorbereitung mit einbezogen. Es werden Traditionen, Brauchtum und Sitten gelebt. Sie sind ein fester Bestandteil in unserer Einrichtung, durch Feste wird das Zusammengehörigkeitsgefühl/ Wohlbefinden gestärkt. Sie tragen zur Geselligkeit bei und ermöglichen die Fortsetzung von Lebensgewohnheiten.

Wer reinigt mein Zimmer?

Die Einrichtung wird vom Caritas eigenen Unternehmen der Caritas-Integra gGmbH gereinigt. Die Reinigung des überlassenen Wohnraums (Bodenflächen, Sanitärbereich) und der Gemeinschaftsräume erfolgt nach einem festgelegten Reinigungsplan. Das Waschen der Gardinen wird von unserer hauseigenen Wäscherei übernommen.

Darf ich in der Einrichtung rauchen?

Die Einrichtung unterliegt auch dem Nichtraucherschutzgesetz Nordrhein-Westfalen. In der Umsetzung bedeutet dies, dass in allen öffentlichen Bereichen das Rauchen verboten ist.

Unsere Mitarbeiter

Zur Sicherstellung der persönlichen Lebensführung gibt sie zusätzlich zum Sozialen Dienst Hilfestellung bei der Vorbereitung auf den Heimeinzug.

Zudem unterstützt sie, Bewohner/ Angehörige / Betreuer, bei allen Formalitäten des Alltags wie z.B. Verwaltung der Bewohnerfinanzen, sowie auch im Umgang mit Behörden und den Pflegekassen, z.B. beim Stellen von Anträgen.

Wie ist die fachliche Qualifikation der mich versorgenden Mitarbeiter?

Für die erfolgreiche Umsetzung unseres Konzeptes steht eine ausreichende Anzahl qualifizierter Mitarbeiter, gemäß der gesetzlichen

Vorschriften, in allen Fachbereichen (Pflege, Sozialer Dienst, Verwaltung, Hauswirtschaft, Haustechnik) zur Verfügung. Alle leitenden Mitarbeiter verfügen über entsprechende Qualifikationen.

Unsere Einrichtungen sind anerkannte Ausbildungsbetriebe für die Altenpflege. Fort und Weiterbildung haben einen hohen Stellenwert in unseren Einrichtungen. Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungsveranstaltungen wird für die Mitarbeiter ein individueller, an den aktuellen Erfordernissen und Entwicklungen in der Altenpflege orientierter Fortbildungsplan erstellt.

Ist genügend Personal für meine Versorgung vorhanden?

Die personelle Ausstattung der Einrichtungen richtet sich nach den Einstufungen, die durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen nach dem SGB XI für die dort lebenden Bewohner festgelegt werden. Der zur Verfügung stehende Stellenplan wird ausgeschöpft.

Habe ich feste Ansprechpartner?

Für klärende Gespräche wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter in der Pflege, die Wohnbereichsleitungen, die Hauswirtschaftsleitung, und die Einrichtungs- und Pflegedienstleitung. Selbstverständlich beantworten Ihnen auch die Mitarbeiter der Verwaltung, sowohl im Haus als auch in der Caritas-Geschäftsstelle, gerne Ihre Fragen zu Anmeldung und Finanzierung der Angebote.

Kann mein Hausarzt/ Krankengymnast mich auch weiterhin betreuen?

Es besteht freie Arztwahl. Die Wahl des Hausarztes, der Fachärzte, aber auch der weiteren Therapeuten wie z. B. Krankengymnasten oder Logopäden obliegt dem Bewohner bzw. dessen Betreuer.

Wer sorgt dafür, dass ich meine Medikamente bekomme?

Auf Wunsch des Bewohners übernehmen wir die Sicherstellung der medikamentösen Versorgung über die Vertragsapotheke. Sie verblistert uns die festen Medikamente und liefert die Medikamente ins Haus. Wir kümmern uns um die Bestellung, Verwaltung und Aufbewahrung. Für Sie entstehen dadurch keine Kosten. Es besteht auch hier die Möglichkeit der freien Apothekenwahl. Möchten Sie eine andere Apotheke beauftragen, obliegt den Angehörigen die Organisation, Die Medikamentengabe wird individuell nach den Bedürfnissen durch unsere Mitarbeiter organisiert.

Wer organisiert und begleitet mich zu Arztbesuchen / Therapien?

Die Organisation von Arztbesuchen / Therapien und von evtl. damit verbundenen Krankentransporten findet nach individuellen Gegebenheiten statt. Falls eine Begleitung notwendig und nicht durch die Angehörigen / Betreuer möglich ist, wird diese durch Mitarbeiter der Einrichtung organisiert. Anfallende Fahrtkosten (Taxikosten) werden gegebenenfalls in Rechnung gestellt.

Stehen mir Pflegeprodukte und pflegerische Hilfsmittel zur Verfügung?

Sie haben die Möglichkeit, hochwertige Pflegeprodukte die auf die Bedürfnisse älterer Haut abgestimmt sind, zum Selbstkostenpreis im Haus zu erwerben. Pflegerische Hilfsmittel wie spezielle Betten, Matratze, Rollstühle etc. stellen wir zur Verfügung. Bei der Beantragung speziell angepasster Hilfsmittel sind wir behilflich.

Gibt es die Möglichkeit, einen Frisör aufzusuchen?

Gerne können Sie auch den in der Einrichtung ansässigen Frisör aufzusuchen. Der Frisör besucht bei Bedarf auch bettlägerige Bewohner. Die Kosten trägt der Bewohner selbst.

Finde ich Unterstützung in meiner letzten Lebensphase?

Krankheit und Sterben sind Teil des Lebens und werden von uns professionell und seelsorglich begleitet. Sterbebegleitung orientiert sich deshalb an den individuellen Bedürfnissen des Sterbenden und seinen Angehörigen. Die Angehörigen sind in der Regel die wichtigsten Bezugspersonen. Wir beziehen Sie nach Absprache und wenn der Wunsch besteht in alle Handlungen mit ein. Unser Ziel ist es, schwerkranken Bewohner/innen, die durch eine akute Krise oder durch langwierige chronische Erkrankungen im Sterben liegen, ein möglichst angst- und schmerzfreies Sterben in unserem Hause zu ermöglichen. Wir wollen auch im Sterbeprozess eine möglichst hohe Lebensqualität erhalten. Dabei orientieren wir uns an den Bedürfnissen und Wünschen der Bewohner. Die seelsorgerische Begleitung ist aus der religiösen Tradition gewachsen, so wie Nächstenliebe und moralische Grundsätze. Das Prinzip von palliativer Versorgung ist, die religiöse und weltanschauliche Bindung zu respektieren und zu beachten. Der ambulante Hospizdienst STERNENWEG bietet zusätzliche Begleitung von Sterbenden und Angehörige. Das Angebot ist kostenfrei und ehrenamtlich. Bei der Herstellung des Kontaktes werden Sie durch unser Pflegeteam unterstützt.

Mitbestimmung der Bewohner

Gemäß § 6 des Wohn- und Teilhabegesetzes in Nordrhein-Westfalen vertreten die Bewohner ihre Interessen durch einen Beirat in Angelegenheiten des Betriebs der Einrichtung wie Unterkunft, Betreuung, Aufenthaltsbedingungen, Verpflegung und Freizeitgestaltung im Rahmen von Mitwirkung und Mitbestimmung.

Zu den Rechten der Bewohnerinnen und Bewohnern im Heim zählen konkret:

  • das Recht auf eine am persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Betreuung
  • das Recht umfassend über Angebote der Beratung, der Hilfe, der Pflege und der Behandlung informiert zu werden und ein wirksames Mitbestimmungsrecht. Das umfasst insbesondere Grundsätze der Speiseplanung und der Freizeitgestaltung. 

 

 

 Der Beirat wird alle 2 Jahre von den Bewohnern im Heim gewählt. Dieser Beirat kann von Angehörigen oder Betreuern in seiner Arbeit unterstützt werden. Mindestens einmal im Jahr lädt der Beirat die Bewohner zu einer Versammlung ein. An der auch Vertrauenspersonen der Bewohner teilnehmen können. Kann kein Beirat bzw. Vertretungsgremium gebildet werden, bestellt die zuständige Aufsichtbehörde im Einvernehmen mit den Bewohnern auf einer Bewohnerversammlung eine Vertrauensperson, die die Interessen der Bewohner vertritt. Weitergehende Informationen zu den Rechten des Beirates und den Inhalten des Wohn- und Teilhabegesetzes in Nordrhein-Westfalen erhalten Sie auf Wunsch in der Verwaltung.

Rechte der Bewohner Auszug aus dem Wohn- und Teilhabegesetz:

"Die Bürgerinen und Bürger in Betreuungseinrichtungen sollen …

  1. ein möglichst selbst bestimmtes und selbstständiges Leben führen können,
  2. vor Gefahren für Leib und Seele und
  3. in Ihrer Privat- und Intimsphäre geschützt werden,
  4. eine am persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Betreuung erhalten,
  5. umfassend über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe, der Pflege und der Behandlung informiert werden,
  6. Wertschätzung erfahren, sich mit anderen Menschen austauschen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben,
  7. ihrer Kultur und Weltanschauung entsprechend leben und ihre Religion ausüben und
  8. in Würde sterben können."

Pflege- und Betreuungskonzept

Die Pflege, Betreuung und Versorgung alter Menschen orientiert sich in unserem Haus am christlichen, ganzheitlichen Menschenbild: Der Mensch ist eine untrennbare Einheit von Leib, Geist und Seele und hat seinen Wert und seine Würde in sich, unabhängig von Alter, Nationalität, Religion, Bildung, Leistung oder Gesundheitszustand. Diese Einzigartigkeit und Individualität bestimmt unser pflegerisches Handeln.

An Ihren Wünschen und Bedürfnissen orientiert sich unsere Pflege und Betreuung unter den Prämissen: Die Normalität des Lebens außerhalb der Einrichtung ist Maßstab für das Leben im Seniorenhaus. Dabei steht immer der betreffende Mensch im Vordergrund, dessen individuelle Ressourcen erhalten und gefördert werden. Die geleistete Pflege und Betreuung soll sich nicht am Befund, sondern am Befinden der Bewohner orientieren, dabei steht bei uns im Vordergrund die aktivierende Pflege. Wir beziehen neue pflegewissenschaftliche Erkenntnisse in unsere Pflege und Betreuung mit ein und nehmen regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil. Wir orientieren uns an dem Pflegemodell der "Aktivitäten und Erfahrungen des täglichen Lebens" (AEDL) und unterwerfen uns einem strukturierten Qualitätsmanagement. Eine aktivierende Pflege und ganzheitliche Betreuung wird gemeinsam mit Ihnen, Ihren Angehörigen und Ärzten geplant. Um dies zu realisieren steht Ihnen daher eine feste Bezugspflegefachkraft und eine Mitarbeiterin des Sozialen Dienstes als Ansprechpartner zur Seite.

In allen Fachbereichen stehen Ihnen qualifizierte Mitarbeiter/innen zur Verfügung. Das Pflegeteam ist rund um die Uhr für Sie da. Alle Mitarbeiter sind mitverantwortlich für einen einfühlsamen, ausgeglichenen und respektvollen Umgang mit allen Bewohnern, unter Achtung deren Privat- und Intimsphäre. Dies gilt insbesondere auch für den dementiell und psychisch erkrankten Menschen. Für uns ist es selbstverständlich, auch in der letzten Phase ihres Lebens, Sterbende und ihre Angehörigen würdevoll zu begleiten.

Welche pflegerischen Leistungen erbringen wir für Sie?

Wir gewähren die in Ihrer Situation erforderliche Hilfe zur Unterstützung zur teilweisen oder vollständigen Übernahme der Aktivitäten im Ablauf des täglichen Lebens. Die Pflege dient auch der Minderung sowie der Vorbeugung einer Verschlechterung der Pflegebedürftigkeit. Ziel ist es, Ihre Selbständigkeit und Unabhängigkeit zu erhalten und dabei Ihre persönlichen Bedürfnisse und Gewohnheiten zu respektieren.

Dies beinhaltet die Beratung und Anleitung der Bewohner unter Einbeziehung der Bezugsperson, Förderung von Unabhängigkeit und Selbstständigkeit, Unterstützung und Begleitung in den Lebensaktivitäten, Begleitung in existentiellen Erfahrungen.

Der Einsatz von Hilfsmitteln, Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfen wird gefördert und der Bewohner in ihrem Gebrauch angeleitet. Wir arbeiten eng mit dem Arzt des Bewohners zusammen und stehen dem Bewohner beratend zur Seite. Die Leistungen der allgemeinen Pflege werden nach dem anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung der Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung dokumentiert, erbracht und immer wieder auf die neue Situation des Bewohners angepasst.

In unserem Haus wird für jeden Bewohner eine individuelle Pflegeplanung erstellt. Die Planung der Pflege erfolgt möglichst mit Ihnen gemeinsam oder einer Person Ihres Vertrauens. Umfang und Inhalt der Pflege ergeben sich aus der jeweiligen Zuordnung zu einem Pflegegrad. Zu den Leistungen der Pflege gehören insbesondere Hilfen bei der Körperpflege, Ernährung und Unterstützung bei der Mobilität.

Leistungen der medizinischen Behandlungspflege

Wir erbringen auch Leistungen der medizinischen Behandlungspflege, soweit sie nicht vom behandelnden Arzt erbracht werden. Diese Leistungen werden im Rahmen der ärztlichen Behandlung entsprechend der ärztlichen Anordnung erbracht. Die Versorgung mit den notwendigen Medikamenten erfolgt durch örtliche Apotheken, bei freier Apothekenwahl. Wir übernehmen auf Ihren Wunsch die Bestellung sowie die Verwaltung und Aufbewahrung der Medikamente. Die freie Arztwahl wird garantiert.

Welche Leistungen/ Angebote erbringt der Soziale Dienst für mich?

Das Soziale Betreuungskonzept orientiert sich an dem Leitbild unseres Hauses.

In einer Einrichtung der Altenhilfe zu leben, bringt strukturell bedingte Veränderungen der freien Lebensentfaltung mit sich. Deshalb sind uns die Schaffung und der Erhalt von Lebendigkeit in unserem Haus ein großes Anliegen. Neben den bewohnerorientierten Einzel- und Gruppenangeboten sehen wir uns verpflichtet, soziale Bezüge der Bewohnerinnen und Bewohner zu respektieren, Angehörige und Freunde als willkommene Gäste in den Alltag mit einzubeziehen und neue soziale Kontakte zu fördern. Wir sind bemüht, jeden einzeln entsprechend der Wünsche und noch vorhandenen Kompetenzen zu fördern.

Dabei ist es immer unsere Absicht, die Umwelt den Gegebenheiten der Bewohnerinnen und Bewohner anzupassen und nicht umgekehrt. Zur effektiven und bewohnerorientierten Betreuung arbeitet der Soziale Dienst in enger Kooperation mit der Haus- und Pflegedienstleitung, den Wohnbereichs-/ Fachbereichsleitungen und dem Pflegedienst. Der Soziale Dienst arbeitet auf Grundlage der von Ihm schriftlich erarbeiteten Konzepte / Standards und wirkt bei der Gestaltung einer offenen Atmosphäre in der Einrichtung mit.

Leistungen im Rahmen der Eingewöhnungsphase

Zu den Leistungen gehören

  • Erstellung/ Ergänzung des Biografiebogens in Zusammenarbeit mit dem Bewohner und den Angehörigen, um die Integration in das neue Wohnumfeld zu fördern und eine individuelle Tagesstruktur zu ermöglichen
  • Vorstellung aller Angebote des Sozialen Dienstes
  • Rundgang durch die Einrichtung
  • Aktivierung des Bewohners, sich in bestehende Gruppen zu integrieren
  • Begleitung zu Veranstaltungen, um die Integration in bestehender Gruppe zu ermöglichen
  • Der Beiratsvorsitzende stellt sich den neuen Bewohnern vor
  • Einbeziehung von Angehörigen (Kontaktpflege), um soziale Kontakte zu fördern und zu erhalten
  • Bei Bedarf intensive Einzelbegleitung, evtl. Krisenintervention
  • Teilnahme am Integrationsgespräch zur Auswertung der Eingewöhnungsphase, um mögliche Probleme zu erkennen und ggf. gemeinsam Lösungsstrategien zu entwickeln
  • Orientierungshilfen für Bewohner schaffen

Leistungen zur kontinuierlichen Begleitung und Beratung

Dazu gehören:

  • Kontaktpflege zu den Bewohnern und deren Angehörigen, um tragfähige Beziehungen aufzubauen und zu erhalten
  • Beteiligung der Bewohner an Gruppenangeboten und Veranstaltungen zur Förderung und Erhalt körperlicher und geistiger Ressourcen
  • Führen einer Dokumentation
  • Erstellung und Evaluation der Pflegeplanung im Bereich "Sich Beschäftigen" in Kooperation mit den Pflegekräften
  • Kontinuierliche Anpassung des Einzel- und Gruppenangebotes an die Bedürfnisse und Wünsche der Bewohner, auch durch annehmen und Mittragen von Schwächen
  • Begleitung des Alterungs-/ Krankheitsprozesses in all seinen Ausprägungen und auch die Beteiligung an der Sterbebegleitung
  • Vermittlung von ehrenamtlichen Mitarbeitern (Kontaktaufnahme)
  • Organisation der Beiratswahlen
  • Begleitung und Unterstützung der Arbeit des Beirates

Angebote des Sozialen Dienstes werden täglich angeboten. Die Planung und Organisation erfolgt durch die Leitung des Sozialen Dienstes. Über einen Wochenplan werden die Angebote und zusätzliche Sonderveranstaltungen dem Bewohner über Aushänge oder bei Bedarf auch über Kopien persönlich zur Kenntnis gebracht. Die Teilnahme an den Angeboten des Sozialen Dienstes, welche sich an den Ressourcen und Interessen der Bewohner orientieren, soll eine Erhöhung der Lebensqualität unter Einbeziehung der Biographie ermöglichen. Dabei stehen der Erhalt oder Neuerwerb von Kompetenzen, Fähigkeiten und der Aufbau und die Unterstützung einer Tages- und Wochenstruktur im Vordergrund. Zudem sollen soziale Kontakte und Kommunikationsfähigkeit erhalten und gefördert werden. Die Bewohner sollen durch die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Beziehungen, Sinn, Wohlbefinden und Spaß erfahren.

Innerhalb der Methoden sozialer Arbeit können beispielsweise folgende Angebote gemacht werden:

Einzelbetreuung

  • (validierende) Einzelgespräche
  • Individuelle Einzelbetreuung
  • 10-Minuten-Aktivierung nach U. Schmidt-Hakenberg
  • Basale Stimulation
  • Vorlesen
  • Spaziergänge/Ausflüge
  • Erleben von Tieren und Pflanzen

Kreatives Gestalten

  • Malen
  • Handarbeiten
  • Bastelarbeiten
  • Jahreszeitliche Gestaltung der Aufenthaltsbereiche
  • Gartenarbeit/Hochbeet

Kultur und Unterhaltung

  • Cafeteria
  • Orientierungsrunde
  • Hauswirtschaft
  • Kreatives Gestalten mit unterschiedlichen Materialien
  • Kegeln/Spielekonsole
  • Zeitung vorlesen
  • Musik hören und erleben
  • Dia und Film
  • Frühschoppen
  • Gemeinsames Singen
  • Konzerte
  • Gesellschaftsspiele
  • Jährliche Standranderholung
  • Jahreszeitliche Feste und Veranstaltungen in der Einrichtung
  • Organisation vom Besuchen externer Veranstaltungen

Religiöse Angebote

  • Heilige Messe/Eucharistiefeier
  • Ev. Gottesdienst
  • Wortgottesdienst
  • Gedenkgottesdienst
  • Vermittlung von Besuchen eines Seelsorgers

Therapie und Rehabilitation

  • Bewegungsübungen
  • Gedächtnistraining
  • Sitzgymnastik

Leistungen in der Angehörigenarbeit

  • Information über die Tagesgestaltung in der Einrichtung, insbesondere über die Angebote des Sozialen Dienstes, um die Angehörigen in das Leben der Einrichtung mit einzubeziehen, für familiäre Ressourcen zu stärken und Beziehungen zwischen den Bewohnern und deren Angehörigen zu stabilisieren
  • Beratung in psychosozialen und sozialrechtlichen Fragen
  • Organisation und Durchführung regelmäßiger Angehörigentreffen/ Gesprächskreise um den Angehörigen "Raum" zu geben und Austauschmöglichkeiten zu schaffen in Gesprächen im Zusammenhang mit der Unterbringung Ihrer Familienangehörigen in einer Senioreneinrichtung.
  • Zusätzliche Betreuungsleistungen

Zur Ergänzung des bestehenden Angebotes der sozialen Betreuung im des §87 b SGB XI werden den Bewohner/innen, mit durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen anerkannten erheblichem Bedarf an allgemeiner Betreuung, zusätzliche Betreuungsleistungen angeboten.

Seelsorge

Es ist uns eine Herzensangelegenheit, dass sich Bewohner, Angehörige und Mitarbeiter in der Einrichtung mit Leib und Seele wohlfühlen. Dabei soll der ganze Mensch im Blick sein mir seinen spirituellen Bedürfnissen und individuellen religiösen Gepflogenheiten. Für die Seelsorge steht als vertrauensvoller Gesprächspartner eine Mitarbeiterin mit der Beauftragung zur Seelsorge, jederzeit Zeit für persönliche, ethische und spirituelle Fragen zur Verfügung.

In der hauseigenen Kapelle finden regelmäßig Gottesdienste beider Konfessionen statt, die auch über einen hauseigenen Fernsehkanal in die Zimmer und Wohnungen des Zentrums übertragen werden können. Ziel pastoraler Seelsorge ist es, den christlichen Glauben für den Lebensabschnitt in unserem Haus leben zu können und unter Beachtung der jeweiligen religiösen Prägung die Verbundenheit mit dem kirchlichen Gedanken zu stärken.

Seelsorge geschieht dabei durch Besuche und Gespräche; in Form von Begleitung in persönlichen Krisenzeiten; durch das Angebot von Andachten, Gottesdiensten, Abendmahlsfeiern und durch die Beschäftigung mit der Biografie des Bewohners in Gesprächsrunden und -kreisen. Diese Angebote werden u. a. in Kooperation mit der Kirchengemeinde Liebfrauen durchgeführt.

Pastorale Seelsorge versteht sich als Ergänzung der pflegerischen und begleitenden Bemühungen aller Mitarbeiter.

Speisen und Getränke

Essen und Trinken haben im Alter eine besondere Bedeutung. Wir wollen unsere Bewohner und Gäste mit einer schmackhaften und altengerechten Kost, gesund und abwechslungsreich ernähren. Wichtig ist die Beachtung der individuellen Verträglichkeit. Diese ist bei jedem Mensch anders. In unserer Speisenauswahl berücksichtigen wir die Essenswünsche und Gewohnheiten unserer Bewohner, daraus leiten wir unsere leichte Vollkost ab. Wir stellen uns der Tatsache, dass unsere Bewohner - nicht immer ernährungsphysiologisch sinnvolle - Vorlieben haben, die in der Regel - weil gemocht - gut vertragen werden.

Wer ist für die Herstellung der Speisen zuständig?

Die Mahlzeiten werden in unserer hauseigenen modernen Küche frisch zubereitet und in den Speiseräumen der Wohnbereich oder im Restaurant serviert.

Habe ich Einfluss auf die Speisenzusammenstellung?

Vorschläge, Wünsche und Anregungen werden direkt und persönlich durch die hauswirtschaftlichen Mitarbeiter entgegengenommen. In regelmäßigen Abständen werden die Leistungen der Küche mit dem Bewohnerbeirat besprochen.

Kann die Küche meine notwendige Diät gewährleisten?

Wahlmenü, Diät und vegetarische Kost sind möglich. Die individuelle Beratung erfolgt über diätisch geschulte Fachkräfte.

Erhalte ich spezielle Angebote bei Kau -und Schluckbeschwerden?

In unserem Hause wird für Menschen mit Kau- und Schluckstörungen oder anderen Krankheiten, die ein normales Essen unmöglich machen, Smooth Food angeboten.

Bei dem Begriff Smooth Food handelt es sich um rohe oder gegarte, frische oder gefrorene ernährungsphysiologisch hochwertige Lebens- und Nahrungsmittel, die durch schneiden, mixen, pürieren, passieren, pacocieren, oder aufschäumen (iSi Whip) in eine geschmeidige Konsistenz (Smooth Food)    gebracht werden. Dabei büßen sie Ihre ernährungsphysiologische Hoch nicht ein.

Die Smooth Food-Technik verbindet klassische Zubereitungsarten mit Anwendungen der Molekularküche. Durch diese Zubereitungstechnik werden sowohl bei den Inhaltsstoffen, bei der Konsistenz als auch bei der Konzentration der Geschmacks- und Aromastoffe eine außergewöhnliche hohe Qualität erreicht und damit insbesondere die Ernährung von Menschen mit Schluckstörungen entscheidend verbessert. Eine bedarfsgerechte, angemessene Ernährung wirkt sich wesentlich auf das physische und psychische Wohlbefinden des alten Menschen aus. In unserer Einrichtung leiden ca. 15 % unserer Bewohner an einer Kau- und Schluckstörung. Demente Bewohner entwickeln im Laufe ihrer Erkrankung häufig eine Kau- und Schluckstörung, so wird die Anzahl der Bewohner, für die diese Kostform ideal ist, noch ansteigen. Bewohnern, die an Kau- und oder Schluckstörungen leiden, bereitet das Essen oftmals Schmerzen. Dies führt dazu, dass sie immer geringere Mengen an Nahrung zu sich nehmen. Wir wollen mit der Einführung von Smooth Food diesen Bewohnern die Angst vor dem Essen nehmen, den Appetit anregen und die Lust und Freude am Essen zurückgeben.

Wir verbringen mit der Umsetzung des Konzeptes folgende Ziele:

  • Erhöhung der Lebensqualität im Alter
  • Bewohner mit Kau- und Schluckstörungen werden mit optimalen Nährstoffen versorgt
  • Hohe ernährungsphysiologische und kulinarische Qualität mit den Erfordernissen älterer Menschen zu verbinden
  • Die Speisen für Bewohner mit Kau- und Schluckstörungen sind in ansprechender, appetitanregender Form gebracht und angerichtet
  • Bewohner mit einer Ernährungssonde werden durch luftige Schäume basal stimuliert
  • Bewohner mit Kau- und Schluckstörung

Erhalte ich spezielle Angebote bei Demenz?

Für Bewohner mit Demenz, die häufig durch den Bewegungsdrang einen erhöhten Nährstoffbedarf haben, bietet die Küche eine hochkalorische Aufbaukost an. Ist der erhöhte Nährstoffbedarf des Bewohners über die Hauptmahlzeiten, Zwischenmahlzeiten wie z. B. Milchshakes mit Sahne und Spätmahlzeiten nicht abzudecken, besteht im Weiteren die Möglichkeit hochkalorische Trinknahrung einzusetzen. Benötigt der Bewohner eine spezielle Zubereitungsart der Speisen, um z.B. das Essen mit den Fingern zu ermöglichen, kann über die Küche Fingerfood bestellt werden. Um den dementen Bewohner zum Trinken zu animieren, werden bei Bedarf Getränke angeboten, die farblich ins Auge fallen.

Wo und wann nehme ich meine Mahlzeiten ein?

Entsprechend den individuellen Bedürfnissen und Wünschen kann mit den Mitarbeitern abgesprochen werden, wo ein Bewohner die Mahlzeiten, die nach seinen Wünschen auf Tellern angerichtet und serviert werden. einnehmen möchte.

In welchem Umfang stehen mir Getränke zur Verfügung?

Der Bewohner wird zu allen Tages- und Nachtzeiten umfassend mit alkoholfreien Getränken versorgt. Dies beinhaltet neben Kaffee, Tee, Milch, Kakao auch die Versorgung mit Mineralwasser, Limonaden und Fruchtsäften. Getränkewünsche außerhalb des standardisierten Angebotes sind in Absprache mit der Einrichtungsleitung möglich. Wir weisen jedoch darauf hin, dass dies eventuell zu einer gesonderten Berechnung führen kann.

Wäscheversorgung

Welche Leistungen bzgl. der Wäscheversorgung muss ich selber tragen?

Für Textilien, die chemisch gereinigt werden müssen, sind Sie selbst verantwortlich. Falls gewünscht, übernehmen wir jedoch in diesem Fall in Ihrem Auftrag die Organisation der chemischen Reinigung Kleinere Reparaturarbeiten, wie Knöpfe annähen, kleine Nähte schließen, können auf Wunsch übernommen werden.

Bei größeren Reparaturen oder Näharbeiten können wir ebenfalls die Vermittlung zu einer Fachkraft übernehmen. Voraussetzung ist, dass die Wäschestücke mit dem Namen des Bewohners gekennzeichnet sind. Durch die Inanspruchnahme dieser Dienstleistung entstehen bei eventuellen Verlusten oder Beschädigungen allerdings keine Haftungsansprüche gegenüber dem Seniorenhaus oder dem Caritasverband Arnsberg-Sundern e. V.

Benötige ich mehr oder neue Wäsche?

Der übliche Wäschekreislauf erstreckt sich über 4 bis 5 Arbeitstage. Es befindet sich immer Wäsche im Wäschekreislauf und die Wäsche ist länger unterwegs, als dies der Bewohner aus dem privaten Bereich gewohnt ist. Deswegen wird der Wäschebedarf, besonders im Bereich der Leibwäsche höher sein als bisher. Bitte beachten Sie auch, dass Wäsche aus Senioreneinrichtungen nach § 29 UVV (Unfallverhütungsvorschriften) in der Wäscherei als infektionsverdächtige Wäsche eingestuft wird, da sie mit Körperflüssigkeiten/- ausscheidungen in Berührung kommt. Sie wird daher in der Wäscherei chemothermisch bearbeitet. Insbesondere der Bereich der Leibwäsche (Unterwäsche, Nachthemden usw.) ist somit auch einem höheren Verschleiß ausgesetzt. Bei Neuanschaffung von Kleidung sollten Sie darauf achten, dass bewegungseingeschränkte Menschen einfach geschnittene, nicht einschränkende Kleidung benötigen, deren Verschlüsse leicht zu handhaben sind.

Einzug

Informationen für Bewohner / Angehörige / Betreuer zum Einzug

Damit Ihre Pflege und Betreuung sowie die notwendigen Formalitäten, die mit dem Umzug in unsere Einrichtung verbunden sind, angemessen erfolgen können, bitten wir Sie folgende Punkte vor bzw. beim Einzug zu beachten.

Nicht vergessen:
Folgende Dokumente bitte in der Verwaltung hinterlegen…

  • Personalausweis
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Befreiungsausweis der Krankenkasse (Rezeptgebührenbefreiung)
  • Rentenbescheid, Rentennummer, ggf. Rentenabtretungserklärung
  • Bescheid der Pflegekasse zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit
  • Erklärung zur Heimpflegebedürftigkeit (Vordruck aus der Informationsmappe)
  • Schwerbehindertenausweis
  • Vereinbarung zum Barbetragskonto (Barbetragskonto) mit den Mitarbeitern der Verwaltung treffen
  • Ärztliche Bescheinigung - frei von ansteckenden Krankheiten gem. §36 Abs.4 Infektionsschutzgesetz - (Vordruck aus der Informationsmappe)
  • Im Falle einer gerichtlich bestellten Betreuung den Beschluss bzw. die Bestellungsurkunde oder Vollmacht

Bitte denken Sie auch an:

  • Adressenänderung bei den notwendigen Stellen (Einwohnermeldeamt, Post, Bank, Vereine, Kirchengemeinde, usw.) vornehmen
  • Um- oder Abmeldung des Telefons, Radios, TV und der Tageszeitung
  • Wäsche kennzeichnen oder die Einrichtung mit der Kennzeichnung beauftragen (kostenlos)
  • Wertsachen (z. B. Schmuck) und anderes Eigentum möglichst kennzeichnen - zur besseren Identifikation evtl. Foto anfertigen. Bezüglich der Haftung verweisen wir nochmals auf den Heimvertrag!
  • Absprache zu Möbeln (z.B. Sessel o. ä.) und persönlichen Einrichtungs- und Erinnerungsgegenständen (z.B. Bilder, Fotoalben) mit den Mitarbeitern der Pflege treffen
  • Beim Anbringen von Dübeln/Nägeln o. ä. in Wänden oder Böden ist Ihnen unser Haustechniker gerne behilflich (Sicherheitsgründe)
  • Kulturtasche: Nageletui, Körperpflegemittel, evtl. Föhn, Rasierapparat, Schuhputzmittel, aktuelle Medikamente

Weitere Einzelheiten wird am Tag des Einzugs eine Mitarbeiterin des Pflegeteams und eine Mitarbeiterin der Verwaltung mit Ihnen abklären. Bitte planen Sie nach Möglichkeit die dafür notwendige Zeit mit ein.

Finanzen

Leistungsentgelte

Die Entgelte werden ausschließlich in Verhandlungen zwischen den öffentlichen Leistungsträgern (Pflegekassen, Sozialhilfeträgern) und dem Träger der Einrichtung festgelegt. Das Ergebnis dieser Verhandlungen, die Vergütungsvereinbarung, kann jederzeit eingesehen werden. Die Preisbestandteile sind: Entgelt für Unterkunft (inkl. hauswirtschaftlicher Leistungen) Entgelt für Verpflegung (inkl. hauswirtschaftlicher Leistungen) Entgelt für allgemeine Pflegeleistungen (inkl. soziale Betreuung) Entgelt für Investitionsaufwendungen. Die aktuellen Heimentgelte finden Sie in der Anlage.

Entgelterhöhungen

Natürlich sind auch bei uns Preiserhöhungen nicht ausgeschlossen. Dies kann der Fall sein, wenn Ihr individueller Betreuungs- und Pflegebedarf so zunimmt, dass die Pflegekasse für Sie einen höheren Pflegegrad feststellt und wir Sie rechtzeitig über diese Veränderung informiert haben. Dann gibt es selbstverständlich auch die "normale" Preiserhöhung. Die Entgelte werden immer für einen bestimmten Zeitraum zwischen dem Träger der Einrichtung, den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgem vereinbart. Nach Ablauf dieses Zeitraums können die Sätze neu verhandelt werden, wenn Einkaufspreise oder Personalkosten nachweislich gestiegen sind oder eine Steigerung absehbar ist.

Wohn- und Betreuungsvertrag

Bei Einzug wird der Wohn-und Betreuungsvertrag/Kurzzeitpflegevertrag abgeschlossen. Vertragspartner sind der Bewohner bzw. sein Betreuer und der Caritasverband Arnsberg-Sundern als Träger der Einrichtung. Der Heimträger verpflichtet sich insbesondere, die vereinbarten Leistungen in Form von Pflege, Hauswirtschaft und Betreuung zu erbringen. Ein Vertragsmuster zur Vorabinformation liegt der Infomappe bei. Die wesentlichen Verpflichtungen für den Bewohner bestehen darin, dass er sich an die Kündigungszeiten halten muss und die vereinbarten Heimkosten sichert.

Wie wird der Pflegegrad festgesetzt?

In einem Gutachten stellt der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) den Grad der Pflegebedürftigkeit fest. Nach dieser Einstufung richten sich die zu erbringenden Pflegeleistungen und der entsprechende Pflegesatz. Der Pflegegrad und damit auch die Höhe des Pflegesatzes kann sich während des Aufenthaltes bei uns verändern. Eine Überprüfung der Einstufung kann vom Bewohner, den Mitarbeitern oder den Angehörigen angeregt werden. Nicht pflegebedürftige Bewohner haben keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse. Sie sollten in jedem Fall prüfen, ob die Rente und ggf. das Vermögen zur Deckung der Heimkosten ausreichen bzw. nicht gedeckte Kosten vom Sozialamt übernommen werden. Hierzu muss eine Heimnotwendigkeit vorliegen.

Was ist Pflegewohngeld?

Neben Zuschüssen der Pflegekasse können Heimbewohner bei Erfüllung der Voraussetzungen einen Pflegewohngeldantrag stellen. Der Antrag wird von der Heimverwaltung bei der zuständigen Kreisverwaltung gestellt. Von den Bewohnern oder Angehörigen sind der Kreisverwaltung gegenüber Auskünfte und Unterlagen, die die regelmäßigen Einkünfte sowie das Vermögen betreffen, beizubringen. Das Pflegewohngeld wird von der Kreisverwaltung gewährt, wobei nach dem Landespflegegesetz auch das Vermögen herangezogen wird. Die Schongrenze liegt bei 10.000 € + 4.000 € Bestattungsvorsorge. Das Pflegewohngeld ist ein bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss für die Investitionskosten des Seniorenhauses, vergleichbar dem Wohngeld in der eigenen Häuslichkeit. Der Höchstzuschuss beläuft sich auf den Gesamtbetrag der Investitionskosten. Denken Sie an eine Bestattungsvorsorge  vor eines Einzuges in das Pflegeheim.

Was kann ich tun, wenn das Einkommen nicht ausreicht?

Zunächst ist zu prüfen, ob die gesamten Heimkosten durch die regelmäßigen Einkünfte, den Zuschuss der Pflegeversicherung gegebenenfalls aus einer Beamtenbeihilfe aufgebracht werden können. Sollten diese Einnahmen nicht ausreichen und auch kein entsprechendes Geld- oder Sachvermögen vorhanden sein, besteht ein Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (SGB XII). Der gesetzlich beschriebene Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe beinhaltet nicht nur die ergänzende Übernahme der Heimpflegekosten, sondern berechtigt auch zu notwendigen weiteren Hilfen und Beihilfen. Unter anderem besteht dann auch ein Anspruch auf dem Barbetrag zur persönlichen Verfügung, auf Bekleidungsbeihilfen, Befreiungsscheine usw. Auskünfte hierzu geben die Pflegekassen, die Stadtverwaltung und die Pflegeberatung des Hochsauerlandkreises. Beratung erhalten Bewohner und ihre Angehörigen auch bei den Mitarbeiter der Verwaltung. Weitere detaillierte Informationen entnehmen Sie dem beigefügten Infoblatt.

Pflegesätze

Die Gesamtkosten unterteilen sich in die Kosten für

  • Unterkunft und Verpflegung,
  • Pflegekosten (einschließlich Behandlungspflege und soziale Betreuung) und Ausbildungsumlage
  • Investitionskosten.

Nicht in den Kosten enthalten sind:

  • Krankengymnastische und physiotherapeutische Anwendungen, Inkontinenzmaterialien, Kosten für ärztliche Behandlungen, Zuzahlungen für Medikamente
  • Medizinische Fußpflege, Frisör, private Fahrten, Pflegeartikel, Genussmittel, Blumenschmuck, Kleidung, Schuhe usw.
  • Telefonpauschale in Höhe von 3,00 €

Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten sind klassische Wohnkosten, die auch in der eigenen Wohnung anfallen und deshalb zunächst vom Bewohner selbst zu tragen sind.

Die Pflegekosten richten sich nach Einstufung des pflegebedingten Aufwandes (Pflegegrad 1 - 5) durch die Pflegekassen. 

Die aktuellen Heimentgelte finden Sie rechts im Downloadbereich.

 

Informationen über das Seniorenhaus Klostereichen

Das Wohnkonzept

Es ist unser Bestreben, den Bewohnern ein möglichst individuell gestaltetes, wohnliches Zuhause anzubieten. Es gibt keine räumliche Trennung zwischen Bewohnern ohne und mit Pflegebedürftigkeit.
Dies bedeutet, dass bei entstehender Pflegebedürftigkeit die Bewohner in der gewohnten Umgebung wohnen bleiben können.

Wir bieten Ihnen ebenfalls die Möglichkeit, mit Ihrem Lebenspartner bei uns einzuziehen. Unsere Einrichtung ist eine offen geführte Einrichtung, die jederzeit verlassen werden kann. Besuch kann jederzeit empfangen werden. Wir bitten aber um Rücksicht auf Essens- und Ruhezeiten. Unsere Einrichtung ist barrierefrei erreichbar und in allen Bereichen behindertengerecht eingerichtet. Die Aufenthaltsbereiche können die Bewohner jederzeit - auch nachts - nutzen. In der Einrichtung sind Aufzüge und das Gebäude ist mit einer Rauchmeldeanlage ausgestattet. Alle Flure sind mit Handläufen ausgestattet.

Das Seniorenhaus Klostereichen verfügt über 75 Einzelzimmer und 19 Doppelzimmer, die sich über 3 Etagen in 9 Wohngruppen verteilen. Für die stationäre Pflege und Kurzzeitpflege stehen uns insgesamt 113 Bewohnerplätze in modernen Einzel- und Doppelzimmer mit innenliegenden Bädern (Dusche, WC) zur Verfügung. Ein Pflegebad ist vorhanden. Jedes Zimmer kann mit eigenen Kleinmöbeln ausgestattet werden. Umzüge innerhalb der Einrichtung sind grundsätzlich möglich, wenn entsprechende Zimmer frei sind.

In einer großen Einrichtung wie unserer ist ein funktionierende und sichere Technik von größter Bedeutung. Die Überprüfung und der funktionsfähige Erhalt der Technischen Anlagen, Gebäude und Parkanlagen ist daher eine der wesentlichen Aufgaben des Haustechnikers. Die Anlagen wie Aufzüge, Heizungsanlage, Notstromversorgung, Rauchabzugsanlage, Brandmeldeanlagen, Feuerlöscher, Zimmerrufanlagen, Türen u.a. werden durch Wartungsverträge mit entsprechenden Fachfirmen überwacht. Alle weiteren Anlagen, Gebäude und Parkflächen unterliegen dem Verantwortungsbereich des Haustechnikers. Im Haus sind Brandschutzmittel, Fluchtpläne und Brandschutzordnungen verteilt. Ergänzend durch die direkte Verbindung unserer Brandmeldeanlage mit der Feuerwehr der Stadt Arnsberg ist sicher gestellt, dass im Notfall schnell reagiert werden kann. Sicherheit und funktionierende Technik erfordern allerdings die Aufmerksamkeit aller Bewohner, Angehöriger und Mitarbeiter.

Welche Ausstattung haben die Zimmer?

Die Zimmer sind zwischen 14,00 qm und 29,00 qm groß. Zur Ausstattung gehören eine Rufanlage, elektrische Pflege­betten, Nachtisch, Schrank, Sideboard, Tisch, Sitzgelegenheit und eigenes Bad (Dusche, WC) im Zimmer. Radio-/TV-Kabelanschluss, Telefonanschluss sowie Wlan sind ebenfalls vorhanden.

Kann ich eigene Möbel und persönliche Gegenstände mitbringen?

Die individuelle Gestaltung der Zimmer ist möglich und erwünscht. Der Bewohner soll nach Möglichkeit persönliche, liebgewonnene Gegenstände wie Bilder, Fernseh­apparat, Radio, Kleinmöbel etc. mitbringen und so sein Zuhause nach seinen Wünschen und Bedürfnissen selbst gestalten. Sofern eine individuelle Möblierung gewünscht ist, können die vom Haus gestellten Möbel teilweise entfernt werden. Selbstverständlich freuen wir uns, wenn Sie Ihr Zimmer mit persönlichen Gegenständen einrichten, wie Sie es möchten. Wir unterstützen die Bewohner bei Bedarf beim Anbringen von Bildern und dem Aufstellen von Gegenständen.

Gibt es Orientierungshilfen für mich?

Durch das Anbringen von Symbolen, Fotos mit Wiedererkennungswert oder bewohnereigenen Gegenständen an den Türen kann die Orientierung der Bewohner unterstützt werden. Jedes Zimmer ist mit Namen und Nummer versehen. Durch die Gestaltung der Bereiche mit Hinweisschildern, Bildern und unterschiedlich farblicher Gestaltung der Wände wollen wir erreichen, dass die Bewohner sich in ihrer näheren Umgebung zurechtfinden.

Habe ich Einfluss auf die Gestaltung der Gemeinschaftsräume?

Jede Wohngruppe hat einen eigenen Aufenthaltsbereich mit Küche sowie gemütlichen Sitzgruppen. In unserer Einrichtung möchten wir die Gemeinschaft unter den Bewohnern ermöglichen und fördern. In den Gemeinschaftsräumen wird in Zusammenarbeit mit den Bewohnern durch jahreszeitliche Dekoration, Bilder, Blumen und Pflanzen etc. eine wohnliche und entspannende Atmosphäre geschaffen.

Habe ich die Möglichkeit, Familienfeiern in der Einrichtung durchzuführen?

Es ist möglich gemeinsam mit Ihrer Familie, Freunden und Bekannten in den unterschiedlichen Räumlichkeiten in der Einrichtung zu feiern. Unsere Hauswirtschaftsleitung ist Ihnen gerne bei der Planung und Organisation behilflich. Unsere hauseigene Küche kann die Verpflegung übernehmen, die ihnen dann jedoch privat in Rechnung gestellt wird.

Werden jahreszeitliche Feste gefeiert?

Gemäß dem jahreszeitlichen Rhythmus werden nach dem Welt- und Kirchenkalender Feste gefeiert. Die Bewohner werden bei der Gestaltung und Vorbereitung mit einbezogen. Es werden Traditionen, Brauchtum und Sitten gelebt. Durch Feste wird das Zusammengehörigkeitsgefühl/Wohlbefinden gestärkt. Sie tragen zur Geselligkeit bei und ermöglichen die Fortsetzung von Lebensgewohnheiten.

Wer reinigt mein Zimmer?

Die Einrichtung wird vom caritaseigenen Unternehmen der Caritas-lntegra gGmbH gereinigt. Die Reinigung des überlassenen Wohnraums (Bodenflächen, Sanitärbereich) und der Gemeinschaftsräume erfolgt nach einem festgelegten Reinigungsplan. Zudem werden die Zimmer durch einrichtungseigenes Personal regelmäßig grundgereinigt.  Das Waschen der Gardinen wird von unserer hauseigenen Wäscherei übernommen.

Darf ich in der Einrichtung rauchen?

Die Einrichtung unterliegt auch dem Nichtraucherschutzgesetz Nordrhein-Westfalen. In der Umsetzung bedeutet dies, dass in allen öffentlichen Bereichen das Rauchen verboten ist. Unsere Bewohner haben die Möglichkeit in einem geschützten Außenbereich zu rauchen. Immobilen Bewohnern wird die Möglichkeit gegeben, unter Aufsicht im Zimmer (Einzelzimmer) zu rauchen. Im Zweibettzimmer verweisen wir auf das Nichtraucherschutzgesetz.

Pflege- und Betreuungskonzept

Es ist für uns von zentraler Bedeutung, unseren Bewohnerinnen und Bewohnern eine möglichst hohe Lebensqualität wiederherzustellen und zu erhalten.

Die Pflege, Betreuung und Versorgung alter Menschen orientiert sich in ­unserem Haus am christlichen, ganzheitlichen Menschenbild: ­Der Mensch ist eine ­untrenn­bare Einheit von Leib, Geist und Seele und hat seinen Wert und ­seine ­Würde in sich, unabhängig von Alter, Nationalität, Religion, ­Bildung, Leistung oder Gesundheitszustand. Diese Einzigartigkeit und Individualität bestimmt unser ­pflegerisches Handeln.

An Ihren Wünschen und Bedürfnissen orientiert sich unsere Pflege und Betreuung unter den Prämissen: Die Normalität des Lebens außerhalb der Einrichtung ist Maßstab für das Leben im Seniorenhaus. Dabei steht immer der betreffende Mensch im Vordergrund, dessen individuelle Ressourcen erhalten und gefördert werden. Die geleistete Pflege und Betreuung soll sich nicht am Befund, sondern am Befinden der Bewohner orientieren, dabei steht bei uns im Vordergrund die aktivierende Pflege. Wir beziehen neue pflegewissenschaftliche Erkenntnisse in unsere Pflege und Betreuung mit ein, nehmen regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil und unterwerfen uns einem strukturierten Qualitätsmanagement.

Die Grundlage unserer Pflege ist an Hand der individuellen Tagesstruktur des Bewohners festgelegt. Mit der Eingangsfrage der strukturierten ­Informationssammlung, kurz SIS, wird der Bewohner gefragt, wie es ihm geht, welche Wünsche er hat, was wir  als als Einrichtung für ihn tun können.

Eine aktivierende Pflege und ganzheitliche Betreuung wird gemeinsam mit Ihnen, Ihren Angehörigen und Ärzten geplant. Um dies zu realisieren steht Ihnen daher eine Pflegefachkraft und eine Mitarbeiterin des Sozialen Dienstes als Ansprechpartner zur Seite.

In allen Fachbereichen stehen Ihnen qualifizierte Mitarbeiter/innen zu Verfügung. Das Pflegeteam ist rund um die Uhr für Sie da. Alle Mitarbeiter sind mitverantwortlich für einen einfühlsamen, ausgeglichenen und respektvollen Umgang mit allen Bewohnern unter Achtung deren Privats- und Intimsphäre. Dies gilt insbesondere auch für den ­dementiell und psychisch erkrankten Menschen. Für uns ist es selbstverständlich, auch in der letzten Phase ihres Lebens, Sterbende und Ihre Angehörigen würdevoll zu begleiten.

Welche pflegerischen Leistungen erbringen wir für Sie?

Wir gewähren die in Ihrer Situation erforderliche Hilfe zur Unterstützung zur teilweisen oder vollständigen Übernahme der Aktivitäten im Ablauf des täglichen Lebens.

Die Pflege dient auch der Minderung sowie der Vorbeugung einer Verschlechterung der Pflegebedürftigkeit. Ziel ist es, Ihre Selbständigkeit und Unabhängigkeit zu erhalten und dabei Ihre persönlichen Bedürfnisse und Gewohnheiten zu respektieren. Dies beinhaltet die Beratung und Anleitung der Bewohner unter Einbeziehung der Bezugsperson, Förderung von Unabhängigkeit und Selbstständigkeit, Unterstützung und Begleitung in den Lebensaktivitäten, Begleitung in existentiellen Erfahrungen.

Der Einsatz von Hilfsmitteln, Pflege­hilfsmitteln und technischen Hilfen wird gefördert und der Bewohner in ihrem Gebrauch angeleitet. Wir arbeiten eng mit dem Arzt des Bewohners zusammen und stehen dem Bewohner beratend zur Seite.
Die Leistungen der allgemeinen Pflege werden nach dem anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung der Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung dokumentiert, erbracht und immer wieder auf die neue Situation des Bewohnerns angepasst.

In unserem Haus wird für jeden Bewohner eine individuelle Pflegeplanung erstellt. Die Planung der Pflege erfolgt möglichst mit Ihnen gemeinsam oder einer Person Ihres Vertrauens. Umfang und Inhalt der Pflege ergeben sich aus der jeweiligen Zuordnung zu einem Pflegegrad. Zu den Leistungen der Pflege gehören insbesondere Hilfen bei der Körperpflege, Ernährung und Unterstützung bei der Mobilität.

Leistungen der medizinischen Behandlungspflege

Wir erbringen auch Leistungen der medizinischen Behandlungspflege, soweit sie nicht vom behandelnden Arzt erbracht werden. Diese Leistungen werden im Rahmen der ärztlichen Behandlung entsprechend der ärztlichen Anordnung erbracht. Die Versorgung mit den notwendigen Medikamenten erfolgt durch örtliche Apotheken, bei freier Apothekenwahl. Wir übernehmen auf Ihren Wunsch die Bestellung sowie die Verwaltung und Aufbewahrung der Medikamente. Die freie Arztwahl wird garantiert.

Welche Leistungen/­Angebote erbringt der Soziale Dienst für mich?

Das Soziale Betreuungskonzept orientiert sich an dem Leitbild unseres Hauses. In einer Einrichtung der Altenhilfe zu leben, bringt strukturell bedingte Veränderungen der freien Lebensentfaltung mit sich. Deshalb sind uns die Schaffung und der Erhalt von Lebendigkeit in unserem Haus ein großes Anliegen. Neben den bewohnerorientierten Einzel- und Gruppenangeboten sehen wir uns verpflichtet, soziale Bezüge der Bewohnerinnen und Bewohner zu respektieren, Angehörige und Freunde als willkommene Gäste in den Alltag mit einzubeziehen und neue soziale Kontakte zu fördern.

Wir sind bemüht, jeden einzeln entsprechend der Wünsche und noch vorhandenen Kompetenzen zu fördern. Dabei ist es immer unsere Absicht, die Umwelt den Gegebenheiten der Bewohnerinnen und Bewohner anzupassen und nicht umgekehrt. Zur effektiven und bewohnerorientierten Betreuung arbeitet der Soziale Dienst in enger Kooperation mit der Haus- und Pflegedienstleitung, den Wohnbereichs-/Fachbereichsleitungen und dem Pflegedienst. Der Soziale Dienst arbeitet auf Grundlage der von ihm schriftlich erarbeiteten Konzepte / Standards und wirkt bei der Gestaltung einer offenen Atmosphäre in der Einrichtung mit.

Leistungen im Rahmen der Eingewöhnungsphase

Zu den Leistungen gehören:

  • Erstellung/Ergänzung des Biografiebogens in Zusammenarbeit mit dem Bewohner und den Angehörigen, um die Integration in das neue Wohnumfeld zu fördern und eine individuelle Tagesstruktur zu ermöglichen.
  • Vorstellung aller Angebote des Sozialen Dienstes.
  • Rundgang durch die Einrichtung.
  • Begleitung zu Veranstaltungen, um die Integration in bestehender Gruppe zu ermöglichen.
  • Aktivierung des Bewohners, sich in bestehende Gruppen zu integrieren.
  • Der Beiratsvorsitzende stellt sich den neuen Bewohnern vor.
  • Einbeziehung von Angehörigen (Kontaktpflege), um soziale Kontakte zu fördern und zu erhalten.
  • Bei Bedarf intensive Einzelbegleitung, evtl. Krisenintervention.
  • Teilnahme am Integrationsgespräch zur Auswertung der Eingewöhnungsphase, um mögliche Probleme zu erkennen und ggf. gemeinsam Lösungsstrategien zu entwickeln.
  • Orientierungshilfen für Bewohner schaffen.

Leistungen zur kontinuierlichen Begleitung und Beratung

Dazu gehören:

  • Kontaktpflege zu den Bewohnern und deren Angehörigen, um tragfähige Beziehungen aufzubauen und zu erhalten.
  • Beteiligung der Bewohner an Gruppenangeboten und Veranstaltungen zur Förderung und Erhalt körperlicher und geistiger Ressourcen.
  • Führen einer Dokumentation.
  • Erstellung und Evaluation der Pflegeplanung im Bereich "Sich Beschäftigen" in Kooperation mit den Pflegekräften.
  • Kontinuierliche Anpassung des Einzel- und Gruppenangebotes an die Bedürfnisse und Wünsche der Bewohner, auch durch annehmen und Mittragen von Schwächen.
  • Begleitung des Alterungs-/Krankheitsprozesses in all seinen Ausprägungen und auch die Beteiligung an der Sterbebegleitung.
  • Vermittlung von ehrenamtlichen Mitarbeitern (Kontaktaufnahme).
  • Organisation der Beiratswahlen.
  • Begleitung und Unterstützung der Arbeit des Beirates.

 

Angebote des Sozialen Dienstes werden täglich angeboten. Die Planung und Organisation erfolgt durch die Leitung des Sozialen Dienstes. Über einen Wochenplan werden die Angebote und zusätzliche Sonderveranstaltungen dem Bewohner über Aushänge oder bei Bedarf auch über Kopien persönlich zur Kenntnis gebracht.

Die Teilnahme an den Angeboten des Sozialen Dienstes, welche sich an den Ressourcen und Interessen der Bewohner orientieren, soll eine Erhöhung der Lebensqualität unter Einbeziehung der Biographie ermöglichen. Dabei stehen der Erhalt oder Neuerwerb von Kompetenzen, Fähigkeiten und der Aufbau und die Unterstützung einer Tages- und Wochenstruktur im Vordergrund. Zudem sollen soziale Kontakte und Kommunikationsfähigkeit erhalten und gefördert werden. Die Bewohner sollen durch die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Beziehungen, Sinn, Wohlbefinden und Spaß erfahren.

Innerhalb der Methoden sozialer Arbeit können beispielsweise folgende Angebote gemacht werden:

Einzelbetreuung

  • (validierende) Einzelgespräche
  • Individuelle Einzelbetreuung
  • 10-Minuten-Aktivierung nach U. Schmidt-Hakenberg
  • Basale Stimulation
  • Vorlesen
  • Spaziergänge/Ausflüge
  • Erleben von Tieren und Pflanzen

Kreatives Gestalten

  • Malen
  • Handarbeiten
  • Bastelarbeiten
  • Jahreszeitliche Gestaltung der Aufenthaltsbereiche
  • Gartenarbeit/Hochbeet

Kultur und Unterhaltung

  • Cafeteria
  • Orientierungsrunde
  • Hauswirtschaft
  • Kegeln
  • Kreatives Gestalten mit ­unterschiedlichen Materialien
  • Zeitung vorlesen
  • Musik hören und erleben
  • Dia und Film
  • Frühschoppen
  • Gemeinsames Singen
  • Konzerte
  • Gesellschaftsspiele
  • Jahreszeitliche Feste und ­Veranstaltungen in der Einrichtung
  • Organisation vom Besuchen ­externer Veranstaltungen
  • Therapie und Rehabilitation
  • Bewegungsübungen
  • Gedächtnistraining
  • Sitzgymnastik

Religiöse Angebote

  • Heilige Messe/Eucharistiefeier
  • Ev. Gottesdienst
  • Wortgottesdienst
  • Gedenkgottesdienst

Vermittlung von Besuchen eines Seelsorgers Leistungen in der Angehörigenarbeit

Information über die Tagesgestaltung in der Einrichtung, insbesondere über die Angebote des Sozialen Dienstes, um die Angehörigen in das Leben der Einrichtung mit einzubeziehen, für familiäre Ressourcen zu stärken und Beziehungen zwischen den Bewohnern und deren Angehörigen zu stabilisieren.

Beratung in psychosozialen und sozialrechtlichen Fragen.

Gesprächskreise um den Angehörigen "Raum" zu geben und Austauschmöglichkeiten zu schaffen in Gesprächen im Zusammenhang mit der Unterbringung Ihrer Familienangehörigen in einer Senioren­einrichtung.

Zusätzliche Betreuungsleistungen.

Zur Ergänzung des bestehenden Angebotes der sozialen Betreuung wird gemäß § 43b zusätzliches Personal für die  Betreuungsleistungen bereit gestellt.

Seelsorge

Es ist uns eine Herzensangelegenheit, dass sich Bewohner, Angehörige und Mitarbeiter in der Einrichtung mit Leib und Seele wohlfühlen. Dabei soll der ganze Mensch im Blick sein mir seinen spirituellen Bedürfnissen und individuellen religiösen Gepflogenheiten. Für die Seelsorge steht als vertrauensvoller Gesprächspartner eine Mitarbeiterin mit der Beauftragung zur Seelsorge, jederzeit Zeit für persönliche, ethische und spirituelle Fragen zur Verfügung, unabhängig der Religion. In der hauseigenen Kapelle finden regelmäßig Gottesdienste beider Konfessionen statt.

Ziel pastoraler Seelsorge ist es, den christlichen Glauben für den Lebensabschnitt in unserem Haus leben zu können und unter Beachtung der jeweiligen religiösen Prägung die Verbundenheit mit dem kirchlichen Gedanken zu stärken. Seelsorge geschieht dabei durch Besuche und Gespräche; in Form von Begleitung in persönlichen Krisenzeiten; durch das Angebot von Andachten, Gottesdiensten, Abendmahlsfeiern und durch die Beschäftigung mit der Biografie des Bewohners in Gesprächsrunden und -kreisen.

Diese Angebote werden u. a. in Kooperation mit der Kirchengemeinde durchgeführt. Pastorale Seelsorge versteht sich als Ergänzung der pflegerischen und begleitenden Bemühungen ­aller Mitarbeiter.

Unterstützung in meiner letzten Lebensphase

In unserer Einrichtung leben Menschen, die meistens in der Gewissheit leben, dass dies ihr letztes Zuhause sein wird. Zu diesem Lebensabschnitt gehört unweigerlich der Sterbeprozess, der professionell und seelsorgerisch begleitet wird. Wir möchten in dieser Situation unsere Bewohner unterstützen (aktive Sterbehilfe lehnen wir ab). Der sterbende Mensch und seine Angehörigen sollen menschliche Nähe und Zuwendung in diesem schmerzlichen Prozess erfahren und sich nicht allein gelassen fühlen. Abgestimmt auf die jeweilige Religion oder Tradition jedes Einzelnen organisieren wir auf Wunsch eine Begleitung durch unseren ambulanten Hospizdienst oder Kontakte zu Ansprechpartnern weiterer Religionsgemeinschaften.

Mitbestimmung der Bewohner

Das Wohn- und Teilhabegesetz stellt den Menschen und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt. Eine besondere Herausforderung des Gesetzes besteht darin, den Bewohnern der Betreuungseinrichtung wirksameren Einfluss auf die Dinge zu ermöglichen, die ihren Alltag ausmachen. Wichtiges Gremium für die Mitwirkung und Mitbestimmung ist der Beirat, in den Bewohner der Einrichtung gewählt werden können. Kann kein Beirat gewählt werden, ist durch die Aufsichtsbehörde ein Vertretungsgremium zu bestellen. Es nimmt die Aufgaben des Beirats nur stellvertretend und befristet wahr - solange kein Beirat gewählt werden kann. Erst wenn sich auch  dann kein Vertretungsgremium findet, ist durch die Aufsichtsbehörde eine Vertrauensperson zu bestimmen.

Rechte der Bewohner

Auszug aus dem Wohn- und ­Teilhabegesetz:

"Die Bürgerinnen und Bürger in Betreuungseinrichtungen sollen …

  1. ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen können,
  2. vor Gefahren für Leib und Seele und in ihrer Privat- und Intimsphäre geschützt werden,
  3. eine am persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Betreuung erhalten,
  4. umfassend über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe, der Pflege und der Behandlung informiert werden,
  5. Wertschätzung erfahren, sich mit anderen Menschen austauschen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben,
  6. ihrer Kultur und Weltanschauung entsprechend leben und ihre Religion ausüben und
  7. in Würde sterben können."

Speisen und Getränke

Ziel der Speisen und Getränkeversorgung ist eine ausgewogene Ernährung, die sich an den individuellen Wünschen und Bedürfnissen des Bewohners orientiert.

Essen und Trinken haben im Alter eine besondere Bedeutung. Wir wollen unsere Bewohner und Gäste mit einer schmackhaften und altengerechte Kost, gesund und abwechslungsreich ernähren. Wichtig ist die Beachtung der individuellen Verträglichkeit. Diese ist bei jedem Mensch anders. In unserer Speisenauswahl berücksichtigen wir die Essenwünsche und Gewohnheiten unserer Bewohner, daraus leiten wir unsere leichte Vollkost ab. Wir stellen uns der Tatsache, dass unsere Bewohner - nicht immer ernährungsphysiologisch sinnvolle - Vorlieben haben, die in der Regel - weil gemocht - gut vertragen werden.

Wer ist für die Herstellung der Speisen zuständig?

Die Mahlzeiten werden in unserer hauseigenen Küche frisch zubereitet und in den Aufenthaltsbereichen der Wohngruppen oder im Zimmer serviert.

Habe ich Einfluss auf die Speisenzusammenstellung?

Vorschläge, Wünsche und Anregungen können direkt und persönlich durch alle Mitarbeiter entgegengenommen werden, die dann nach Möglichkeit in der nächsten Speiseplanung mit aufgenommen werden. In regelmäßigen Abständen werden die Wünsche der Bewohner bei der Menüauswahl mit der Hauswirtschaftsleitung besprochen. Hierbei ist das Geburtstagswunschessen ein wichtiges Anliegen.

Welche Verpflegungsleistungen werden angeboten?

Die Verpflegung beinhaltet die Zubereitung und Bereitstellung der Speisen und Getränke, einschließlich notwendiger spezieller Diäten und vegetarischer Kost. Die Vollverpflegung besteht aus Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee und einem Abendessen. Bei Bedarf werden Zwischenmahlzeiten und Spätmahlzeiten angeboten. Sie können zu allen Mahlzeiten aus einem reichhaltigen Angebot wählen, dies beinhalten z. B. beim Mittagessen zwei Wahlmenüs. Des Weiteren wird die Speisenzusammenstellung der Jahreszeit angemessen geplant.

Die Bedürfnisse der gerontopsychiatrisch veränderten Bewohner werden bei den Mahlzeiten berücksichtigt. In unserem Hause wird für Menschen mit Kau- und Schluckstörungen oder anderen Krankheiten speziell abgestimmte Nahrung gereicht. Die individuelle Beratung erfolgt über geschultes Fach­personal.

Für Bewohner mit einem erhöhten Nährstoffbedarf bietet die Küche verschiedene hochkalorische Kostformen an.

Uns ist es ein wichtiges Anliegen dem Bewohner Essen nach Wunsch in speziellen Lebenssituationen wie z. B. in der Sterbephase anzubieten.

Wo und wann nehme ich meine Mahlzeiten ein?

Entsprechend den individuellen Bedürfnissen und Wünschen kann mit den Mitarbeitern abgesprochen werden, wo und wann ein Bewohner welche Mahlzeiten einnehmen möchte.

In welchem Umfang stehen mir Getränke zur Verfügung?

Der Bewohner wird zu allen Tages- und Nachtzeiten umfassend mit alkoholfreien Getränken versorgt. Dies beinhaltet Kaffee, Tee, Milchgetränke, Säfte und ­Mineralwasser. Getränkewünsche außerhalb des standardisierten Angebotes führen zu einer gesonderten Berechnung. Getränkewünsche aufgrund pflegerischer Notwendigkeiten werden nicht zusätzlich ­berechnet.      ¢

Die Mahlzeiten werden zu folgenden Zeiten angeboten …

Frühstück ab 08.00 Uhr

Mittagessen ab 12.00 Uhr

Nachmittagskaffee ab 15.00 Uhr

Abendessen ab 18.00 Uhr

Wäsche

Wir stellen für alle Bewohner Bettwäsche, Handtücher und Waschhandschuhe bereit. Für Ihre persönliche maschinengeeignete Wäsche bieten wir Ihnen die komplette Wäschepflege. Wir waschen und bügeln Ihre Wäsche in der hauseigenen Wäscherei.

Welche Leistungen bezüglich der Wäscheversorgung muss ich selber tragen?

Für Textilien, die chemisch gereinigt werden müssen, sind Sie selbst verantwortlich. Falls gewünscht, übernehmen wir jedoch in diesem Fall in Ihrem Auftrag die Organisation der chemischen Reinigung. Kleinere Reparaturen wie Knöpfe annähen, kleine Nähte, können auf Wunsch direkt durch unser Fachpersonal erledigt werden. Bei größeren Reparaturen oder Näharbeiten können wir ebenfalls die Vermittlung zu einer Fachkraft übernehmen. Voraussetzung ist, dass die Wäsche­stücke mit dem Namen des Bewohners gekennzeichnet sind. Durch die Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen entstehen bei eventuellen Verlusten oder Beschädigungen allerdings keine Haftungsansprüche gegenüber dem Seniorenhaus Klostereichen oder dem Cari­tasverband ­Arnsberg-Sundern e.V.

Benötige ich mehr oder neue Wäsche?

Der übliche Wäschekreislauf erstreckt sich über 4 Arbeitstage. Es befindet sich immer Wäsche im Wäschekreislauf und die Wäsche ist länger unterwegs, als dies der Bewohner aus dem privaten Bereich ­gewohnt ist. Deswegen wird der Wäschebedarf, besonders im Bereich der Leib- und Nachtwäsche höher sein als bisher. Aufgrund des Einsatzes von Industriewaschmaschinen und bei Bedarf eingesetztem Desinfektionswaschmittel im Bereich der Bewohnerwäsche ist mit einem höheren Verschleiß zu rechnen.

Bei Neuanschaffung von Kleidung sollten Sie darauf achten, dass bewegungseingeschränkte Menschen einfach geschnittene, nicht einschränkende Kleidung benötigen, deren Verschlüsse leicht zu handhaben sind.

Einzug

Informationen zum Einzug

Informationen für Bewohner / Angehörige / Betreuer zum Einzug damit Ihre Pflege und Betreuung sowie die notwendigen Formalitäten, die mit dem Umzug in unsere ­Einrichtung verbunden sind, angemessen erfolgen können, bitten wir Sie folgende Punkte vor bzw. beim Einzug zu beachten.

Weitere Einzelheiten werden am Tag des Einzugs eine Mitarbeiterin des ­Pflegeteams und eine Mitarbeiterin der Verwaltung mit Ihnen abklären. Bitte planen Sie nach Möglichkeit die dafür notwendige Zeit mit ein.       

Nicht vergessen!

Folgende Dokumente bitte in der Verwaltung hinterlegen:

  • Personalausweis
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Befreiungsausweis der Krankenkasse (Rezeptgebührenbefreiung)
  • Rentenbescheid, Rentennummer, ggf. Rentenabtretungserklärung
  • Bescheid der Pflegekasse zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit
  • Schwerbehindertenausweis
  • Vereinbarung zum Barbetragskonto (Barbetragskonto) mit den Mitarbeitern der Verwaltung treffen
  • Ärztliche Bescheinigung - frei von ansteckenden Krankheiten gem. § 36 Abs. 4 ­Infektionsschutzgesetz
  • Im Falle einer gerichtlich bestellten Betreuung den ­Beschluss bzw. die ­Bestellungs­urkunde oder Vollmacht

Bitte denken Sie auch an:

  • Adressenänderung bei den notwendigen Stellen (Einwohnermeldeamt, Post, Bank, Vereine, Kirchengemeinde, usw.) vornehmen.
  • Telefon, Radio, TV und Tageszeitung um- oder abmelden.
  • Wäsche kennzeichnen oder die Einrichtung mit der Kennzeichnung beauftragen.
  • Wertsachen (z. B. Schmuck) und anderes ­Eigentum kennzeichnen - zur besseren Identifikation evtl. Foto anfertigen (bezüglich der Haftung verweisen wir ­nochmals auf den Heimvertrag.)
  • Absprache zu Möbeln (z. B. Sessel o. ä.) und ­persönlichen Einrichtungs- und Erinnerungsgegenständen (z. B. Bilder, Fotoalben) mit den Mitarbeitern der Pflege treffen.
  • Beim Anbringen von Dübeln/Nägeln o. ä. in Wänden oder Böden ist Ihnen unser Haus­techniker gerne ­behilflich (Sicherheitsgründe).
  • Kulturtasche: Nageletui, Körperpflegemittel, evtl. Föhn, Rasierapparat, Schuhputzmittel, aktuelle Medikamente

Finanzen

Leistungsentgelte

Die Entgelte werden ausschließlich in Verhandlungen zwischen den öffentlichen Leistungsträgern (Pflegekassen, Sozialhilfeträgern) und dem Träger der Einrichtung festgelegt. Das Ergebnis dieser Verhandlungen, die Vergütungsvereinbarung, kann jederzeit eingesehen werden. Die Preisbestandteile sind:

  • Entgelt für Unterkunft (inkl. hauswirtschaftlicher Leistungen)
  • Entgelt für Verpflegung (inkl. hauswirtschaftlicher Leistungen)
  • Entgelt für allgemeine Pflegeleistungen (inkl. soziale Betreuung) Entgelt für Investitionsaufwendungen sowie die Altenpflegeumlage.
  • Die aktuellen Heimentgelte finden Sie in der ­Anlage.

Entgelterhöhungen

Natürlich sind auch bei uns Preis­erhöhungen nicht ausgeschlossen. Die Entgelte werden immer für einen bestimmten Zeitraum zwischen dem Träger der Einrichtung, den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgem vereinbart. Nach Ablauf dieses Zeitraums können die Sätze neu verhandelt werden, wenn Einkaufspreise oder Personalkosten nachweislich gestiegen sind oder eine Steigerung absehbar ist.

Wohn- und Betreuungsvertrag

Bei Einzug wird der Wohn- und Betreuungsvertrag / Kurzzeitpflegevertrag abgeschlossen. Vertragspart­ner sind der Bewohner bzw. sein Betreuer und der Caritas- Verband Arnsberg-Sundern als Träger der Einrichtung.

Der Heimträger verpflichtet sich insbesondere, die vereinbarten Leistungen in Form von Pflege, Hauswirtschaft und Betreuung zu erbringen. Ein Vertragsmuster zur Vorabinformation liegt der Infomappe bei. Die wesentlichen Verpflichtungen für den Bewohner  bestehen darin, dass er sich an die Kündigungszeiten halten muss und die vereinbarten Heimkosten sichert.

Wie wird die Pflegegrad festgesetzt?

In einem Gutachten stellt der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) den Grad der Pflegebedürftigkeit fest. Nach dieser Einstufung richten sich die zu erbringenden Pflegeleistungen und der entsprechende Pflegesatz. Der Pflegegrad und damit auch die Höhe des Pflegesatzes kann sich während des Aufenthaltes bei uns verändern. Eine Überprüfung der Einstufung kann vom Bewohner, den Mitarbeitern oder den Angehörigen angeregt werden.

Nicht pflegebedürftige Bewohner haben keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse. Sie sollten in jedem Fall prüfen, ob die Rente und ggf. das Vermögen zur Deckung der Heimkosten ausreichen bzw. nicht gedeckte Kosten vom Sozialamt übernommen werden. Hierzu muss eine Heimnotwendigkeit vorliegen.

Was ist Pflegewohngeld?

Neben Zuschüssen der Pflegekasse können Heimbewohner bei Erfüllung der Voraussetzungen einen Pflegewohngeldantrag stellen. Der Antrag wird von der Heimverwaltung bei der zuständigen Kreisverwaltung gestellt. Von den Bewohnern oder Angehörigen sind der Kreisverwaltung gegenüber Auskünfte und Unterlagen, die die regelmäßigen Einkünfte sowie das Vermögen betreffen, beizubringen. Das Pflegewohngeld wird von der Kreisverwaltung gewährt, wobei nach dem Landespflegegesetz auch das Vermögen herangezogen wird. Die Schongrenze liegt bei 10.000 € + 4.000 € Bestattungsvorsorge.

Das Pflegewohngeld ist ein bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss für die Investitonskosten des Pflegeheimes, vergleichbar dem Wohngeld in der eigenen Häuslichkeit. Der Höchstzuschuss beläuft sich auf den Gesamtbetrag der Investitionskosten. Denken Sie an eine Bestattungsvorsorge vor eines Einzuges in das Pflegeheim.

Was kann ich tun, wenn das Einkommen nicht ausreicht?

Zunächst ist zu prüfen, ob die gesamten Heimkosten durch die regelmäßigen Einkünfte, den Zuschuss der Pflegeversicherung gegebenenfalls aus einer Beamtenbeihilfe aufgebracht werden können. Sollten diese Einnahmen nicht ausreichen und auch kein entsprechendes Geld- oder Sachvermögen vorhanden sein, besteht ein Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (SGB XII). Der gesetzlich beschriebene Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe beinhaltet nicht nur die ergänzende Übernahme der Heimpflegekosten, sondern berechtigt auch zu notwendigen weiteren Hilfen und Beihilfen. Unter anderem besteht dann auch ein Anspruch auf dem Barbetrag zur persönlichen Verfügung, auf Bekleidungsbeihilfen, Befreiungsscheine usw.

Auskünfte hierzu geben die Pflegekassen, die Stadtverwaltung und die Pflegeberatung des Hochsauerlandkreises. Beratung erhalten Bewohner und ihre Angehörigen auch bei den Mitarbeiter der Verwaltung. Weitere detaillierte Informationen entnehmen Sie dem Infoblatt.

Pflegesätze

Die Gesamtkosten unterteilen sich in die Kosten für

  • Unterkunft und Verpflegung,
  • Pflegekosten, einschließlich Behandlungspflege und soziale Betreuung,
  • Investitionskosten.

Mit dem sogenannten Pflegesatz werden diese Kosten pauschal abgedeckt.  

Nicht abgegolten sind:

  • Krankengymnastische und physiotherapeutische Anwendungen, Inkontinenzmaterialien, Kosten für ärztliche Behandlungen, Zuzahlungen für Medikamente
  • Medizinische Fußpflege, Frisör, private Fahrten, Pflegeartikel, Genussmittel, Blumenschmuck, Kleidung, Schuhe usw.
  • Telefonpauschale in Höhe von 3,00 €  

Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten sind klassische Wohnkosten, die auch in der eigenen Wohnung anfallen und deshalb zunächst vom Bewohner selbst zu tragen sind.

Die Pflegekosten richten sich nach Einstufung des pflegebedingten Aufwandes (Pflegegrad 1 - 5) durch die Pflegekassen. 

Die aktuellen Heimentgelte finden Sie rechts im Downloadbereich.

Informationen über das Seniorenhaus St. Franziskus

Speisen und Getränke

Wir sind stolz auf unsere eigene Küche. Ziel der Speisen- und Getränkeversorgung ist eine ausgewogene Ernährung, die sich an den individuellen Wünschen und Bedürfnissen des Bewohners orientiert. Auf dem Menüplan stehen täglich frisch zubereitete Gerichte und Kuchen aus der eigenen Herstellung. Essen und Trinken hat im Alter einen besonders hohen Stellenwert. Wir wollen unsere Bewohner und Gäste mit einer gesunden und schmackhaften Kost abwechslungsreich ernähren. Wichtig ist die Beachtung von individueller Verträglichkeit.

Verpflegungsleistungen

Die Verpflegung beinhaltet die Zubereitung und Bereitstellung der Speisen und Getränke, einschließlich notwendiger spezieller Diäten und vegetarischer Kost. Die Vollverpflegung besteht aus Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee und einem Abendessen. Bei Bedarf werden Zwischen- und Spätmahlzeiten angeboten. Sie können zu allen Mahlzeiten aus einem reichhaltigen Angebot wählen, beim Mittagessen können Sie zwischen zwei Menüs wählen. Die Zusammenstellung der Speisen wird der Jahreszeit angemessen geplant.

Die Mahlzeiten werden in den Speiseräumen der Wohnbereiche und in der Cafeteria serviert. Entsprechend den individuellen Bedürfnissen und Wünschen kann mit den Mitarbeitern abgesprochen werden wo ein Bewohner die Mahlzeiten einnehmen möchte. Um den Wünschen und Bedürfnissen der Heimbewohnern täglich gerecht zu werden, ist die Kommunikation zwischen den Hauswirtschaftskräften und den Bewohnern wichtig. Vorschläge, Wünsche und Anregungen werden direkt und persönlich durch die hauswirtschaftlichen Mitarbeiter entgegengenommen. In regelmäßigen Abständen werden die Leistungen der Küche mit dem Bewohnerbeirat besprochen. Pflegekräfte und Küchenmitarbeiter sind in stetem Austausch hinsichtlich der Ernährungssituation der Bewohner, um bewohnergerechte Lösungen zu erarbeiten. Auch die Küchenmitarbeiter sind Teil des Ernährungsmanagements für unsere Bewohner und werden fachlich geschult und mit den notwendigen Kenntnissen zum Verständnis des im Hause wirksamen Regelkreis "Ernährungsmanagement" versehen.

Das Getränkeangebot

Der Bewohner wird zu allen Tages- und Nachtzeiten umfassend mit alkoholfreien Getränken versorgt. Dies beinhaltet neben Kaffee, Tee, Milch, Kakao auch die Versorgung mit Mineralwasser, Limonaden und Fruchtsäften. Getränkewünsche aufgrund gesundheitlicher Besonderheiten werden nicht zusätzlich berechnet. Getränkewünsche außerhalb des standardisierten Angebotes sind in Absprache, zu einer gesonderten Berechnung, möglich.

Das Wohnkonzept

Umzüge innerhalb der Einrichtung sind grundsätzlich möglich, wenn entsprechende Zimmer verfügbar sind. Wir bieten Ihnen ebenfalls die Möglichkeit mit Ihrem Lebenspartner bei uns einzuziehen. Unsere Einrichtung ist eine offen geführte Einrichtung, die jederzeit verlassen werden kann. Besuch kann jederzeit empfangen werden, wir bitten aber um Rücksicht auf Essens- und Ruhezeiten. Die Einrichtung fördert soziale Kontakte und eine würdevolle Lebensgestaltung unter Berücksichtigung individueller Bedürfnisse. Unsere Einrichtung ist barrierefrei erreichbar und in allen Bereichen behindertengerecht eingerichtet. Die Aufenthaltsräume stehenden Bewohnern jederzeit - auch nachts - zur Verfügung. In einer großen Einrichtung wie unserer ist eine funktionierende und sichere Technik von größter Bedeutung. Im Seniorenhaus St. Franziskus stehen Aufzüge zur Verfügung und das Gebäude ist mit einer Rauchmeldeanlage ausgestattet. Alle Flure verfügen über Handläufe. Die technischen Anlagen werden durch Wartungsverträge mit entsprechenden Fachfirmen überwacht.

Die Voll- / Teilstationäre Altenpflege

Vollstationäre Pflege
Bei der vollstationären Pflege legen wir besonderen Wert auf Lebensqualität und Selbstbestimmung. Deshalb finden Sie in unserem Haus helle, freundliche Zimmer, die ganz nach Bedarf eingerichtet werden können. Dazu kommt eine professionelle, liebevolle und individuelle Pflege. Denn wir wollen, dass sich unsere Bewohner jederzeit rundum wohlfühlen.

Kurzzeitpflege
Manchmal ist man bei der Betreuung eines pflegebedürftigen Familienmitglieds vorübergehend auf Hilfe angewiesen: bei Krankheit oder Rekonvaleszenz, bei einem Umzug oder einer Reise. Für diesen Fall halten wir Einzel- und Doppelzimmer mit Dusche und WC bereit. In enger Abstimmung mit den Familien sorgen wir für die optimale Betreuung Ihrer Angehörigen.

Die Ausstattung der Zimmer

Das Seniorenhaus St. Franziskusverfügt über 46 Einzelzimmer und 26 Doppelzimmer. Die Zimmer sind zwischen 16,47 m² und 34,09 m²groß. Einige Zimmer verfügen über einen Balkon. Jedes Zimmer ist ausgestattet mit:

  • Bad/WC im Zimmer
  • Telefon- und Fernsehanschluss
  • Notrufsystem
  • Kleiderschrank
  • Pflegebett
  • Nachttisch
  • Tisch und Stühle

Eigene Möbel und persönliche Gegenstände mitbringen

Es ist sehr wichtig, sich sein Zimmer mit möglichst vielen privaten Gegenständen einzurichten. Das stärkt die persönliche Identität und hat sofort Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die Gesundheit. Dadurch kann das Gefühl, in einer völlig fremden Umgebung zu sein, in der man nur zu Gast - aber nicht zu Hause - ist, gemildert werden. Privatheit ist für jeden Menschen entscheidend. Möbel, Bilder und andere Einrichtungsgegenstände helfen, eine eigene Privatsphäre und so ein Gefühl von Vertrautheit zu schaffen. Außerdem können Sie auf Wunsch einen Schlüssel für Ihr Zimmer erhalten. Die Gestaltung des Zimmers liegt in Ihren Händen. Allerdings sollte man darauf achten, dass die Zimmer nicht zu voll gestellt werden. Bei zunehmender Pflegebedürftigkeit muss Platz bleiben für Hilfsmittel wie einen Rollator oder Rollstuhl. Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Einrichtung Ihres Zimmers. In einem Doppelzimmer ist die Abstimmung mit dem Mitbewohner sinnvoll.

Die Reinigung der Zimmer

Die Einrichtung wird von einem Caritas eigenen Unternehmen, der Caritas-Integra gGmbH, gereinigt. Die Reinigung des überlassenen Wohnraums (Bodenflächen, Sanitärbereich) und der Gemeinschaftsräume erfolgt nach einem festgelegten Reinigungsplan, stets unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Wünsche und Bedürfnisse. Sie möchten Ihr Zimmer ganz oder teilweise selbst reinigen? Auch das ist möglich. Das Waschen der Gardinen wird von unserer hauseigenen Wäschereiübernommen.

Orientierungshilfen

Durch das Anbringen von Symbolen, Fotos mit Wiedererkennungswert oder bewohnereigenen Gegenständen an den Türen kann die Orientierung der Bewohner unterstützt werden. Jedes Zimmer ist mit Namen versehen. Durch die Gestaltung der Bereiche mit Hinweisschildern, Bildern und unterschiedlich farblicher Gestaltung der Wände wollen wir erreichen, dass die Bewohner sich in ihrer Umgebung zurecht finden.

Die Gestaltung der Gemeinschaftsräume

Auf dem Wohnbereich befinden sich ein oder mehrere Aufenthaltsräume, eine Teeküche und / oder gemütliche Sitzgruppen. In unserer Einrichtung möchten wir die Gemeinschaft unter den Bewohnern ermöglichen und fördern. In den Gemeinschaftsräumen wird in Zusammenarbeit mit den Bewohnern durch jahreszeitliche Dekoration, Bilder, Blumen und Pflanzen etc. eine wohnliche und entspannende Atmosphäre geschaffen.

Familienfeiern veranstalten, Gäste einladen

Die Einrichtung bietet Ihnen die Möglichkeit, Familienfeiern in einem der Gemeinschaftsräume oder im Restaurant zu feiern. Auf Wunsch kann in Absprache mit den Mitarbeitern der Hauswirtschaft die Verpflegung organisiert werden, die Ihnen dann privat in Rechnung gestellt wird.

Gemeinsam jahreszeitliche Feste feiern

Ein fester Bestandteil des Lebens in unserer Einrichtung sind die jahreszeitlichen Feste. Die Mitarbeiter der Sozialen Betreuung, in enger Zusammenarbeit mit dem Küchenteam, übernehmen die Organisation dieser Feste, wie z.B. Adventsmarkt, Sommerfest, Kartoffelbraten, Spargel- und Erdbeerfest usw.

Für die Raucher

Die Einrichtung unterliegt dem Nichtraucherschutzgesetz Nordrhein-Westfalen. In der Umsetzung bedeutet dies, dass in allen öffentlichen Bereichen das Rauchen verboten ist. Wir haben jedoch einen Raucherraum, der von allen Bewohnern genutzt werden kann. Immobilen Bewohnern wird die Möglichkeit gegeben, unter Aufsicht im Zimmer (Einzelzimmer) zu rauchen. Im Zweibettzimmer verweisen wir auf das Nichtraucherschutzgesetz.

Das Caritas Seniorenhaus St. Franziskus dient Menschen, die in ihrer Gesundheit eingeschränkt sind und zur Bewältigung des täglichen Lebens Hilfe benötigen. Unabhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit, dem Krankheitsbild, der Religion, der Nationalität, dem Geschlecht oder dem gesellschaftlichen Ansehen hat jeder Bewohner Anspruch auf einen würdevollen Umgang. Das bezieht sich auf alle Lebensbereiche, bis zur Wahrung der Intimsphäre und der größtmöglichen Berücksichtigung individueller Wünsche. Die Betreuung und Pflege bemüht sich um eine alltagsnahe, an der Normalität des bisherigen Lebens ausgerichtete Tagesstrukturierung. In den Wohnbereichen arbeiten Pflegefachkräfte, Pflegekräfte, Hauswirtschaftsservicekräfte, Betreuungsassistenten und Mitarbeiter der Sozialen Betreuung eng zusammen.

Diese pflegerischen Leistungen erbringen wir

Die Pflegeleistungen beruhen auf einer ganzheitlichen, bewohnerorientierten, aktivierenden Pflege und Betreuung. Diese wird dem Gesundheitszustand und Hilfebedarf des Bewohners angepasst durchgeführt. Die Leistungen dienen der Pflege der bewohnereigenen Interessen, sowie der Erhaltung der körperlichen, geistigen und sozialen Fähigkeiten und des Wohlbefindens.

Dies beinhaltet:

  • Beratung und Anleitung der Bewohner unter Einbeziehung der Bezugspersonen
  • Förderung von Unabhängigkeit und Selbstständigkeit
  • Unterstützung und Begleitung in den Lebensaktivitäten
  • Begleitung in existentiellen Erfahrungen

Pflegerische Leistungen

  • Eine fachlich kompetente, anden Ressourcen der größtmöglicher Eigenständigkeit (aktivierende Pflege)
  • Biografisches Arbeiten
  • Durchführung von Prophylaxen (vorbeugende Maßnahmen)
  • Inkontinenzversorgung
  • Sorge um eine angemessene Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
  • Erhaltung, Förderung und Wiedererlangung der Mobilität
  • Orientierungstraining in Bezug auf Person, Zeit, Raum und Situation
  • Beratung, Unterstützung, Anleitung, Beaufsichtigung, teilweise bzw. vollständige Übernahmeder o. g. Pflegeleistungen nacheinem individuellen Pflegeplan• Förderung der Unabhängigkeit der aktivierende Pflege im Rahmen der Möglichkeiten des Bewohners
  • Unterstützung und Begleitung in den Lebensaktivitäten (Tagesgestaltung, Feiern und Feste, Veranstaltungen etc.)
  • Begleitung bei der Auseinandersetzung mit Erfahrungen wie Angst, Isolation, Ungewissheit, Trauer und Verlust, Sterben und Tod
  • Unterstützung bei Erfahrungen wie Integration, Sicherheit, Wohlbefinden und Lebensfreude
  • Krankenbeobachtung

Behandlungspflegerische Leistungen

Die Behandlungspflege umfasst die pflegerischen Hilfen, die von dem Arzt des Bewohners angeordnet

werden.

  • Medikamente verabreichen
  • Wundversorgung
  • Subcutane Injektion
  • Subcutane Infusion
  • Kontrolle der Vitalwerte
  • Gewichtskontrolle
  • spezielle Krankenbeobachtung und Überwachung

Allgemeine Organisationsleistungen

  • Beratung von Bewohnern und Angehörigen zu den Folgen von Erkrankungen und den pflegerischen Auswirkungen
  • Beratung und Organisation bei der individuellen Hilfsmittelversorgung
  • Detaillierte Dokumentation erbrachter Leistungen
  • Organisation und Zusammenarbeit mit weiteren Diensten (Sozialer Dienst, Hauswirtschaft, Speiseversorgung, Reinigungsdienst, Wäscheversorgung, Haustechnik, Fahrdienst etc.)

Diese Angebote erbringt die soziale Betreuung

Zur effektiven und bewohnerorientierten Betreuung arbeiten die Mitarbeiter der Sozialen Betreuung in enger Kooperation mit der Haus- und Pflegedienstleitung, den Wohnbereichs-/ Fachbereichsleitungen und dem Pflegedienst.

Die Mitarbeiter der Sozialen Betreuung arbeiten auf Grundlage der schriftlich festgehaltenen Konzepte/ Standards und wirken bei der Gestaltung einer offenen Atmosphäre in der Einrichtung mit. Es gibt täglich Angebote der Sozialen Betreuung. Durch einen Wochenplan werden die Angebote und zusätzliche Sonderveranstaltungen dem Bewohner über Aushänge, oder bei Bedarf auch über Kopien, persönlich zur Kenntnisgebracht. Die Teilnahme an den Angeboten der Sozialen Betreuung, welche sich an den Ressourcen und Interessender Bewohner orientieren, soll eine Erhöhung der Lebensqualität unter Einbeziehung der Biographie ermöglichen. Dabei stehen der Erhalt oder Neuerwerb von Fähigkeiten und der Aufbau und die Unterstützung einer Tages-und Wochenstruktur im Vordergrund. Zudem sollen soziale Kontakte und Kommunikationsfähigkeit erhalten und gefördert werden. Die Bewohner sollen durch die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Beziehungen, Sinn, Wohlbefinden und Spaß erfahren.

Unsere Mitarbeiter führen beispielsweisefolgende Angebotedurch:

Einzelbetreuung

  • Vorlesen
  • Spaziergänge / Ausflüge
  • Wellnessangebot
  • Erleben von Tieren und Pflanzen

Kreatives Gestalten

  • Werken
  • Malen
  • Handarbeiten
  • Bastelarbeiten
  • Jahreszeitliche Gestaltung der Aufenthaltsbereiche
  • Gartenarbeit/ Hochbeet

Angebote im Bereich Kultur und Unterhaltung

  • Religiöse und seelsorgliche Angebote
  • Therapie und Rehabilitation
  • Angehörigenarbeit
  • Kontakt und Zusammenarbeit mit kommunalen Gremien, stationären und teilstationären Einrichtungen, sowie ambulanten Diensten. Kirchengemeinden
  • Gewinnung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeitern

Als katholische Einrichtung ist es uns ein besonderes Anliegen eine angemessene seelsorgerische Betreuung anzubieten. In der hauseigenen Kapelle finden regelmäßig katholische und evangelische Gottesdienste statt, die auch über den hauseigenen Fernsehkanal in die Zimmer und Wohnungen des Hauses übertragen werden können. Ziel pastoraler Seelsorge ist es, den christlichen Glauben für den Lebensabschnitt in unserem Haus leben zu können und unter Beachtung der jeweiligen religiösen Prägung die Verbundenheit mit dem kirchlichen Gedanken zu stärken. Seelsorge geschieht dabei durch Besuche und Gespräche; in Form von Begleitung in persönlichen Krisenzeiten; durch das Angebot von Andachten, Gottesdiensten, Abendmahlsfeiern und durch die Beschäftigung mit der Biografie des Bewohners in Gesprächsrunden und -kreisen. Diese Angebote werden u. a. in Kooperation mit dem Pastoralverbund Oberes Röhrtal durchgeführt. Pastorale Seelsorge versteht sich als Ergänzung der pflegerischen und begleitenden Bemühungen aller Mitarbeiter. Zu unserem Selbstverständnis gehörtes, jedem Bewohner ein Zuhause zu bieten- unabhängig von seiner Herkunft, Weltanschauung und seiner kulturellen und religiösen Zugehörigkeit. Auf Wunsch nehmen wir Kontakt zu Verbünden anderer Religionsgemeinschaften auf.

Hilfe in der letzten Lebensphase

Krankheit und Sterben sind Teil des Lebens und werden von uns professionell und seelsorglich begleitet. Sterbebegleitung orientiert sich deshalb an den individuellen Bedürfnissen des Sterbenden und seines Angehörigen. Die Angehörigen sind in der Regel die wichtigsten Bezugspersonen. Wir beziehen sie nach Absprache und wenn der Wunsch besteht in alle Handlungen mit ein. Unser Ziel ist es, schwerkranken Bewohner, die durch eine akute Krise oder durch langwierige chronische Erkrankungen im Sterben liegen, ein möglichst angst- und schmerzfreies Sterben in unserem Hause zu ermöglichen. Wir wollen auch im Sterbeprozess eine möglichst hohe Lebensqualität erhalten. Dies gelingt uns durch die enge Zusammenarbeit mit den Hausärzten, dem Palliativnetz Soest-HSK, weiteren Therapeuten und den Angehörigen. Die seelsorgliche Begleitung ist aus der religiösen Tradition gewachsen, so wie Nächstenliebe und moralische Grundsätze. Die religiöse und weltanschauliche Bindung zu respektieren und zu beachten ist für uns selbstverständlich. Der ambulante Hospizdienst STERNENWEG bietet zusätzliche Begleitung von Sterbenden und Angehörigen. Das Angebot ist kostenfrei und ehrenamtlich. Bei der Herstellung des Kontaktes werden Sie durch unser Pflegeteam unterstützt.

Unsere Mitarbeiter

Für die erfolgreiche Umsetzung unseres Konzeptes steht eine ausreichende Anzahl qualifizierter Mitarbeiter (gemäß der gesetzlichen Vorschriften), in allen Fachbereichen (Pflege, sozialer Dienst, Verwaltung, Hauswirtschaft, Haustechnik) zur Verfügung. Alle leitenden Mitarbeiter verfügen über entsprechende Qualifikationen oder streben diese zeitnah an. Unser Seniorenhaus ist ein anerkannter Ausbildungsbetrieb für die Altenpflege.

Fort- und Weiterbildung haben einen hohen Stellenwert in unserer Einrichtung. Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungsveranstaltungen wird für die Mitarbeiter ein individueller, an den aktuellen Erfordernissen und Entwicklungen in der Altenpflege orientierter Fortbildungsplan erstellt.

Die personelle Ausstattung

Die personelle Ausstattung der Einrichtung richtet sich nach den Einstufungen, die durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassennach dem SGB XI für die hierlebenden Bewohner festgelegt werden. Der zur Verfügung stehende Stellenplan wird voll ausgeschöpft.

Feste Ansprechpartner

Für klärende Gespräche stehen die Mitarbeiter in der Pflege, die Wohnbereichsleitungen, die Hauswirtschaftsleitung, Pflegedienstleitung und die Einrichtungsleitung gerne zur Verfügung. Selbstverständlich beantworten Ihnen auch die Mitarbeiter der Verwaltung, sowohl im Haus, als auch in der Caritas-Geschäftsstelle in Arnsberg, gerne Ihre Fragen zu Anmeldung und Finanzierung der Angebote. Die Mitarbeiter der Heimverwaltung sind montags bis freitags von 8.00 bis 17.00 Uhr für Sie da.

Die Heimverwaltung bietet eine individuelle Beratung für alle Bereiche der stationären Altenhilfe an. Sie pflegt den Kontakt zu den Bewohnern, Angehörigen, Betreuern und Besuchern unserer Senioreneinrichtungen. Zur Sicherstellung der persönlichen Lebensführung gibt sie zusätzlich zur Sozialen Betreuung Hilfestellung bei der Vorbereitung auf den Heimeinzug. Zudem unterstützt sie Bewohner/ Angehörige / Betreuer bei allen Formalitäten des Heimalltags wie z.B. Verwaltung der Bewohnerfinanzen, sowie auch im Umgang mit Behörden und den Pflegekassen, z.B. beim Stellen von Anträgen.

Freie Arzt-, Apotheken- und Therapeutenwahl

Die Wahl des Hausarztes, der Fachärzte, aber auch der weiteren Therapeuten wie z. B. Krankengymnasten oder Logopäden obliegt dem Bewohner bzw. dessen Betreuer. Ihnen bei der Organisation der Kontakte zu helfen ist für unsere Mitarbeiter selbstverständlich. Die Medikamente Die Sicherstellung der medikamentösen Versorgung ist über die Vertragsapotheke gewährleistet. In enger Kooperation mit den Pflegefachkräften kümmert sich die Vertragsapotheke um die Beschaffung der Verordnungen und liefert die Medikamente ins Haus. Für Sie entstehen dadurch keine Kosten. Die Medikamentengabe wird individuell nach den Bedürfnissen der Bewohner und nach der ärztlichen Verordnung organisiert.

Organisation von Arztbesuchen und Therapien

Die Organisation von Arztbesuchen / Therapien und von evtl. damit verbundenen Krankentransporten findet nach individuellen Gegebenheiten statt. Falls eine Begleitung notwendig und nicht durch die Angehörigen / Betreuer möglich ist, wird diese durch Mitarbeiter der Einrichtung organisiert. Anfallende Fahrt- und Personalkosten werden gegebenenfalls in Rechnung gestellt. Pflegeprodukte und pflegerische Hilfsmittel Sie haben die Möglichkeit Pflegeprodukte, die auf die Bedürfnisse älterer Haut abgestimmt sind, zum Selbstkostenpreis in unserem Kiosk zu erwerben. Pflegerische Hilfsmittel wie Betten, Matratze, Rollstühle ect. stellen wir zur Verfügung.  Bei der Beantragung speziell angepasster Hilfsmittel sind wir behilflich.

Unser Frisör

Gerne können Sie den in der Einrichtung ansässigen Frisör aufsuchen. Der Frisör besucht bei Bedarf auch bettlägerige Bewohner. Zusätzlich können Sie individuelle Termine vereinbaren. Natürlich kann der Frisör "Ihres Vertrauens" Ihnen auch bei uns weiter die Haare pflegen. Die Kosten hat der Bewohner stets selbst zu tragen.

Mitbestimmung

Zu den Rechten der Bewohnerinnen und Bewohnern im Heim zählen konkret:

  • das Recht auf eine am persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Betreuung
  • das Recht umfassend über Angebote der Beratung, der Hilfe, der Pflege und der Behandlung informiert zu werden und ein wirksames Mitbestimmungsrecht. Das umfasst insbesondere Grundsätze der Speiseplanung und der Freizeitgestaltung.

Der Beirat wird alle 2 Jahre von den Bewohnern im Heim gewählt. Dieser Beirat kann von Angehörigen oder Betreuern in seiner Arbeit unterstützt werden. Mindestens einmal im Jahr lädt der Beirat die Bewohner zu einer Versammlung ein, an der auch Vertrauenspersonen der Bewohner teilnehmen können. Kann kein Beirat bzw. Vertretungsgremium gebildet werden, bestellt die zuständige Aufsichtsbehörde im Einvernehmen mit den Bewohnern auf einer Bewohnerversammlung eine Vertrauensperson, die die Interessen der Bewohner vertritt.

Weitergehende Informationen zu den Rechten des Beirates und den Inhalten des Wohn- und Teilhabegesetzes in Nordrhein-Westfalen erhalten Sie auf Wunsch in der Heimverwaltung.

Rechte der Bewohner

Auszug aus dem Wohn- und Teilhabegesetz:
"Die Bürgerinnen und Bürger in Betreuungseinrichtungen sollen …

  1. ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen können,
  2. vor Gefahren für Leib und Seele und
  3. in ihrer Privat- und Intimsphäre geschützt werden,
  4. eine am persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Betreuung erhalten,
  5. umfassend über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe, der Pflege und der Behandlung informiert werden,
  6. Wertschätzung erfahren, sich mit anderen Menschen austauschen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben,
  7. ihrer Kultur und Weltanschauung entsprechend leben und ihre Religion ausüben und
  8. in Würde sterben können." 

Wäsche

Welche Leistungen bzgl. der Wäscheversorgung muss ich selber tragen?

Für Textilien, die chemisch gereinigt werden müssen, sind Sie selbst verantwortlich. Falls gewünscht, übernehmen wir jedoch in diesem Fall in Ihrem Auftrag die Organisation der chemischen Reinigung.

Kleinere Reparaturarbeiten, wie Knöpfe annähen, kleine Nähte schließen, können auf Wunsch übernommen werden. Bei größeren Reparaturen oder Näharbeiten können wir ebenfalls die Vermittlung zu einer Fachkraft übernehmen. Bettwäsche, Handtücher und Waschlappen stellen wir Ihnen kostenlos zur Verfügung.

Wäschebedarf

Der übliche Wäschekreislauf erstreckt sich über 4 bis 5 Arbeitstage. Es befindet sich immer Wäsche im Wäschekreislauf und die Wäsche ist länger unterwegs, als dies der Bewohner aus dem privaten Bereich gewohnt ist. Deswegen wird der Wäschebedarf, besonders im Bereich der Leibwäsche höher sein als bisher. Bitte beachten Sie auch, dass Wäsche aus Senioreneinrichtungen nach § 29 UVV (Unfallverhütungsvorschriften) in der Wäscherei als infektionsverdächtige Wäsche eingestuft wird, da sie mit Körperflüssigkeiten/- ausscheidungen in Berührung kommt. Sie wird daher in der Wäscherei chemothermisch bearbeitet. Insbesondere der Bereich der Leibwäsche (Unterwäsche, Nachthemden usw.) ist somit auch einem höheren Verschleiß ausgesetzt. Bei Neuanschaffung von Kleidung sollten Sie darauf achten, dass bewegungseingeschränkte Menschen einfach geschnittene, nicht einschränkende Kleidung benötigen, deren Verschlüsse leicht zu handhaben sind.

Einzug

Vor Einzug wird der Wohn- und Betreuungsvertrag / Kurzzeitpflegevertrag abgeschlossen. Vertragspartner sind der Bewohner bzw. seine Betreuung und der Caritasverband als Träger der Einrichtung. Der Heimträger verpflichtet sich insbesondere, die vereinbarten notwendigen Leistungen in Form von Pflege, Hauswirtschaft und Betreuung zu erbringen. Die wesentlichen Verpflichtungen für den Bewohner bestehen darin, dass er sich an Kündigungszeiten halten muss und die vereinbarten Heimkosten sichert.

Einzugsformalitäten

Die folgenden Formalitäten benötigen wir bei Aufnahme eines neuen Bewohners. Häufig ist es für Sie nicht möglich, die Unterlagen in kurzer Zeit zu besorgen, bringen Sie diese sobald es Ihnen möglich ist

Dauerpflege:

  • Erklärung zur Heimnotwendigkeit
  • Angaben zur Person
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Ärztlicher Fragebogen, ggf. kostenpflichtig durch den Hausarzt
  • Personalausweis/Reisepass
  • Bei ledigen Bewohner: Geburtsurkunde/Stammbuch
  • Bei verwitweten Bewohnern: Geburts-/Heiratsurkunde des Bewohners und Sterbeurkunde des Ehegatten
  • Bei geschiedenen Bewohnern: Geburts- und Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk und Ablichtung vom Familienbuch (Stammbuch)
  • Abmeldung des Hauptwohnsitzes bei der Meldebehörde der Hauptgemeinde
  • Anmeldung/Ummeldung des Hauptwohnsitzes hier in Arnsberg
  • Sollte der neue Bewohner schon vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse in einen Pflegegrad eingestuft sein, bitte das Schreiben über die Einstufung
  • Schwerbehindertenausweis
  • Ausweis über Rezeptgebührenbefreiung, Fahrtenbefreiung
  • Hat der Bewohner einen Betreuer, Kopie des Betreuerausweis
  • Letzter Rentenbescheid/letzte Rentenbescheide
  • Medikamente
  • Medikamentenplan

Kurzzeitpflege:

  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Ärztlicher Fragebogen, ggf. kostenpflichtig durch den Hausarzt
  • Bescheid der Pflegekasse über die Einstufung (Pflegegrad I, II, III)
  • Ausweis über Rezeptgebührenbefreiung, Fahrtenbefreiung
  • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
  • Medikamente und/oder Rezepte
  • Urlaubsanschrift mit telefonischer Erreichbarkeit der Angehörigen
  • Medikamentenplan

Viele dieser Formalitäten benötigen wir nur in Kopie, die wir gern für Sie fertigen. Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, sind wir für Sie da!

 

Finanzen

Leistungsentgelte

Die Entgelte werden ausschließlich in Verhandlungen zwischen den öffentlichen Leistungsträgern (Pflegekassen, Sozialhilfeträgern) und dem Träger der Einrichtung festgelegt. Das Ergebnis dieser Verhandlungen, die Vergütungsvereinbarung, kann jederzeit eingesehen werden. Die Preisbestandteile sind:

  • Entgelt für Unterkunft
  • Entgelt für Verpflegung
  • Entgelt für allgemeine Pflegeleistungen (inkl. soziale Betreuung)
  • Entgelt für Investitionsaufwendungen
  • Schülerumlage

Die aktuellen Heimentgelte finden Sie in der Anlage.

Entgelterhöhungen

Natürlich sind auch bei uns Preiserhöhungen nicht ausgeschlossen. Dies kann der Fall sein, wenn Ihr individueller Betreuungs- und Pflegebedarf so zunimmt, dass die Pflegekasse für Sie einen höheren Pflegegrad feststellt und wir Sie rechtzeitig über diese Veränderung informiert haben. Dann gibt es selbstverständlich auch die "normale" Preiserhöhung. Die Entgelte werden immer für einen bestimmten Zeitraum zwischen dem Träger der Einrichtung, den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern vereinbart. Nach Ablauf dieses Zeitraums können die Sätze neu verhandelt werden, wenn Einkaufspreise oder Personalkosten nachweislich gestiegen sind oder eine Steigerung absehbar ist.

Wohn- und Betreuungsvertrag

Bei Einzug wird der Wohn- und Betreuungsvertrag/Kurzzeitpflegevertrag abgeschlossen. Vertragspartner sind der Bewohner bzw. sein Betreuer und der Caritasverband Arnsberg-Sundern als Träger der Einrichtung. Der Heimträger verpflichtet sich insbesondere, die vereinbarten Leistungen in Form von Pflege, Hauswirtschaft und Betreuung zu erbringen. Ein Vertragsmuster zur Vorabinformation liegt der Infomappe bei.

Pflegegrad

In einem Gutachten stellt der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) den Grad der Pflegebedürftigkeit fest. Nach dieser Einstufung richten sich die zu erbringenden Pflegeleistungen und der entsprechende Pflegesatz. Der Pflegegrad und damit auch die Höhe des Pflegesatzes kann sich während des Aufenthaltes bei uns verändern. Eine Überprüfung der Einstufung kann vom Bewohner, den Mitarbeitern oder den Angehörigen angeregt werden. Nicht pflegebedürftige Bewohner haben keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse. Sie sollten in jedem Fall prüfen, ob die Rente und ggf. das Vermögen zur Deckung der Heimkosten ausreichen bzw. nicht gedeckte Kosten vom Sozialamt übernommen werden. Hierzu muss eine Heimnotwendigkeit vorliegen.

Pflegewohngeld

Neben Zuschüssen der Pflegekasse können Heimbewohner bei Erfüllung der Voraussetzungen einen Pflegewohngeldantrag stellen. Der Antrag wird von der Heimverwaltung bei der zuständigen Kreisverwaltung gestellt. Von den Bewohnern oder Angehörigen sind der Kreisverwaltung gegenüber Auskünfte und Unterlagen, die die regelmäßigen Einkünfte sowie das Vermögen betreffen, beizubringen. Das Pflegewohngeld wird von der Kreisverwaltung gewährt, wobei nach dem Landespflegegesetz auch das Vermögen herangezogen wird. Die Schongrenze liegt bei 10.000 € + 4.000 € Bestattungsvorsorge (wird nur berücksichtigt, wenn sie vor dem Einzug abgeschlossen wurde). Das Pflegewohngeld ist ein bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss für die Investitionskosten des Seniorenhauses, vergleichbar dem Wohngeld in der eigenen Häuslichkeit. Der Höchstzuschuss beläuft sich auf den Gesamtbetrag der Investitionskosten.

Wenn das Einkommen nicht ausreicht

Zunächst ist zu prüfen, ob die gesamten Heimkosten durch die regelmäßigen Einkünfte, den Zuschuss der Pflegeversicherung gegebenenfalls aus einer Beamtenbeihilfe aufgebracht werden können. Sollten diese Einnahmen nicht ausreichen und auch kein entsprechendes Geld- oder Sachvermögen vorhanden sein, besteht ein Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (SGB XII). Der gesetzlich beschriebene Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe beinhaltet nicht nur die ergänzende Übernahme der Heimpflegekosten, sondern berechtigt auch zu notwendigen weiteren Hilfen und Beihilfen. Unter anderem besteht dann auch ein Anspruch auf dem Barbetrag zur persönlichen Verfügung, auf Bekleidungsbeihilfen, Befreiungsscheine usw. Auskünfte hierzu geben die Pflegekassen, die Stadtverwaltung und die Pflegeberatung des Hochsauerlandkreises. Beratung erhalten Bewohner und ihre Angehörigen auch bei den Mitarbeiter der Verwaltung.

Pflegesätze

 Die Gesamtkosten unterteilen sich in die Kosten für

  • Unterkunft und Verpflegung,
  • Pflegekosten, einschließlich Behandlungspflege und soziale Betreuung,
  • Investitionskosten.

Mit dem sogenannten Pflegesatz werden diese Kosten pauschal abgedeckt.  

Nicht abgegolten sind:

  • Krankengymnastische und physiotherapeutische Anwendungen, Inkontinenzmaterialien, Kosten für ärztliche Behandlungen, Zuzahlungen für Medikamente
  • Medizinische Fußpflege, Frisör, private Fahrten, Pflegeartikel, Genussmittel, Blumenschmuck, Kleidung, Schuhe usw.
  • Telefonpauschale in Höhe von 3,00 €  

Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten sind klassische Wohnkosten, die auch in der eigenen Wohnung anfallen und deshalb zunächst vom Bewohner selbst zu tragen sind.

Die Pflegekosten richten sich nach Einstufung des pflegebedingten Aufwandes (Pflegegrad 1 - 5) durch die Pflegekassen. 

Die aktuellen Heimentgelte finden Sie rechts im Downloadbereich.

Informationen über das Seniorenhaus St. Joachim

Das Wohnkonzept

Wir bieten Ihnen ebenfalls die Möglichkeit mit Ihrem Lebenspartner bei uns einzuziehen. Unsere Einrichtung ist eine offen geführte Einrichtung, die jederzeit verlassen werden kann. Besuch kann jederzeit empfangen werden, wir bitten aber um Rücksicht auf Essens- und Ruhezeiten. Das Seniorenhaus Sankt Joachim bietet Platz für 76 Menschen, der sich über 3 Wohnbereiche verteilt. Für die stationäre Pflege und Kurzzeitpflege stehen unseren Bewohnerinnen und Bewohnern Zimmer mit  pflegegerechten Dusch-WC zur Verfügung. Ein separates großes Pflegebad ist ebenfalls vorhanden. Unsere Einrichtung ist barrierefrei erreichbar und in allen Bereichen behindertengerecht eingerichtet. Die Aufenthaltsräume stehen den Bewohnern jederzeit - auch nachts - zur Verfügung.

Die Etagen können bequem mittels Aufzug erreicht werden. Alle Flure verfügen über Handläufe. Außerdem können alle Bereiche des Hauses mit dem Rollstuhl befahren werden. Umzüge innerhalb der Einrichtung sind grundsätzlich möglich, wenn entsprechende Zimmer frei sind. In einer großen Einrichtung wie unserer, ist eine gut funktionierende und sichere Technik von größter Bedeutung. Das Gebäude ist mit einer Rauchmeldeanlage ausgestattet. Die Überprüfung und der funktionsfähige Erhalt der technischen Anlagen, Gebäude und Parkanlagen ist daher eine der wesentlichen Aufgaben des Haustechnikers. Die Anlagen wie Aufzüge, Heizungsanlage, Notstromversorgung, Rauchabzugsanlage, Brandmeldeanlagen, Feuerlöscher, Zimmerrufanlagen, Türen u. a. werden durch Wartungsverträge mit entsprechenden Fachfirmen überwacht. Alle weiteren Anlagen, Gebäude und Parkflächen unterliegen dem Verantwortungsbereich des Haustechnikers. Im Haus sind Brandschutzmittel, Fluchtpläne und Brandschutzordnungen verteilt. Ergänzend durch die direkte Verbindung unserer Brandmeldeanlage mit der Feuerwehr der Stadt Arnsberg sind wir für alle Notfälle gerüstet. Sicherheit und funktionierende Technik erfordern allerdings die Aufmerksamkeit aller Bewohner, Angehöriger und Mitarbeiter, deswegen werden sowohl unsere Mitarbeiter als auch unsere Bewohner regelmäßig geschult und unterwiesen.

 

Welche Ausstattung haben die Zimmer?

Die Zimmer sind teilmöbliert mit einem Pflegebett, Nachttisch, Kleiderschrank, Anrichte, Sideboard, Tisch sowie einer kleinen Sitzecke. Ebenfalls sind alle Zimmer mit einer Rufanlage, Telefonanschluss und Fernseh- und Radioanschluss ausgestattet. Ein Bad/WC steht in gemeinsamer Nutzung mit dem Nachbarzimmer zur Verfügung.

Kann ich eigene Möbel und persönliche Gegenstände mitbringen?

Auf Wunsch können die Zimmer, mit Ausnahme des Pflegebettes, des Nachtschränkchens und des Kleiderschranks, auch selbst möbliert werden. Der Bewohner soll möglichst viel Eigeninitiative bei der Möblierung und Ausgestaltung der Zimmer mit einbringen. Das Einbringen von liebgewonnenen Gegenständen ist möglich und erwünscht. Wir unterstützen die Bewohner bei Bedarf beim Anbringen von Bildern und dem Aufstellen von Gegenständen.

Gibt es Orientierungshilfen für mich?

Durch das Anbringen von Symbolen, Fotos mit Wiedererkennungswert oder bewohnereigenen Gegenständen an den Türen kann die Orientierung der Bewohner unterstützt werden. Jedes Zimmer hat ein eigenes Türschild auf dem die Zimmernummer und der Name des Bewohners zu finden ist. Durch die Gestaltung der Gemeinschaftsbereiche mit Hinweisschildern, Bildern und unterschiedlich farblicher Gestaltung der Wände wollen wir erreichen, dass die Bewohner sich in ihrer näheren Umgebung ebenfalls gut zurechtfinden.

Habe ich Einfluss auf die Gestaltung der Gemeinschaftsräume?

In unserer Einrichtung möchten wir die Gemeinschaft unter den Bewohnern ermöglichen und fördern. In den Gemeinschaftsräumen wird gemeinsam mit den Bewohnern durch jahreszeitliche Dekoration, Bilder, Blumen und Pflanzen etc. eine wohnliche und entspannende Atmosphäre geschaffen.

Habe ich die Möglichkeit, Familienfeiern in der Einrichtung durchzuführen?

Es ist möglich gemeinsam mit Ihrer Familie, Freunden und Bekannten in den unterschiedlichen Räumlichkeiten in der Einrichtung zu feiern. Unsere Hauswirtschaftsleitung ist Ihnen gerne bei der Planung und Organisation behilflich. Über das benachbarte Seniorenhaus St. Anna kann in Absprache auch ein kleines Catering für besondere Anlässe organisiert werden. Die Kosten für private Feierlichkeiten werden gesondert berechnet.

Werden jahreszeitliche Feste gefeiert?

Gemäß dem jahreszeitlichen Rhythmus werden nach dem Welt- und Kirchenkalender Feste gefeiert. Die Bewohner werden bei der Gestaltung und Vorbereitung nach Ihrem Wunsch mit einbezogen. Es werden Traditionen, Brauchtum und Sitten gelebt. Durch Feste wird das Zusammengehörigkeitsgefühl/ Wohlbefinden gestärkt. Sie tragen zur Geselligkeit bei und ermöglichen die Fortsetzung von Lebensgewohnheiten.

Wer reinigt mein Zimmer?

Die Räumlichkeiten der Einrichtung werden nach einem festgelegten Reinigungsplan von einer externen Reinigungsfirma, die seit vielen Jahren für unsere Einrichtung arbeitet, gereinigt. Diese übernimmt auch die Grundreinigung der Zimmer, zum Beispiel bei Neubezug oder Umzug innerhalb des Seniorenhauses. Wohntextilien werden regelmäßig durch eine externe Wäscherei gereinigt.

Darf ich in der Einrichtung rauchen?

Die Einrichtung unterliegt dem Nichtraucherschutzgesetz Nordrhein-Westfalen. In der Umsetzung bedeutet dies, dass in allen öffentlichen Bereichen das Rauchen verboten ist. Wir haben jedoch einen Raucherraum, der von allen Bewohnern genutzt werden darf. Immobilen Bewohnern wird die Möglichkeit gegeben, unter Aufsicht im Zimmer (Einzelzimmer) zu rauchen. Im Zweibettzimmer verweisen wir auf das Nichtraucherschutzgesetz.

Unsere Mitarbeiter

Alle leitenden Mitarbeiter verfügen über entsprechende Qualifikationen oder streben diese zeitnah an. Unser Seniorenhaus ist ein anerkannter Ausbildungsbetrieb für die Altenpflege.

Fort- und Weiterbildung haben einen hohen Stellenwert in unserer Einrichtung. Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungsveranstaltungen wird für die Mitarbeiter ein individueller, an den aktuellen Erfordernissen und Entwicklungen in der Altenpflege orientierter Fortbildungsplan erstellt. 

Die personelle Ausstattung

Die personelle Ausstattung der Einrichtung richtet sich nach den Einstufungen, die durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen nach dem SGB XI für die hier lebenden Bewohner festgelegt werden. Der zur Verfügung stehende Stellenplan wird voll ausgeschöpft. 

Feste Ansprechpartner

Für klärende Gespräche stehen die Mitarbeiter in der Pflege, die Wohnbereichsleitungen, die Hauswirtschaftsleitung, Pflegedienstleitung und die Einrichtungsleitung gerne zur Verfügung. Selbstverständlich beantworten Ihnen auch die Mitarbeiter der Verwaltung unseres Hauses gerne Ihre Fragen zu Anmeldung und Finanzierung der Angebote. Die Mitarbeiter der Verwaltung sind montags bis freitags von 8.00 bis 15.00 Uhr für Sie da.

Unsere Team bietet eine individuelle Beratung für alle Bereiche der stationären Altenhilfe an. Wir pflegen den Kontakt zu den Bewohnern, Angehörigen, Betreuern und Besuchern unserer Senioreneinrichtungen. Zur Sicherstellung der persönlichen Lebensführung geben wir zusätzlich zur Sozialen Betreuung Hilfestellung bei der Vorbereitung auf den Heimeinzug. Zudem unterstützen wir Bewohner/ Angehörige / Betreuer bei allen Formalitäten des Heimalltags wie z.B. Verwaltung der Bewohnerfinanzen, sowie auch im Umgang mit Behörden und den Pflegekassen, z.B. beim Stellen von Anträgen.

Pflege- und Betreuungskonzept

Die Pflege, Betreuung und Versorgung alternder Menschen orientiert sich in unserem Haus am christlichen, ganzheitlichen Menschenbild: Der Mensch ist eine untrennbare Einheit von Leib, Geist und Seele und hat seinen Wert und seine Würde in sich, unabhängig von Alter, Nationalität, Religion, Bildung, Leistung oder Gesundheitszustand. Diese Einzigartigkeit und Individualität bestimmt unser pflegerisches Handeln.

An Ihren Wünschen und Bedürfnissen orientiert sich unsere Pflege und Betreuung unter den Prämissen: Die Normalität des Lebens außerhalb der Einrichtung ist Maßstab für das Leben im Seniorenhaus. Dabei steht immer der Mensch im Vordergrund, dessen individuelle Ressourcen erhalten und gefördert werden. Die geleistete Pflege und Betreuung soll sich nicht am Befund, sondern am Befinden des Bewohners orientieren, dabei steht bei uns im Vordergrund die aktivierende Pflege. Wir beziehen neue pflegewissenschaftliche Erkenntnisse in unsere Pflege und Betreuung mit ein und nehmen regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil. Wir orientieren uns an dem Pflegemodell der "Aktivitäten und Erfahrungen des täglichen Lebens" (AEDL) und unterwerfen uns einem strukturierten Qualitätsmanagement. Eine aktivierende Pflege und ganzheitliche Betreuung wird gemeinsam mit Ihnen, Ihren Angehörigen und Ärzten geplant. Um dies zu realisieren steht Ihnen daher eine feste Bezugspflegefachkraft und eine Mitarbeiterin des Sozialen Dienstes als Ansprechpartner zur Seite.

Darüber hinaus stehen Ihnen in allen Fachbereichen qualifizierte Mitarbeiter/innen zu Verfügung. Das Pflegeteam ist rund um die Uhr für Sie da. Alle Mitarbeiter sind mitverantwortlich für einen einfühlsamen, ausgeglichenen und respektvollen Umgang mit allen Bewohnern unter Achtung der Privats- und Intimsphäre. Dies gilt insbesondere auch für den dementiell und psychisch erkrankte Menschen. Für uns ist es selbstverständlich, auch in der letzten Phase ihres Lebens, Sterbende und Ihre Angehörigen würdevoll zu begleiten.

Welche pflegerischen Leistungen erbringen wir für Sie?

Wir gewähren die in Ihrer Situation erforderliche Hilfe zur Unterstützung zur teilweisen oder vollständigen Übernahme der Aktivitäten im Ablauf des täglichen Lebens. Unsere Pflege wird zudem präventiv vor einer Verschlechterung der Pflegebedürftigkeit geplant. Ziel ist es, Ihre Selbständigkeit und Unabhängigkeit zu erhalten und dabei Ihre persönlichen Bedürfnisse und Gewohnheiten zu respektieren.

Dies beinhaltet die Beratung und Anleitung der BewohnerInnen unter Einbeziehung der Bezugsperson, Förderung von Unabhängigkeit und Selbstständigkeit, Unterstützung und Begleitung in den Lebensaktivitäten, sowie die Begleitung in existentiellen Erfahrungen.

Der Einsatz von Hilfsmitteln, Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfen wird gefördert und der Bewohner in ihrem Gebrauch angeleitet. Wir arbeiten eng mit dem Arzt des Bewohners zusammen und stehen dem Bewohner beratend zur Seite. Die Leistungen der allgemeinen Pflege werden nach dem anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung der Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung dokumentiert, erbracht und immer wieder auf die neue Situation des Bewohners angepasst.

In unserem Haus wird für jeden Bewohner eine individuelle Pflegeplanung erstellt. Die Planung der Pflege erfolgt mit Ihnen gemeinsam oder einer Person Ihres Vertrauens orientiert an dem festgestellten Pflegegrad. Zu den Leistungen der Pflege gehören insbesondere Hilfen bei der Körperpflege, Ernährung und Unterstützung bei der Mobilität.

Leistungen der medizinischen Behandlungspflege

Wir erbringen auch Leistungen der medizinischen Behandlungspflege, soweit diese nicht vom behandelnden Arzt erbracht werden. Die Leistungen werden im Rahmen der ärztlichen Behandlung entsprechend der ärztlichen Anordnung erbracht. Die Versorgung mit den notwendigen Medikamenten erfolgt durch örtliche Apotheken, bei freier Apothekenwahl. Wir übernehmen auf Ihren Wunsch die Bestellung sowie die Verwaltung und Aufbewahrung der Medikamente. Die freie Arztwahl wird garantiert.

Welche Leistungen/ Angebote erbringt der Soziale Dienst für mich?

Das Soziale Betreuungskonzept orientiert sich an dem Leitbild unseres Hauses.

Uns sind die Schaffung und der Erhalt von Lebendigkeit in unserem Haus ein großes Anliegen. Neben den bewohnerorientierten Einzel- und Gruppenangeboten sehen wir uns verpflichtet, soziale Kontakte der Bewohnerinnen und Bewohner zu respektieren, Angehörige und Freunde als willkommene Gäste in den Alltag mit einzubeziehen und neue soziale Kontakte zu fördern. Wir sind bemüht, jeden entsprechend seiner Wünsche und noch vorhandenen Kompetenzen zu fördern.

Dabei ist es immer unsere Absicht, das Umfeld den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner anzupassen und nicht umgekehrt. Zur effektiven und bewohnerorientierten Betreuung arbeitet der Soziale Dienst in enger Kooperation mit der Haus- und Pflegedienstleitung, den Wohnbereichs-/ Fachbereichsleitungen und dem Pflegedienst. Der Soziale Dienst arbeitet auf Grundlage der von Ihm schriftlich erarbeiteten Konzepte / Standards und wirkt bei der Gestaltung einer offenen Atmosphäre in der Einrichtung mit.

Leistungen im Rahmen der Eingewöhnungsphase

Zu den Leistungen gehören

  • Erstellung/Ergänzung des Biografiebogens in Zusammenarbeit mit dem Bewohner und den Angehörigen, um die Integration in das neue Wohnumfeld zu fördern und eine individuelle Tagesstruktur zu ermöglichen
  • Vorstellung aller Angebote des Sozialen Dienstes
  • Rundgang durch die Einrichtung
  • Aktivierung des Bewohners, Kennenlernen der verschiedenen Gruppen
  • Begleitung zu Veranstaltungen, um die Integration in die bestehende Wohngruppe zu ermöglichen
  • persönliche Vorstellung des Bewohnerbeirats
  • Einbeziehung von Angehörigen (Kontaktpflege), um soziale Kontakte zu fördern und zu erhalten
  • Bei Bedarf intensive Einzelbegleitung, evtl. Krisenintervention
  • Teilnahme am Integrationsgespräch zur Auswertung der Eingewöhnungsphase, um mögliche Probleme zu erkennen und ggf. gemeinsam Lösungsstrategien zu entwickeln
  • Orientierungshilfen für Bewohner schaffen

Leistungen zur kontinuierlichen Begleitung und Beratung

Dazu gehören:

  • Kontaktpflege zu den Bewohnern und deren Angehörigen, um tragfähige Beziehungen aufzubauen und zu erhalten
  • Beteiligung der Bewohner an Gruppenangeboten und Veranstaltungen zur Förderung und zum Erhalt körperlicher und geistiger Ressourcen
  • Führen einer Dokumentation
  • Erstellung und Evaluation der Pflegeplanung im Bereich "Tagesstruktur" in Kooperation mit den Pflegekräften
  • Kontinuierliche Anpassung des Einzel- und Gruppenangebotes an die Bedürfnisse und Wünsche der Bewohner, auch durch annehmen und Mittragen von Schwächen
  • Begleitung des Alterungs-/ Krankheitsprozesses in all seinen Ausprägungen und auch die Beteiligung an der Sterbebegleitung
  • Vermittlung von ehrenamtlichen Mitarbeitern (Kontaktaufnahme)
  • Organisation der Beiratswahlen
  • Begleitung und Unterstützung der Arbeit des Beirates

Angebote des Sozialen Dienstes werden täglich angeboten. Die Planung und Organisation erfolgt durch die Leitung des Sozialen Dienstes. Über einen Wochenplan werden die Angebote und zusätzliche Sonderveranstaltungen dem Bewohner über Aushänge oder bei Bedarf auch über Kopien persönlich mitgeteilt. Die Teilnahme an den Angeboten des Sozialen Dienstes soll eine Erhöhung der Lebensqualität unter Einbeziehung der Biographie ermöglichen. Dabei stehen der Erhalt oder Neuerwerb von Kompetenzen, Fähigkeiten und der Aufbau und die Unterstützung einer Tages- und Wochenstruktur im Vordergrund. Zudem sollen soziale Kontakte und Kommunikationsfähigkeit erhalten und gefördert werden. Die Bewohner sollen durch die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Beziehungen, Sinn, Wohlbefinden und Spaß erfahren.

Innerhalb der Methoden sozialer Arbeit können beispielsweise folgende Angebote gemacht werden:

Einzelbetreuung

  • (validierende) Einzelgespräche
  • Individuelle Einzelbetreuung
  • 10-Minuten-Aktivierung nach U. Schmidt-Hakenberg
  • Basale Stimulation
  • Vorlesen
  • Spaziergänge/Ausflüge
  • Erleben von Tieren und Pflanzen

Kreatives Gestalten

  • Malen
  • Handarbeiten
  • Bastelarbeiten
  • Jahreszeitliche Gestaltung der Aufenthaltsbereiche

Kultur und Unterhaltung

  • Orientierungsrunde
  • Hauswirtschaft
  • Kreatives Gestalten mit unterschiedlichen Materialien
  • Kegeln/Spielekonsole
  • Zeitung vorlesen
  • Musik hören und erleben
  • Dia und Film
  • Frühschoppen
  • Gemeinsames Kaffeetrinken
  • Gemeinsames Singen
  • Konzerte
  • Gesellschaftsspiele
  • Jährliche Stadtranderholung
  • Jahreszeitliche Feste und Veranstaltungen in der Einrichtung
  • Organisation von Besuchen externer Veranstaltungen

Religiöse Angebote

  • Heilige Messe/Eucharistiefeier
  • Ev. Gottesdienst
  • Wortgottesdienst
  • Gedenkgottesdienst
  • Vermittlung von Besuchen eines Seelsorgers

Therapie und Rehabilitation

  • Bewegungsübungen
  • Gedächtnistraining
  • Sitzgymnastik

Leistungen in der Angehörigenarbeit

  • Information über die Tagesgestaltung in der Einrichtung, insbesondere über die Angebote des Sozialen Dienstes, um die Angehörigen in das Leben der Bewohnerinnen und Bewohner mit einzubeziehen, familiäre Ressourcen stärken und Beziehungen zwischen den Bewohnern und deren Angehörigen stabilisieren
  • Beratung in psychosozialen und sozialrechtlichen Fragen
  • Organisation und Durchführung regelmäßiger Angehörigentreffen/ Gesprächskreise um den Angehörigen "Raum" zu geben und Austauschmöglichkeiten zu schaffen in Gesprächen im Zusammenhang mit der Unterbringung Ihrer Familienangehörigen in einer Senioreneinrichtung.
  • Zusätzliche Betreuungsleistungen

Zur Ergänzung des bestehenden Angebotes der sozialen Betreuung im des §87 b SGB XI werden den Bewohner/innen, mit durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen anerkannten erheblichem Bedarf an allgemeiner Betreuung, zusätzliche Betreuungsleistungen angeboten.

Seelsorge

Es ist uns eine Herzensangelegenheit, dass sich Bewohner, Angehörige und Mitarbeiter in der Einrichtung mit Leib und Seele wohlfühlen. Dabei soll der ganze Mensch im Blick sein mit seinen spirituellen Bedürfnissen und individuellen religiösen Gepflogenheiten. Für die Seelsorge steht als vertrauensvoller Gesprächspartner eine Mitarbeiterin mit der Beauftragung zur Seelsorge, jederzeit Zeit für persönliche, ethische und spirituelle Fragen zur Verfügung.

Im Wintergarten unseres Seniorenhauses finden regelmäßig Wortgottesdienste beider Konfessionen statt. Ziel pastoraler Seelsorge ist es, den christlichen Glauben für den Lebensabschnitt in unserem Haus leben zu können und unter Beachtung der jeweiligen religiösen Prägung die Verbundenheit mit dem kirchlichen Gedanken zu stärken.

Seelsorge geschieht dabei durch Besuche und Gespräche; in Form von Begleitung in persönlichen Krisenzeiten; durch das Angebot von Andachten, Gottesdiensten, Abendmahlsfeiern und durch die Beschäftigung mit der Biografie des Bewohners in Gesprächsrunden und -kreisen. 

Pastorale Seelsorge versteht sich als Ergänzung der pflegerischen und begleitenden Bemühungen aller Mitarbeiter.

Speisen und Getränke

Essen und Trinken haben im Alter eine besondere Bedeutung. Wir bieten unseren Bewohnern und Gästen eine gesunde, abwechslungsreiche und seniorengerechte Kost. Wichtig ist die Beachtung der individuellen Verträglichkeit. Diese ist bei jedem Mensch anders. In unserer Speisenauswahl berücksichtigen wir die Essenswünsche und Gewohnheiten unserer Bewohner.

Wer ist für die Herstellung der Speisen zuständig?

Unsere geschulten Fachkräfte sind für Sie da, um auf individuelle Wünsche eingehen zu können. Die Mahlzeiten werden durch einen externen Dienstleister angeliefert und in den Tagesräumen der Wohnbereich oder in den Zimmern serviert.

Habe ich Einfluss auf die Speisenzusammenstellung?

Vorschläge, Wünsche und Anregungen können direkt und persönlich durch alle Mitarbeiter entgegengenommen werden, die dann nach Möglichkeit in der nächsten Speiseplanung mit aufgenommen werden. In regelmäßigen Abständen werden die Wünsche der Bewohner bei der Menüauswahl mit der Hauswirtschaftsleitung besprochen. 

Welche Verpflegungsleistungen werden angeboten?

Die Verpflegung beinhaltet die Zubereitung und Bereitstellung der Speisen und Getränke, einschließlich notwendiger spezieller Diäten oder vegetarischer Kost. Die Vollverpflegung besteht aus Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee und einem Abendessen. Bei Bedarf werden Zwischenmahlzeiten und Spätmahlzeiten angeboten. Des Weiteren wird der Menüplan saisonal geplant. Die Bedürfnisse der gerontopsychiatrisch veränderten Bewohner werden bei den Mahlzeiten berücksichtigt. In unserem Hause wird für Menschen mit Kau- und Schluckstörungen oder anderen Krankheiten speziell abgestimmte Nahrung gereicht. Die individuelle Beratung erfolgt über geschultes Fachpersonal. Für Bewohner mit einem erhöhten Nährstoffbedarf bieten wir verschiedene hochkalorische Kostformen an. Uns ist es ein wichtiges Anliegen dem Bewohner Essen nach Wunsch in speziellen Lebenssituationen wie z. B. in der Sterbephase anzubieten.

Wo und wann nehme ich meine Mahlzeiten ein?

Entsprechend den individuellen Bedürfnissen und Wünschen kann mit den Mitarbeitern abgesprochen werden, wo und wann ein Bewohner welche Mahlzeiten einnehmen möchte.

In welchem Umfang stehen mir Getränke zur Verfügung?

Der Bewohner wird zu allen Tages- und Nachtzeiten umfassend mit alkoholfreien Getränken versorgt. Dies beinhaltet Kaffee, Tee, Milchgetränke, Säfte und Mineralwasser. Getränkewünsche außerhalb unseres Angebotes realisieren wir gerne, müssen aber gesondert berechnet werden. Getränkewünsche aufgrund pflegerischer Notwendigkeiten werden nicht zusätzlich berechnet.

Wäscheversorgung

Welche Leistungen bzgl. der Wäscheversorgung muss ich selber tragen?

Für Textilien, die chemisch gereinigt werden müssen, sind Sie selbst verantwortlich. Falls gewünscht, übernehmen wir jedoch in diesem Fall in Ihrem Auftrag die Organisation der chemischen Reinigung Kleinere Reparaturarbeiten, wie Knöpfe annähen, kleine Nähte schließen, können auf Wunsch ebenfalls beauftragt werden.

Bei größeren Reparaturen oder Näharbeiten können wir ebenfalls die Vermittlung zu einer Fachkraft übernehmen. Voraussetzung ist, dass die Wäschestücke mit dem Namen des Bewohners gekennzeichnet sind. Durch die Inanspruchnahme dieser Dienstleistung entstehen bei eventuellen Verlusten oder Beschädigungen allerdings keine Haftungsansprüche gegenüber dem Seniorenhaus oder dem Caritasverband Arnsberg-Sundern e. V.

Benötige ich mehr oder neue Wäsche?

Der übliche Wäschekreislauf erstreckt sich über 4 bis 5 Arbeitstage. Es befindet sich immer Wäsche im Wäschekreislauf und die Wäsche ist länger unterwegs, als dies der Bewohner aus dem privaten Bereich gewohnt ist. Deswegen wird der Wäschebedarf, besonders im Bereich der Leibwäsche höher sein als bisher. Bitte beachten Sie auch, dass Wäsche aus Senioreneinrichtungen nach § 29 UVV (Unfallverhütungsvorschriften) in der Wäscherei als infektionsverdächtige Wäsche eingestuft wird, da sie mit Körperflüssigkeiten/- ausscheidungen in Berührung kommt. Sie wird daher in der Wäscherei chemothermisch bearbeitet. Insbesondere der Bereich der Leibwäsche (Unterwäsche, Nachthemden usw.) ist somit auch einem höheren Verschleiß ausgesetzt. Bei Neuanschaffung von Kleidung sollten Sie darauf achten, dass bewegungseingeschränkte Menschen einfach geschnittene, nicht einschränkende Kleidung benötigen, deren Verschlüsse leicht zu handhaben sind.

Einzug

 

Informationen für Bewohner / Angehörige / Betreuer zum Einzug

Damit Ihre Pflege und Betreuung sowie die notwendigen Formalitäten, die mit dem Umzug in unsere Einrichtung verbunden sind, reibungslos erfolgen können, bitten wir Sie folgende Punkte vor bzw. beim Einzug zu beachten.

Nicht vergessen:
Folgende Dokumente bitte in der Verwaltung hinterlegen…

  • Personalausweis
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Befreiungsausweis der Krankenkasse (Rezeptgebührenbefreiung)
  • Rentenbescheid, Rentennummer, ggf. Rentenabtretungserklärung
  • Bescheid der Pflegekasse zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit
  • Erklärung zur Heimpflegebedürftigkeit
  • Schwerbehindertenausweis
  • Vereinbarung zum Barbetragskonto (Taschengeldkonto)
  • Ärztliche Bescheinigung – frei von ansteckenden Krankheiten gem. §36 Abs.4 Infektionsschutzgesetz
  • Im Falle einer gerichtlich bestellten Betreuung den Beschluss bzw. die Bestellungsurkunde oder Vollmacht

Bitte denken Sie auch an:

  • Adressänderung bei den notwendigen Stellen (Einwohnermeldeamt, Post, Bank, Vereine, Kirchengemeinde, usw.)
  • Um- oder Abmeldung des Telefons, Radios, TV und der Tageszeitung
  • Wäsche kennzeichnen oder die Einrichtung mit der Kennzeichnung beauftragen
  • Wertsachen (z.B. Schmuck) und anderes Eigentum möglichst kennzeichnen -zur besseren Identifikation evtl. Foto anfertigen. Bezüglich der Haftung verweisen wir nochmals auf den Heimvertrag!
  • Absprache zu Möbeln (z.B. Sessel o. ä.) und persönlichen Einrichtungs- und Erinnerungsgegenständen (z. B. Bilder, Fotoalben) mit den Mitarbeitern der Pflege treffen
  • Beim Anbringen von Dübeln/Nägeln o. ä. in Wänden oder Böden bitte aus Sicherheitsgründen unsere Haustechnik ansprechen
  • Kulturtasche: Nageletui, Körperpflegemittel, evtl. Föhn, Rasierapparat, Schuhputzmittel, aktuelle Medikamente

Weitere Einzelheiten werden am Tag des Einzugs eine Mitarbeiterin des Pflegeteams und eine Mitarbeiterin der Verwaltung mit Ihnen abstimmen. Bitte planen Sie nach Möglichkeit dafür etwas Zeit ein.

Finanzen

Leistungsentgelte

Die Entgelte werden ausschließlich in Verhandlungen zwischen den öffentlichen Leistungsträgern (Pflegekassen, Sozialhilfeträgern) und dem Träger der Einrichtung festgelegt. Das Ergebnis dieser Verhandlungen, die Vergütungsvereinbarung, kann jederzeit eingesehen werden. Die Preisbestandteile sind:

  • Entgelt für Unterkunft
  • Entgelt für Verpflegung
  • Entgelt für allgemeine Pflegeleistungen (inkl. sozialer Betreuung)
  • Entgelt für Investitionsaufwendungen
  • Schülerumlage

Entgelterhöhungen

Natürlich sind auch bei uns Preiserhöhungen nicht ausgeschlossen. Dies kann der Fall sein, wenn Ihr individueller Betreuungs- und Pflegebedarf so zunimmt, dass die Pflegekasse für Sie einen höheren Pflegegrad feststellt und wir Sie rechtzeitig über diese Veränderung informiert haben. Neben einer pflegespezifischen Entgelterhöhung gibt es auch die "normale" Preiserhöhung. Die Entgelte werden immer für einen bestimmten Zeitraum zwischen dem Träger der Einrichtung, den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern vereinbart. Nach Ablauf dieses Zeitraums können die Sätze neu verhandelt werden, wenn Einkaufspreise oder Personalkosten nachweislich gestiegen sind oder eine Steigerung absehbar ist.

Wohn- und Betreuungsvertrag

Bei Einzug wird der Wohn- und Betreuungsvertrag/Kurzzeitpflegevertrag abgeschlossen. Vertragspartner sind der Bewohner bzw. sein Betreuer und der Caritasverband Arnsberg-Sundern e.V. als Träger der Einrichtung. Der Heimträger verpflichtet sich insbesondere, die vereinbarten Leistungen in Form von Pflege, Hauswirtschaft und Betreuung zu erbringen. Ein Vertragsmuster zur Vorabinformation stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Pflegegrad

In einem Gutachten stellt der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) den Grad der Pflegebedürftigkeit fest. Nach dieser Einstufung richten sich die zu erbringenden Pflegeleistungen und der entsprechende Pflegesatz. Der Pflegegrad und damit auch die Höhe des Pflegesatzes kann sich während des Aufenthaltes bei uns verändern. Eine Überprüfung der Einstufung kann vom Bewohner, den Mitarbeitern oder den Angehörigen angeregt werden. Nicht pflegebedürftige Bewohner haben keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse. Sie sollten in jedem Fall prüfen, ob die Rente und ggf. das Vermögen zur Deckung der Heimkosten ausreichen bzw. nicht gedeckte Kosten vom Sozialamt übernommen werden. Hierzu muss eine Heimnotwendigkeit vorliegen.

Pflegewohngeld

Neben den Zuschüssen der Pflegekasse können Heimbewohner bei Erfüllung der Voraussetzungen einen Pflegewohngeldantrag stellen. Der Antrag wird von der Heimverwaltung bei der zuständigen Kreisverwaltung gestellt. Von den Bewohnern oder Angehörigen sind der Kreisverwaltung gegenüber Auskünfte und Unterlagen, die die regelmäßigen Einkünfte sowie das Vermögen betreffen, beizubringen. Das Pflegewohngeld wird von der Kreisverwaltung gewährt, wobei nach dem Landespflegegesetz auch das Vermögen herangezogen wird. Die Schongrenze liegt bei 10.000 € + 4.000 € Bestattungsvorsorge (wird nur berücksichtigt, wenn sie vor dem Einzug abgeschlossen wurde). Das Pflegewohngeld ist ein bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss für die Investitionskosten des Seniorenhauses, vergleichbar dem Wohngeld in der eigenen Häuslichkeit. Der Höchstzuschuss beläuft sich auf den Gesamtbetrag der Investitionskosten.

Wenn das Einkommen nicht ausreicht

Zunächst ist zu prüfen, ob die gesamten Heimkosten durch die regelmäßigen Einkünfte, den Zuschuss der Pflegeversicherung oder aus einer Beamtenbeihilfe aufgebracht werden können. Sollten diese Einnahmen nicht ausreichen und auch kein entsprechendes Geld- oder Sachvermögen vorhanden sein, besteht ein Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (SGB XII). Der gesetzlich beschriebene Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe beinhaltet nicht nur die ergänzende Übernahme der Heimpflegekosten, sondern berechtigt auch zu notwendigen weiteren Hilfen und Beihilfen. Unter anderem besteht dann auch ein Anspruch auf den Barbetrag zur persönlichen Verfügung, auf Bekleidungsbeihilfen und Befreiungsscheine. Auskünfte hierzu geben die Pflegekassen, die Stadtverwaltung und die Pflegeberatung des Hochsauerlandkreises. Beratung erhalten Bewohner und ihre Angehörigen auch bei den Mitarbeiter der Verwaltung.

 

Pflegesätze

Die Gesamtkosten unterteilen sich in die Kosten für

  • Unterkunft und Verpflegung,
  • Pflegekosten, einschließlich Behandlungspflege und soziale Betreuung,
  • Investitionskosten.

Mit dem sogenannten Pflegesatz werden diese Kosten pauschal abgedeckt.  

Nicht abgegolten sind:

  • Krankengymnastische und physiotherapeutische Anwendungen
  • Inkontinenzmaterialien
  • Kosten für ärztliche Behandlungen, Zuzahlungen für Medikamente
  • Medizinische Fußpflege, Frisör, private Fahrten, Pflegeartikel, Genussmittel, Blumenschmuck, Kleidung, Schuhe usw. 
  • Telefonpauschale in Höhe von 3,00 €  

Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten sind klassische Wohnkosten, die auch in der eigenen Wohnung anfallen und deshalb zunächst vom Bewohner selbst zu tragen sind.

Die Pflegekosten richten sich nach Einstufung des pflegebedingten Aufwandes (Pflegegrad 1 - 5) durch die Pflegekassen. 

Die aktuellen Heimentgelte finden Sie rechts im Downloadbereich..

Informationen über das Seniorenhaus St. Josef

Das Wohnkonzept

Das Seniorenhaus St. Josef verfügt über 56 Einzelzimmer und 7 Doppelzimmer, die sich über 4 Wohnbereiche (Etagen) verteilen. Für die stationäre Pflege und Kurzzeitpflege stehen uns somit 70 Bewohnerplätze in modernen Einzel- und Doppelzimmer, mit innenliegenden Bädern (Dusche, WC) zur Verfügung. Ein Pflegebad ist vorhanden. Wir bieten Ihnen ebenfalls die Möglichkeit mit Ihrem Lebenspartner bei uns einzuziehen. Unsere Einrichtung ist eine offen geführte Einrichtung, die jederzeit verlassen werden kann. Besuch kann jederzeit empfangen werden, wir bitten aber um Rücksicht auf Essens- und Ruhezeiten. Unsere Einrichtung ist barrierefrei erreichbar und in allen Bereichen behindertengerecht eingerichtet. Die Aufenthaltsräume stehen den Bewohnern jederzeit - auch nachts - zur Verfügung.

In der Einrichtung stehen Aufzüge zur Verfügung und das Gebäude ist mit einer Rauchmeldeanlage ausgestattet. Alle Flure verfügen über Handläufe. Außerdem können alle Bereiche des Hauses mit dem Rollstuhl befahren werden. Umzüge innerhalb der Einrichtung sind grundsätzlich möglich, wenn entsprechende Zimmer frei sind. In einer großen Einrichtung wie unserer, ist eine gut funktionierende und sichere Technik von größter Bedeutung. Die Überprüfung und der funktionsfähige Erhalt der Technischen Anlagen, Gebäude und Gartenanlagen ist daher eine der wesentlichen Aufgaben des Haustechnikers. Die Anlagen wie Aufzüge, Heizungsanlage, Notstromversorgung, Rauchabzugsanlage, Brandmeldeanlagen, Feuerlöscher, Zimmerrufanlagen, Türen u. a. werden durch Wartungsverträge mit entsprechenden Fachfirmen überwacht. Alle weiteren Anlagen, Gebäude und Parkflächen unterliegen dem Verantwortungsbereich des Haustechnikers. Im Haus sind Brandschutzmittel, Fluchtpläne und Brandschutzordnungen verteilt. Ergänzend durch die direkte Verbindung unserer Brandmeldeanlage mit der Feuerwehr der Stadt Soest versuchen wir, für alle Notfälle gerüstet zu sein. Sicherheit und funktionierende Technik erfordern allerdings die Aufmerksamkeit aller Bewohner, Angehöriger und Mitarbeiter.

Welche Ausstattung haben die Zimmer?

Die Zimmer sind zwischen 19,04 m² und 30,48 m² groß. Zur Ausstattung gehören eine Rufanlage, elektrische Pflegebetten, Nachtisch, Schrank und eigenes Bad (WC, Dusche) im Zimmer. Radio-/Sat-Anschluss sowie Telefonanschluss sind ebenfalls vorhanden.

Kann ich eigene Möbel und persönliche Gegenstände mitbringen?

Die individuelle Gestaltung der Zimmer ist möglich und erwünscht. Der Bewohner soll nach Möglichkeit persönliche, liebgewonnene Gegenstände wie Bilder, Fernsehapparat, Radio, Kleinmöbel etc. mitbringen und so sein Zuhause nach seinen Wünschen und Bedürfnissen selbst gestalten. Sofern eine individuelle Möblierung gewünscht ist, können die vom Haus gestellten Möbel teilweise entfernt werden. Selbstverständlich freuen wir uns, wenn Sie Ihr Zimmer mit persönlichen Gegenständen einrichten, wie Sie es möchten. Wir unterstützen die Bewohner bei Bedarf beim Anbringen von Bildern und dem Aufstellen von Gegenständen.

Gibt es Orientierungshilfen für mich?

Durch das Anbringen von Symbolen, Fotos mit Wiedererkennungswert oder bewohnereigenen Gegenständen an den Türen kann die Orientierung der Bewohner unterstützt werden. Jedes Zimmer ist mit Namen und Nummer versehen. Durch die Gestaltung der Bereiche mit Hinweisschildern, Bildern und unterschiedlich farblicher Gestaltung der Wände wollen wir erreichen, dass die Bewohner sich in ihrer näheren Umgebung zurechtfinden.

Habe ich Einfluss auf die Gestaltung der Gemeinschaftsräume?

Auf den Wohnbereichen befinden sich zwei Aufenthaltsräume mit Teeküchen. In unserer Einrichtung möchten wir die Gemeinschaft unter den Bewohnern ermöglichen und fördern. In den Gemeinschaftsräumen wird in Zusammenarbeit mit den Bewohnern durch jahreszeitliche Dekoration, Bilder, Blumen und Pflanzen etc. eine wohnliche und entspannende Atmosphäre geschaffen.

Habe ich die Möglichkeit, Familienfeiern in der Einrichtung durchzuführen?

Die Einrichtung bietet Ihnen die Möglichkeit, Familienfeiern in den Gemeinschaftsräumen zu feiern. Unsere Hauswirtschaftsleitung ist Ihnen gerne bei der Planung und Organisation behilflich. Unsere hauseigene Küche kann die Verpflegung auf Wunsch übernehmen, die Ihnen dann jedoch privat in Rechnung gestellt wird.

Werden jahreszeitliche Feste gefeiert?

Gemäß dem jahreszeitlichen Rhythmus werden nach dem Welt- und Kirchenkalender Feste gefeiert. Die Bewohner werden bei der Gestaltung und Vorbereitung mit einbezogen. Es werden Traditionen, Brauchtum und Sitten gelebt. Sie sind ein fester Bestandteil in unserer Einrichtung. Durch Feste wird das Zusammengehörigkeitsgefühl/ Wohlbefinden gestärkt. Sie tragen zur Geselligkeit bei und ermöglichen die Fortsetzung von Lebensgewohnheiten.

Wer reinigt mein Zimmer?

Die Einrichtung wird vom caritaseigenen Unternehmen der Caritas Integra gGmbH gereinigt. Die Reinigung des überlassenen Wohnraums (Bodenflächen, Sanitärbereich) und der Gemeinschaftsräume erfolgt nach einem festgelegten Reinigungsplan. Das Waschen der Gardinen wird von unserer hauseigenen Wäscherei übernommen.

Darf ich in der Einrichtung rauchen?

Die Einrichtung unterliegt auch dem Nichtraucherschutzgesetz Nordrhein-Westfalens. In der Umsetzung bedeutet dies, dass in allen öffentlichen Bereichen das Rauchen verboten ist. Immobilen Bewohnern wird die Möglichkeit gegeben, unter Aufsicht im Zimmer (Einzelzimmer) zu rauchen. Im Zweibettzimmer verweisen wir auf das Nichtraucherschutzgesetz.

Unsere Mitarbeiter

Zur Sicherstellung der persönlichen Lebensführung gibt sie zusätzlich zum Sozialen Dienst Hilfestellung bei der Vorbereitung auf den Heimeinzug.

Zudem unterstützt sie, Bewohner/ Angehörige/ Betreuer, bei allen Formalitäten des Alltags wie z.B. Verwaltung der Bewohnerfinanzen, sowie auch im Umgang mit Behörden und den Pflegekassen, z. B. beim Stellen von Anträgen.

Wie ist die fachliche Qualifikation der mich versorgenden Mitarbeiter?

Für die erfolgreiche Umsetzung unseres Konzeptes steht eine ausreichende Anzahl qualifizierter Mitarbeiter, gemäß der gesetzlichen Vorschriften, in allen Fachbereichen (Pflege, Sozialer Dienst, Verwaltung, Hauswirtschaft, Haustechnik) zur Verfügung. Alle leitenden Mitarbeiter verfügen über entsprechende Qualifikationen.

Unsere Einrichtungen sind anerkannte Ausbildungsbetriebe für die Altenpflege. Fort und Weiterbildung haben einen hohen Stellenwert in unseren Einrichtungen. Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungsveranstaltungen wird für die Mitarbeiter ein individueller, an den aktuellen Erfordernissen und Entwicklungen in der Altenpflege orientierter Fortbildungsplan erstellt.

Ist genügend Personal für meine Versorgung vorhanden?

Die personelle Ausstattung der Einrichtungen richtet sich nach den Einstufungen, die durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen nach dem SGB XI für die dort lebenden Bewohner festgelegt werden. Der zur Verfügung stehende Stellenplan wird ausgeschöpft.

Habe ich feste Ansprechpartner?

Für klärende Gespräche wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter in der Pflege, die Wohnbereichsleitungen, die Hauswirtschaftsleitung, und die Einrichtungs- und Pflegedienstleitung. Selbstverständlich beantworten Ihnen auch die Mitarbeiter der Verwaltung, sowohl im Haus als auch in der Caritas-Geschäftsstelle, gerne Ihre Fragen zu Anmeldung und Finanzierung der Angebote.

Kann mein Hausarzt/ Krankengymnast mich auch weiterhin betreuen?

Es besteht freie Arztwahl. Die Wahl des Hausarztes, der Fachärzte, aber auch der weiteren Therapeuten wie z. B. Krankengymnasten oder Logopäden obliegt dem Bewohner bzw. dessen Betreuer.

Wer sorgt dafür, dass ich meine Medikamente bekomme?

Auf Wunsch des Bewohners übernehmen wir die Sicherstellung der medikamentösen Versorgung über die Vertragsapotheke. Sie stellt uns die festen Medikamente und liefert die Medikamente ins Haus. Wir kümmern uns um die Bestellung, Verwaltung und Aufbewahrung. Für Sie entstehen dadurch keine Kosten. Es besteht auch hier die Möglichkeit der freien Apothekenwahl. Möchten Sie eine andere Apotheke beauftragen, obliegt den Angehörigen die Organisation. Die Medikamentengabe wird individuell nach den Bedürfnissen durch unsere Mitarbeiter organisiert.

Wer organisiert und begleitet mich zu Arztbesuchen/ Therapien?

Die Organisation von Arztbesuchen/ Therapien und von evtl. damit verbundenen Krankentransporten findet nach individuellen Gegebenheiten statt. Falls eine Begleitung notwendig und nicht durch die Angehörigen/ Betreuer möglich ist, wird diese durch Mitarbeiter der Einrichtung organisiert. Anfallende Fahrtkosten (Taxikosten) werden gegebenenfalls in Rechnung gestellt.

Stehen mir Pflegeprodukte und pflegerische Hilfsmittel zur Verfügung?

Sie haben die Möglichkeit, hochwertige Pflegeprodukte die auf die Bedürfnisse älterer Haut abgestimmt sind, zum Selbstkostenpreis im Haus zu erwerben. Pflegerische Hilfsmittel wie spezielle Betten, Matratze, Rollstühle etc. stellen wir zur Verfügung. Bei der Beantragung speziell angepasster Hilfsmittel sind wir behilflich.

Gibt es die Möglichkeit, einen Frisör aufzusuchen?

Gerne können Sie auch in der Einrichtung den Frisör aufzusuchen. Der Frisör kommt wöchentlich donnerstags und alle 14 Tage montags ins Haus. Bei Bedarf werden auch bettlägerige Bewohner besucht. Die Kosten trägt der Bewohner selbst.

Finde ich Unterstützung in meiner letzten Lebensphase?

Krankheit und Sterben sind Teil des Lebens und werden von uns professionell und seelsorglich begleitet. Sterbebegleitung orientiert sich deshalb an den individuellen Bedürfnissen des Sterbenden und seinen Angehörigen. Die Angehörigen sind in der Regel die wichtigsten Bezugspersonen. Wir beziehen Sie nach Absprache und wenn der Wunsch besteht in alle Handlungen mit ein. Unser Ziel ist es, schwerkranken Bewohner/innen, die durch eine akute Krise oder durch langwierige chronische Erkrankungen im Sterben liegen, ein möglichst angst- und schmerzfreies Sterben in unserem Hause zu ermöglichen. Wir wollen auch im Sterbeprozess eine möglichst hohe Lebensqualität erhalten. Dabei orientieren wir uns an den Bedürfnissen und Wünschen der Bewohner. Die seelsorgerische Begleitung ist aus der religiösen Tradition gewachsen, so wie Nächstenliebe und moralische Grundsätze. Das Prinzip von palliativer Versorgung ist, die religiöse und weltanschauliche Bindung zu respektieren und zu beachten. Der ambulante Hospizdienst STERNENWEG in Arnsberg bietet zusätzliche Begleitung von Sterbenden und Angehörige. Das Angebot ist kostenfrei und ehrenamtlich. Bei der Herstellung des Kontaktes werden Sie durch unser Pflegeteam unterstützt.

Mitbestimmung der Bewohner

Gemäß § 6 des Wohn- und Teilhabegesetzes in Nordrhein-Westfalen vertreten die Bewohner ihre Interessen durch einen Beirat in Angelegenheiten des Betriebs der Einrichtung wie Unterkunft, Betreuung, Aufenthaltsbedingungen, Verpflegung und Freizeitgestaltung im Rahmen von Mitwirkung und Mitbestimmung.

Zu den Rechten der Bewohnerinnen und Bewohnern im Heim zählen konkret:

  • das Recht auf eine am persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Betreuung
  • das Recht umfassend über Angebote der Beratung, der Hilfe, der Pflege und der Behandlung informiert zu werden und ein wirksames Mitbestimmungsrecht. Das umfasst insbesondere Grundsätze der Speiseplanung und der Freizeitgestaltung.

Der Beirat wird alle 2 Jahre von den Bewohnern im Heim gewählt. Dieser Beirat kann von Angehörigen oder Betreuern in seiner Arbeit unterstützt werden. Mindestens einmal im Jahr lädt der Beirat die Bewohner zu einer Versammlung ein. An der auch Vertrauenspersonen der Bewohner teilnehmen können. Kann kein Beirat bzw. Vertretungsgremium gebildet werden, bestellt die zuständige Aufsichtsbehörde im Einvernehmen mit den Bewohnern auf einer Bewohnerversammlung eine Vertrauensperson, die die Interessen der Bewohner vertritt. Weitergehende Informationen zu den Rechten des Beirates und den Inhalten des Wohn- und Teilhabegesetzes in Nordrhein-Westfalen erhalten Sie auf Wunsch in der Verwaltung.

Rechte der Bewohner Auszug aus dem Wohn- und Teilhabegesetz:

"Die Bürgerinnen und Bürger in Betreuungseinrichtungen sollen …

  1. ein möglichst selbst bestimmtes und selbstständiges Leben führen können,
  2. vor Gefahren für Leib und Seele und
  3. in Ihrer Privat- und Intimsphäre geschützt werden,
  4. eine am persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Betreuung erhalten,
  5. umfassend über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe, der Pflege und der Behandlung informiert werden,
  6. Wertschätzung erfahren, sich mit anderen Menschen austauschen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben,
  7. ihrer Kultur und Weltanschauung entsprechend leben und ihre Religion ausüben und
  8. in Würde sterben können."

Pflege- und Betreuungskonzept

Die Pflege, Betreuung und Versorgung alter Menschen orientiert sich in unserem Haus am christlichen, ganzheitlichen Menschenbild: Der Mensch ist eine untrennbare Einheit von Leib, Geist und Seele und hat seinen Wert und seine Würde in sich, unabhängig von Alter, Nationalität, Religion, Bildung, Leistung oder Gesundheitszustand. Diese Einzigartigkeit und Individualität bestimmt unser pflegerisches Handeln.

An Ihren Wünschen und Bedürfnissen orientiert sich unsere Pflege und Betreuung unter den Prämissen: Die Normalität des Lebens außerhalb der Einrichtung ist Maßstab für das Leben im Seniorenhaus. Dabei steht immer der betreffende Mensch im Vordergrund, dessen individuelle Ressourcen erhalten und gefördert werden. Die geleistete Pflege und Betreuung soll sich nicht am Befund, sondern am Befinden der Bewohner orientieren, dabei steht bei uns im Vordergrund die aktivierende Pflege. Wir beziehen neue pflegewissenschaftliche Erkenntnisse in unsere Pflege und Betreuung mit ein und nehmen regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil. Wir orientieren uns an dem Pflegemodell der "Aktivitäten und Erfahrungen des täglichen Lebens" (AEDL) und unterwerfen uns einem strukturierten Qualitätsmanagement. Eine aktivierende Pflege und ganzheitliche Betreuung wird gemeinsam mit Ihnen, Ihren Angehörigen und Ärzten geplant. Um dies zu realisieren stehen Ihnen daher eine feste Bezugspflegefachkraft und eine Mitarbeiterin des Sozialen Dienstes als Ansprechpartner zur Seite.

In allen Fachbereichen stehen Ihnen qualifizierte Mitarbeiter/innen zur Verfügung. Das Pflegeteam ist rund um die Uhr für Sie da. Alle Mitarbeiter sind mitverantwortlich für einen einfühlsamen, ausgeglichenen und respektvollen Umgang mit allen Bewohnern unter Achtung derer Privat- und Intimsphäre. Dies gilt insbesondere auch für den dementiell und psychisch erkrankten Menschen. Für uns ist es selbstverständlich, auch in der letzten Phase ihres Lebens, Sterbende und Ihre Angehörigen würdevoll zu begleiten.

Welche pflegerischen Leistungen erbringen wir für Sie?

Wir gewähren die in Ihrer Situation erforderliche Hilfe zur Unterstützung zur teilweisen oder vollständigen Übernahme der Aktivitäten im Ablauf des täglichen Lebens. Die Pflege dient auch der Minderung sowie der Vorbeugung einer Verschlechterung der Pflegebedürftigkeit. Ziel ist es, Ihre Selbständigkeit und Unabhängigkeit zu erhalten und dabei Ihre persönlichen Bedürfnisse und Gewohnheiten zu respektieren.

Dies beinhaltet die Beratung und Anleitung der Bewohner unter Einbeziehung der Bezugsperson, Förderung von Unabhängigkeit und Selbstständigkeit, Unterstützung und Begleitung in den Lebensaktivitäten, Begleitung in existentiellen Erfahrungen.

Der Einsatz von Hilfsmitteln, Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfen wird gefördert und der Bewohner in ihrem Gebrauch angeleitet. Wir arbeiten eng mit dem Arzt des Bewohners zusammen und stehen dem Bewohner beratend zur Seite. Die Leistungen der allgemeinen Pflege werden nach dem anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung der Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung dokumentiert, erbracht und immer wieder auf die neue Situation des Bewohners angepasst.

In unserem Haus wird für jeden Bewohner eine individuelle Pflegeplanung erstellt. Die Planung der Pflege erfolgt möglichst mit Ihnen gemeinsam oder einer Person Ihres Vertrauens. Umfang und Inhalt der Pflege ergeben sich aus der jeweiligen Zuordnung zu einem Pflegegrad. Zu den Leistungen der Pflege gehören insbesondere Hilfen bei der Körperpflege, Ernährung und Unterstützung bei der Mobilität.

Leistungen der medizinischen Behandlungspflege

Wir erbringen auch Leistungen der medizinischen Behandlungspflege, soweit sie nicht vom behandelnden Arzt erbracht werden. Diese Leistungen werden im Rahmen der ärztlichen Behandlung entsprechend der ärztlichen Anordnung erbracht. Die Versorgung mit den notwendigen Medikamenten erfolgt durch örtliche Apotheken, bei freier Apothekenwahl. Wir übernehmen auf Ihren Wunsch die Bestellung sowie die Verwaltung und Aufbewahrung der Medikamente. Die freie Arztwahl wird garantiert.

Welche Leistungen/ Angebote erbringt der Soziale Dienst für mich?

Das Soziale Betreuungskonzept orientiert sich an dem Leitbild unseres Hauses.

In einer Einrichtung der Altenhilfe zu leben, bringt strukturell bedingte Veränderungen der freien Lebensentfaltung mit sich. Deshalb sind uns die Schaffung und der Erhalt von Lebendigkeit in unserem Haus ein großes Anliegen. Neben den bewohnerorientierten Einzel- und Gruppenangeboten sehen wir uns verpflichtet, soziale Bezüge der Bewohnerinnen und Bewohner zu respektieren, Angehörige und Freunde als willkommene Gäste in den Alltag mit einzubeziehen und neue soziale Kontakte zu fördern. Wir sind bemüht, jeden einzeln entsprechend der Wünsche und noch vorhandenen Kompetenzen zu fördern.

Dabei ist es immer unsere Absicht, die Umwelt den Gegebenheiten der Bewohnerinnen und Bewohner anzupassen und nicht umgekehrt. Zur effektiven und bewohnerorientierten Betreuung arbeitet der Soziale Dienst in enger Kooperation mit der Haus- und Pflegedienstleitung, den Wohnbereichs-/ Fachbereichsleitungen und dem Pflegedienst. Der Soziale Dienst arbeitet auf Grundlage der von ihm schriftlich erarbeiteten Konzepte/ Standards und wirkt bei der Gestaltung einer offenen Atmosphäre in der Einrichtung mit.

Leistungen im Rahmen der Eingewöhnungsphase

Zu den Leistungen gehören

  • Erstellung/Ergänzung des Biografiebogens in Zusammenarbeit mit dem Bewohner und den Angehörigen, um die Integration in das neue Wohnumfeld zu fördern und eine individuelle Tagesstruktur zu ermöglichen
  • Vorstellung aller Angebote des Sozialen Dienstes
  • Rundgang durch die Einrichtung
  • Aktivierung des Bewohners, sich in bestehende Gruppen zu integrieren
  • Begleitung zu Veranstaltungen, um die Integration in bestehende Gruppen zu ermöglichen
  • Der Beiratsvorsitzende stellt sich den neuen Bewohnern vor
  • Einbeziehung von Angehörigen (Kontaktpflege), um soziale Kontakte zu fördern und zu erhalten
  • Bei Bedarf intensive Einzelbegleitung, evtl. Krisenintervention
  • Teilnahme am Integrationsgespräch zur Auswertung der Eingewöhnungsphase, um mögliche Probleme zu erkennen und ggf. gemeinsam Lösungsstrategien zu entwickeln
  • Orientierungshilfen für Bewohner schaffen

Leistungen zur kontinuierlichen Begleitung und Beratung

Dazu gehören:

  • Kontaktpflege zu den Bewohnern und deren Angehörigen, um tragfähige Beziehungen aufzubauen und zu erhalten
  • Beteiligung der Bewohner an Gruppenangeboten und Veranstaltungen zur Förderung und Erhalt körperlicher und geistiger Ressourcen
  • Führen einer Dokumentation
  • Erstellung und Evaluation der Pflegeplanung im Bereich "Sich Beschäftigen" in Kooperation mit den Pflegekräften
  • Kontinuierliche Anpassung des Einzel- und Gruppenangebotes an die Bedürfnisse und Wünsche der Bewohner, auch durch annehmen und Mittragen von Schwächen
  • Begleitung des Alterungs-/ Krankheitsprozesses in all seinen Ausprägungen und auch die Beteiligung an der Sterbebegleitung
  • Vermittlung von ehrenamtlichen Mitarbeitern (Kontaktaufnahme)
  • Organisation der Beiratswahlen
  • Begleitung und Unterstützung der Arbeit des Beirates

Angebote des Sozialen Dienstes werden täglich angeboten. Die Planung und Organisation erfolgt durch die Leitung des Sozialen Dienstes. Über einen Wochenplan werden die Angebote und zusätzliche Sonderveranstaltungen dem Bewohner über Aushänge oder bei Bedarf auch über Kopien persönlich zur Kenntnis gebracht. Die Teilnahme an den Angeboten des Sozialen Dienstes, welche sich an den Ressourcen und Interessen der Bewohner orientieren, soll eine Erhöhung der Lebensqualität unter Einbeziehung der Biographie ermöglichen. Dabei stehen der Erhalt oder Neuerwerb von Kompetenzen, Fähigkeiten und der Aufbau und die Unterstützung einer Tages- und Wochenstruktur im Vordergrund. Zudem sollen soziale Kontakte und Kommunikationsfähigkeit erhalten und gefördert werden. Die Bewohner sollen durch die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Beziehungen, Sinn, Wohlbefinden und Spaß erfahren.

Innerhalb der Methoden sozialer Arbeit können beispielsweise folgende Angebote gemacht werden:

Einzelbetreuung

  • (validierende) Einzelgespräche
  • Individuelle Einzelbetreuung
  • 10-Minuten-Aktivierung nach U. Schmidt-Hakenberg
  • Basale Stimulation
  • Vorlesen
  • Spaziergänge/Ausflüge
  • Erleben von Tieren und Pflanzen

Kreatives Gestalten

  • Malen
  • Handarbeiten
  • Bastelarbeiten
  • Jahreszeitliche Gestaltung der Aufenthaltsbereiche
  • Gartenarbeit

Kultur und Unterhaltung

  • Cafeteria
  • Orientierungsrunde
  • Hauswirtschaft
  • Kreatives Gestalten mit unterschiedlichen Materialien
  • Kegeln/Spielekonsole
  • Zeitung vorlesen
  • Musik hören und erleben
  • Dia und Film
  • Frühschoppen
  • Gemeinsames Singen
  • Konzerte
  • Gesellschaftsspiele
  • Jährliches "Mensch-ärgere-Dich-nicht" Turnier
  • Jahreszeitliche Feste und Veranstaltungen in der Einrichtung
  • Organisation von Besuchen externer Veranstaltungen

Religiöse Angebote

  • Heilige Messe/Eucharistiefeier
  • Ev. Gottesdienst
  • Wortgottesdienst
  • Gedenkgottesdienst
  • Vermittlung von Besuchen eines Seelsorgers
  • Demenzandachten

Therapie und Rehabilitation

  • Bewegungsübungen
  • Gedächtnistraining
  • Sitzgymnastik

Leistungen in der Angehörigenarbeit

  • Information über die Tagesgestaltung in der Einrichtung, insbesondere über die Angebote des Sozialen Dienstes, um die Angehörigen in das Leben der Einrichtung mit einzubeziehen, für familiäre Ressourcen zu stärken und Beziehungen zwischen den Bewohnern und deren Angehörigen zu stabilisieren
  • Beratung in psychosozialen und sozialrechtlichen Fragen
  • Organisation und Durchführung regelmäßiger Angehörigentreffen/ Gesprächskreise um den Angehörigen "Raum" zu geben und Austauschmöglichkeiten zu schaffen in Gesprächen im Zusammenhang mit der Unterbringung Ihrer Familienangehörigen in einer Senioreneinrichtung
  • Zusätzliche Betreuungsleistungen

Zur Ergänzung des bestehenden Angebotes der sozialen Betreuung des §87 b SGB XI werden den Bewohner/innen, mit durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen anerkannten erheblichem Bedarf an allgemeiner Betreuung, zusätzliche Betreuungsleistungen angeboten.

Seelsorge

Es ist uns eine Herzensangelegenheit, dass sich Bewohner, Angehörige und Mitarbeiter in der Einrichtung mit Leib und Seele wohlfühlen. Dabei soll der ganze Mensch im Blick sein mit seinen spirituellen Bedürfnissen und individuellen religiösen Gepflogenheiten. Für die Seelsorge steht als vertrauensvoller Gesprächspartner eine Mitarbeiterin mit der Beauftragung zur Seelsorge, für persönliche, ethische und spirituelle Fragen zur Verfügung.

In der hauseigenen Kapelle finden regelmäßig Gottesdienste beider Konfessionen statt, die auch über einen hauseigenen Fernsehkanal in die Zimmer des Hauses übertragen werden können. Ziel pastoraler Seelsorge ist es, den christlichen Glauben für den Lebensabschnitt in unserem Haus leben zu können und unter Beachtung der jeweiligen religiösen Prägung die Verbundenheit mit dem kirchlichen Gedanken zu stärken.

Seelsorge geschieht dabei durch Besuche und Gespräche; in Form von Begleitung in persönlichen Krisenzeiten, durch das Angebot von Andachten, Gottesdiensten, Abendmahlsfeiern und durch die Beschäftigung mit der Biografie des Bewohners in Gesprächsrunden und -kreisen. Diese Angebote werden u. a. in Kooperation mit der Kirchengemeinde St. Antonius und der evangelischen Kirchengemeinde durchgeführt.

Pastorale Seelsorge versteht sich als Ergänzung der pflegerischen und begleitenden Bemühungen aller Mitarbeiter.

 

Speisen und Getränke

Essen und Trinken haben im Alter eine besondere Bedeutung. Wir wollen unsere Bewohner und Gäste mit einer schmackhaften und altengerechten Kost, gesund und abwechslungsreich ernähren. Wichtig ist die Beachtung der individuellen Verträglichkeit. Diese ist bei jedem Mensch anders. In unserer Speisenauswahl berücksichtigen wir die Essenswünsche und Gewohnheiten unserer Bewohner, daraus leiten wir unsere leichte Vollkost ab. Wir stellen uns der Tatsache, dass unsere Bewohner - nicht immer ernährungsphysiologisch sinnvolle - Vorlieben haben, die in der Regel - weil gemocht - gut vertragen werden.

Wer ist für die Herstellung der Speisen zuständig?

Die Mahlzeiten werden in unserer hauseigenen Küche frisch zubereitet und in den Speiseräumen des Wohnbereiches serviert.

Habe ich Einfluss auf die Speisenzusammenstellung?

Vorschläge, Wünsche und Anregungen werden direkt und persönlich durch die hauswirtschaftlichen Mitarbeiter entgegengenommen. In regelmäßigen Abständen werden die Leistungen der Küche mit dem Bewohnerbeirat besprochen.

Kann die Küche meine notwendige Diät gewährleisten?

Wahlmenü, Diät und vegetarische Kost sind möglich. Die individuelle Beratung erfolgt über diätisch geschulte Fachkräfte.

Erhalte ich spezielle Angebote bei Kau -und Schluckbeschwerden?

In unserem Hause wird für Menschen mit Kau- und Schluckstörungen oder anderen Krankheiten, die ein normales Essen unmöglich machen, Smooth Food angeboten.

Bei dem Begriff Smooth Food handelt es sich um rohe oder gegarte, frische oder gefrorene ernährungsphysiologisch hochwertige Lebens- und Nahrungsmittel, die durch schneiden, mixen, pürieren, passieren, pacocieren, oder aufschäumen (iSi Whip) in eine geschmeidige Konsistenz (Smooth Food) gebracht werden. Dabei büßen sie Ihre ernährungsphysiologische Hoch nicht ein.

Die Smooth Food-Technik verbindet klassische Zubereitungsarten mit Anwendungen der Molekularküche. Durch diese Zubereitungstechnik werden sowohl bei den Inhaltsstoffen, bei der Konsistenz als auch bei der Konzentration der Geschmacks- und Aromastoffe eine außergewöhnliche hohe Qualität erreicht und damit insbesondere die Ernährung von Menschen mit Schluckstörungen entscheidend verbessert. Eine bedarfsgerechte, angemessene Ernährung wirkt sich wesentlich auf das physische und psychische Wohlbefinden des alten Menschen aus. In unserer Einrichtung leiden ca. 15 % unserer Bewohner an einer Kau- und Schluckstörung. Demente Bewohner entwickeln im Laufe ihrer Erkrankung häufig eine Kau- und Schluckstörung, so wird die Anzahl der Bewohner, für die diese Kostform ideal ist, noch ansteigen. Bewohnern, die an Kau- und oder Schluckstörungen leiden, bereitet das Essen oftmals Schmerzen. Dies führt dazu, dass sie immer geringere Mengen an Nahrung zu sich nehmen. Wir wollen mit der Einführung von Smooth Food diesen Bewohnern die Angst vor dem Essen nehmen, den Appetit anregen und die Lust und Freude am Essen zurückgeben.

Wir verbringen mit der Umsetzung des Konzeptes folgende Ziele:

  • Erhöhung der Lebensqualität im Alter
  • Bewohner mit Kau- und Schluckstörungen werden mit optimalen Nährstoffen versorgt
  • Hohe ernährungsphysiologische und kulinarische Qualität mit den Erfordernissen älterer Menschen zu verbinden
  • Die Speisen für Bewohner mit Kau- und Schluckstörungen sind in ansprechender, appetitanregender Form gebracht und angerichtet
  • Bewohner mit einer Ernährungssonde werden durch luftige Schäume basal stimuliert

Erhalte ich spezielle Angebote bei Demenz?

Für Bewohner mit Demenz, die häufig durch den Bewegungsdrang einen erhöhten Nährstoffbedarf haben, bietet die Küche eine hochkalorische Aufbaukost an. Ist der erhöhte Nährstoffbedarf des Bewohners über die Hauptmahlzeiten, Zwischenmahlzeiten wie z. B. Milchshakes mit Sahne und Spätmahlzeiten nicht abzudecken, besteht im Weiteren die Möglichkeit hochkalorische Trinknahrung einzusetzen. Benötigt der Bewohner eine spezielle Zubereitungsart der Speisen, um z.B. das Essen mit den Fingern zu ermöglichen, kann über die Küche Fingerfood bestellt werden. Um den dementen Bewohner zum Trinken zu animieren, werden bei Bedarf Getränke angeboten, die farblich ins Auge fallen.

Wo und wann nehme ich meine Mahlzeiten ein?

Entsprechend den individuellen Bedürfnissen und Wünschen kann mit den Mitarbeitern abgesprochen werden, wo ein Bewohner die Mahlzeiten, die nach seinen Wünschen auf Tellern angerichtet und serviert werden, einnehmen möchte.

In welchem Umfang stehen mir Getränke zur Verfügung?

Der Bewohner wird zu allen Tages- und Nachtzeiten umfassend mit alkoholfreien Getränken versorgt. Dies beinhaltet neben Kaffee, Tee, Milch, Kakao auch die Versorgung mit Mineralwasser, Limonaden und Fruchtsäften. Getränkewünsche außerhalb des standardisierten Angebotes sind in Absprache mit der Einrichtungsleitung möglich. Wir weisen jedoch darauf hin, dass dies eventuell zu einer gesonderten Berechnung führen kann.

 

Wäscheversorgung

Welche Leistungen bzgl. der Wäscheversorgung muss ich selber tragen?

Für Textilien, die chemisch gereinigt werden müssen, sind Sie selbst verantwortlich. Kleinere Reparaturarbeiten, wie Knöpfe annähen, kleine Nähte schließen, können auf Wunsch übernommen werden.

Voraussetzung ist, dass die Wäschestücke mit dem Namen des Bewohners gekennzeichnet sind. Durch die Inanspruchnahme dieser Dienstleistung entstehen bei eventuellen Verlusten oder Beschädigungen allerdings keine Haftungsansprüche gegenüber dem Seniorenhaus oder dem Caritasverband Arnsberg-Sundern e. V.

Benötige ich mehr oder neue Wäsche?

Der übliche Wäschekreislauf erstreckt sich über 4 bis 5 Arbeitstage. Es befindet sich immer Wäsche im Wäschekreislauf und die Wäsche ist länger unterwegs, als dies der Bewohner aus dem privaten Bereich gewohnt ist. Deswegen wird der Wäschebedarf, besonders im Bereich der Leibwäsche höher sein als bisher. Bitte beachten Sie auch, dass Wäsche aus Senioreneinrichtungen nach § 29 UVV (Unfallverhütungsvorschriften) in der Wäscherei als infektionsverdächtige Wäsche eingestuft wird, da sie mit Körperflüssigkeiten/ -ausscheidungen in Berührung kommt. Sie wird daher in der Wäscherei chemothermisch bearbeitet. Insbesondere der Bereich der Leibwäsche (Unterwäsche, Nachthemden usw.) ist somit auch einem höheren Verschleiß ausgesetzt. Bei Neuanschaffung von Kleidung sollten Sie darauf achten, dass bewegungseingeschränkte Menschen einfach geschnittene, nicht einschränkende Kleidung benötigen, deren Verschlüsse leicht zu handhaben sind.

 

Einzug

Informationen für Bewohner / Angehörige / Betreuer zum Einzug

Damit Ihre Pflege und Betreuung sowie die notwendigen Formalitäten, die mit dem Umzug in unsere Einrichtung verbunden sind, angemessen erfolgen können, bitten wir Sie folgende Punkte vor bzw. beim Einzug zu beachten.

Nicht vergessen:

Folgende Dokumente bitte in der Verwaltung hinterlegen…

  • Personalausweis
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Befreiungsausweis der Krankenkasse (Rezeptgebührenbefreiung)
  • Rentenbescheid, Rentennummer, ggf. Rentenabtretungserklärung
  • Bescheid der Pflegekasse zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit
  • Erklärung zur Heimpflegebedürftigkeit (Vordruck aus der Informationsmappe)
  • Schwerbehindertenausweis
  • Vereinbarung zum Barbetragskonto mit den Mitarbeitern der Verwaltung treffen
  • Ärztliche Bescheinigung - frei von ansteckenden Krankheiten gem. §36 Abs.4 Infektionsschutzgesetz - (Vordruck aus der Informationsmappe)
  • Im Falle einer gerichtlich bestellten Betreuung den Beschluss bzw. die Bestellungsurkunde oder Vollmacht

Bitte denken Sie auch an:

  1. Adressenänderung bei den notwendigen Stellen (Einwohnermeldeamt, Post, Bank, Vereine, Kirchengemeinde, usw.) vorzunehmen
  2. Um- oder Abmeldung des Telefons, Radios, TV und der Tageszeitung
  3. Wäsche kennzeichnen (Wäschenamen sind in der Verwaltung bestellbar)
  4. Wertsachen (z. B. Schmuck) und anderes Eigentum möglichst kennzeichnen - zur besseren Identifikation evtl. Foto anfertigen. Bezüglich der Haftung verweisen wir nochmals auf den Heimvertrag!
  5. Absprache zu Möbeln (z.B. Sessel o. ä.) und persönlichen Einrichtungs- und Erinnerungsgegenständen (z.B. Bilder, Fotoalben) mit den Mitarbeitern der Pflege treffen
  6. Beim Anbringen von Dübeln/Nägeln o. ä. in Wänden oder Böden ist Ihnen unser Haustechniker gerne behilflich (Sicherheitsgründe)
  7. Kulturtasche: Nageletui, Körperpflegemittel, evtl. Föhn, Rasierapparat, Schuhputzmittel, aktuelle Medikamente

Weitere Einzelheiten werden am Tag des Einzugs eine Mitarbeiterin des Pflegeteams und eine Mitarbeiterin der Verwaltung mit Ihnen abklären. Bitte planen Sie nach Möglichkeit die dafür notwendige Zeit mit ein.

 

Finanzen

Leistungsentgelte

Die Entgelte werden ausschließlich in Verhandlungen zwischen den öffentlichen Leistungsträgern (Pflegekassen, Sozialhilfeträgern) und dem Träger der Einrichtung festgelegt. Das Ergebnis dieser Verhandlungen, die Vergütungsvereinbarung, kann jederzeit eingesehen werden. Die Preisbestandteile sind: Entgelt für Unterkunft (inkl. hauswirtschaftlicher Leistungen), Entgelt für Verpflegung (inkl. hauswirtschaftlicher Leistungen), Entgelt für allgemeine Pflegeleistungen (inkl. soziale Betreuung), Entgelt für Investitionsaufwendungen. Die aktuellen Heimentgelte finden Sie in der Anlage.

Entgelterhöhungen

Natürlich sind auch bei uns Preiserhöhungen nicht ausgeschlossen. Dies kann der Fall sein, wenn Ihr individueller Betreuungs- und Pflegebedarf so zunimmt, dass die Pflegekasse für Sie einen höheren Pflegegrad feststellt und wir Sie rechtzeitig über diese Veränderung informiert haben. Dann gibt es selbstverständlich auch die "normale" Preiserhöhung. Die Entgelte werden immer für einen bestimmten Zeitraum zwischen dem Träger der Einrichtung, den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern vereinbart. Nach Ablauf dieses Zeitraums können die Sätze neu verhandelt werden, wenn Einkaufspreise oder Personalkosten nachweislich gestiegen sind oder eine Steigerung absehbar ist.

Wohn- und Betreuungsvertrag

Bei Einzug wird der Wohn- und Betreuungsvertrag/Kurzzeitpflegevertrag abgeschlossen. Vertragspartner sind der Bewohner bzw. sein Betreuer und der Caritasverband Arnsberg-Sundern als Träger der Einrichtung. Der Heimträger verpflichtet sich insbesondere, die vereinbarten Leistungen in Form von Pflege, Hauswirtschaft und Betreuung zu erbringen. Ein Vertragsmuster zur Vorabinformation liegt der Infomappe bei. Die wesentlichen Verpflichtungen für den Bewohner bestehen darin, dass er sich an die Kündigungszeiten halten muss und die vereinbarten Heimkosten sichert.

Wie wird der Pflegegrad festgesetzt?

In einem Gutachten stellt der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) den Grad der Pflegebedürftigkeit fest. Nach dieser Einstufung richten sich die zu erbringenden Pflegeleistungen und der entsprechende Pflegesatz. Der Pflegegrad und damit auch die Höhe des Pflegesatzes können sich während des Aufenthaltes bei uns verändern. Eine Überprüfung der Einstufung kann vom Bewohner, den Mitarbeitern oder den Angehörigen angeregt werden. Nicht pflegebedürftige Bewohner haben keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse. Sie sollten in jedem Fall prüfen, ob die Rente und ggf. das Vermögen zur Deckung der Heimkosten ausreichen bzw. nicht gedeckte Kosten vom Sozialamt übernommen werden. Hierzu muss eine Heimnotwendigkeit vorliegen.

Was ist Pflegewohngeld?

Neben Zuschüssen der Pflegekasse können Heimbewohner bei Erfüllung der Voraussetzungen einen Pflegewohngeldantrag stellen. Der Antrag kann von der Heimverwaltung bei der zuständigen Kreisverwaltung gestellt werden. Von den Bewohnern oder Angehörigen sind der Kreisverwaltung gegenüber Auskünfte und Unterlagen, die die regelmäßigen Einkünfte sowie das Vermögen betreffen, beizubringen. Das Pflegewohngeld wird von der Kreisverwaltung gewährt, wobei nach dem Landespflegegesetz auch das Vermögen herangezogen wird. Die Schongrenze liegt bei 10.000 € + 3.400 € Bestattungsvorsorge. Das Pflegewohngeld ist ein bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss für die Investitionskosten des Seniorenhauses, vergleichbar dem Wohngeld in der eigenen Häuslichkeit. Der Höchstzuschuss beläuft sich auf den Gesamtbetrag der Investitionskosten. Denken Sie an eine Bestattungsvorsorge vor Einzug in das Seniorenhaus.

Was kann ich tun, wenn das Einkommen nicht ausreicht?

Zunächst ist zu prüfen, ob die gesamten Heimkosten durch die regelmäßigen Einkünfte, den Zuschuss der Pflegeversicherung gegebenenfalls aus einer Beamtenbeihilfe aufgebracht werden können. Sollten diese Einnahmen nicht ausreichen und auch kein entsprechendes Geld- oder Sachvermögen vorhanden sein, besteht ein Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (SGB XII). Der gesetzlich beschriebene Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe beinhaltet nicht nur die ergänzende Übernahme der Heimpflegekosten, sondern berechtigt auch zu notwendigen weiteren Hilfen und Beihilfen. Unter anderem besteht dann auch ein Anspruch auf dem Barbetrag zur persönlichen Verfügung, auf Bekleidungsbeihilfen, Befreiungsscheine usw. Auskünfte hierzu geben die Pflegekassen, die Stadtverwaltung und die Pflegeberatung des Kreises Soest. Beratung erhalten Bewohner und ihre Angehörigen auch bei den Mitarbeitern der Verwaltung. Weitere detaillierte Informationen entnehmen Sie dem beigefügten Infoblatt.

 

Pflegesätze

Die Gesamtkosten unterteilen sich in die Kosten für

  • Unterkunft und Verpflegung,
  • Pflegekosten, einschließlich Behandlungspflege und soziale Betreuung,
  • Investitionskosten.

Mit dem sogenannten Pflegesatz werden diese Kosten pauschal abgedeckt.  

Nicht abgegolten sind:

  • Krankengymnastische und physiotherapeutische Anwendungen
  • Inkontinenzmaterialien
  • Kosten für ärztliche Behandlungen, Zuzahlungen für Medikamente
  • Medizinische Fußpflege, Frisör, private Fahrten, Pflegeartikel, Genussmittel, Blumenschmuck, Kleidung, Schuhe usw. 
  • Telefonpauschale in Höhe von 3,00 €  

Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten sind klassische Wohnkosten, die auch in der eigenen Wohnung anfallen und deshalb zunächst vom Bewohner selbst zu tragen sind.

Die Pflegekosten richten sich nach Einstufung des pflegebedingten Aufwandes (Pflegegrad 1 - 5) durch die Pflegekassen. 

Die aktuellen Heimentgelte finden Sie rechts im Downloadbereich..

Informationen über das Seniorenhaus St. Johannes

Das Wohnkonzept

Das Seniorenhaus St. Johannes verfügt über 40 Einzelzimmer und 15 Doppelzimmer, die sich über 3 Wohnbereiche (Etagen) verteilen. Für die stationäre Pflege und Kurzzeitpflege stehen uns somit 70 Bewohnerplätze in modernen Einzel- und Doppelzimmern, mit innenliegenden Bädern (Dusche, WC) zur Verfügung. Ein Pflegebad ist vorhanden. Wir bieten Ihnen ebenfalls die Möglichkeit mit Ihrem Lebenspartner bei uns einzuziehen. Unsere Einrichtung ist eine offen geführte Einrichtung, die jederzeit verlassen werden kann. Besuch kann jederzeit empfangen werden, wir bitten aber um Rücksicht auf Essens- und Ruhezeiten. Unsere Einrichtung ist barrierefrei erreichbar und in allen Bereichen behindertengerecht eingerichtet. Die Aufenthaltsräume stehen den Bewohnern jederzeit - auch nachts - zur Verfügung.

In der Einrichtung stehen Aufzüge zur Verfügung und das Gebäude ist mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet. Alle Flure verfügen über Handläufe. Außerdem können alle Bereiche des Hauses mit dem Rollstuhl befahren werden. Umzüge innerhalb der Einrichtung sind grundsätzlich möglich, wenn entsprechende Zimmer frei sind. In einer großen Einrichtung wie unserer, ist eine gut funktionierende und sichere Technik von größter Bedeutung. Die Überprüfung und der funktionsfähige Erhalt der Technischen Anlagen, Gebäude und Gartenanlagen ist daher eine der wesentlichen Aufgaben des Haustechnikers. Die Anlagen wie Aufzüge, Heizungsanlage, Notstromversorgung, Rauchabzugsanlage, Brandmeldeanlagen, Feuerlöscher, Zimmerrufanlagen, Türen u. a. werden durch Wartungsverträge mit entsprechenden Fachfirmen überwacht. Alle weiteren Anlagen, Gebäude und Parkflächen unterliegen dem Verantwortungsbereich des Haustechnikers. Im Haus sind Brandschutzmittel, Fluchtpläne und Brandschutzordnungen verteilt. Ergänzend durch die direkte Verbindung unserer Brandmeldeanlage mit der Feuerwehrleitstelle in Lüdenscheid versuchen wir, für alle Notfälle gerüstet zu sein. Sicherheit und funktionierende Technik erfordern allerdings die Aufmerksamkeit aller Bewohner, Angehöriger und Mitarbeiter.

Welche Ausstattung haben die Zimmer?

Die Zimmer sind zwischen 19 m² und 32 m² groß. Zur Ausstattung gehören eine Rufanlage, elektrische Pflegebetten, Nachtisch, Schrank und eigenes Bad (WC, Dusche) im Zimmer. Radio-/Sat-Anschluss sowie Telefonanschluss sind ebenfalls vorhanden.

Kann ich eigene Möbel und persönliche Gegenstände mitbringen?

Die individuelle Gestaltung der Zimmer ist möglich und erwünscht. Der Bewohner soll nach Möglichkeit persönliche, liebgewonnene Gegenstände wie Bilder, Fernsehgerät, Radio, Kleinmöbel etc. mitbringen und so sein Zuhause nach seinen Wünschen und Bedürfnissen selbst gestalten. Sofern eine individuelle Möblierung gewünscht ist, können die vom Haus gestellten Möbel teilweise entfernt werden. Selbstverständlich freuen wir uns, wenn Sie Ihr Zimmer mit persönlichen Gegenständen einrichten, wie Sie es möchten. Wir unterstützen die Bewohner bei Bedarf beim Anbringen von Bildern und dem Aufstellen von Gegenständen.

Gibt es Orientierungshilfen für mich?

Durch das Anbringen von Symbolen, Fotos mit Wiedererkennungswert oder bewohnereigenen Gegenständen an den Türen kann die Orientierung der Bewohner unterstützt werden. Jedes Zimmer ist mit Namen und Nummer versehen. Durch die Gestaltung der Bereiche mit Hinweisschildern, Bildern und unterschiedlich farblicher Gestaltung der Wände wollen wir erreichen, dass die Bewohner sich in ihrer näheren Umgebung zurechtfinden.

Habe ich Einfluss auf die Gestaltung der Gemeinschaftsräume?

Auf den Wohnbereichen befindet sich ein Aufenthaltsraum mit Teeküche. In unserer Einrichtung möchten wir die Gemeinschaft unter den Bewohnern ermöglichen und fördern. In den Gemeinschaftsräumen und auf den Fluren wird in Zusammenarbeit mit den Bewohnern durch jahreszeitliche Dekoration, Bilder, Blumen und Pflanzen etc. eine wohnliche und entspannende Atmosphäre geschaffen.

Habe ich die Möglichkeit, Familienfeiern in der Einrichtung durchzuführen?

Die Einrichtung bietet Ihnen die Möglichkeit, Familienfeiern in einem Gemeinschaftsraum zu feiern. Unsere hauswirtschaftlichen Mitarbeiter und der soziale Dienst sind Ihnen gerne bei der Planung und Organisation behilflich. Hier besprechen Sie auch Besonderheiten wie Speisen und Getränke usw. und die entsprechende Rechnungslegung.

Werden jahreszeitliche Feste gefeiert?

Gemäß dem jahreszeitlichen Rhythmus werden nach dem Welt- und Kirchenkalender Feste gefeiert. Die Bewohner werden bei der Gestaltung und Vorbereitung mit einbezogen. Es werden Traditionen, Brauchtum und Sitten gelebt. Sie sind ein fester Bestandteil in unserer Einrichtung. Durch Feste wird das Zusammengehörigkeitsgefühl/ Wohlbefinden gestärkt. Sie tragen zur Geselligkeit bei und ermöglichen die Fortsetzung von Lebensgewohnheiten.

Wer reinigt mein Zimmer?

Die Einrichtung wird von einer externen Reinigungsfirma gereinigt. Die Reinigung des überlassenen Wohnraums (Bodenflächen, Sanitärbereich) und der Gemeinschaftsräume erfolgt nach einem festgelegten Reinigungsplan. Das Waschen der Gardinen ebenso..

Darf ich in der Einrichtung rauchen?

Die Einrichtung unterliegt auch dem Nichtraucherschutzgesetz Nordrhein-Westfalens. In der Umsetzung bedeutet dies, dass in allen öffentlichen Bereichen das Rauchen verboten ist. Immobilen Bewohnern wird im besonderen Fall die Möglichkeit gegeben, unter Aufsicht im Zimmer (Einzelzimmer) zu rauchen. Im Zweibettzimmer verweisen wir auf das Nichtraucherschutzgesetz.

Unsere Mitarbeiter

Besonders unterstützen sie die Mitarbeiter der Verwaltung und die Einrichtungsleitung bei allen Formalitäten des Alltags wie z.B. Verwaltung der Bewohnerfinanzen, sowie auch im Umgang mit Behörden und den Pflegekassen, z. B. beim Stellen von Anträgen.

Wie ist die fachliche Qualifikation der mich versorgenden Mitarbeiter?

Für die erfolgreiche Umsetzung unseres Konzeptes steht Ihnen eine Anzahl qualifizierter Mitarbeiter zur Verfügung. Alle leitenden Mitarbeiter verfügen über entsprechende Qualifikationen.

Unsere Einrichtungen sind anerkannte Ausbildungsbetriebe für die generalistische Pflegeausbildung. Fort und Weiterbildung haben einen hohen Stellenwert in unseren Einrichtungen. Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungsveranstaltungen wird für die Mitarbeiter ein individueller, an den aktuellen Erfordernissen und Entwicklungen in der Altenpflege orientierter Fortbildungsplan erstellt.

Ist genügend Personal für meine Versorgung vorhanden?

Die personelle Ausstattung der Einrichtungen richtet sich nach den Einstufungen, die durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen nach dem SGB XI für die dort lebenden Bewohner festgelegt werden. Der zur Verfügung stehende Stellenplan wird ausgeschöpft.

Habe ich feste Ansprechpartner?

Für klärende Gespräche wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter in der Pflege, die Wohnbereichsleitungen, die Hauswirtschaftsleitung, und die Einrichtungs- und Pflegedienstleitung. Selbstverständlich beantworten Ihnen auch die Mitarbeiter der Verwaltung, sowohl im Haus als auch in der Caritas-Geschäftsstelle, gerne Ihre Fragen zu Anmeldung und Finanzierung der Angebote.

Kann mein Hausarzt/ Krankengymnast mich auch weiterhin betreuen?

Es besteht freie Arztwahl. Die Wahl des Hausarztes, der Fachärzte, aber auch der weiteren Therapeuten wie z. B. Krankengymnasten oder Logopäden obliegt dem Bewohner bzw. dessen Betreuer.

Wer sorgt dafür, dass ich meine Medikamente bekomme?

Auf Wunsch des Bewohners übernehmen wir die Sicherstellung der medikamentösen Versorgung über die Vertragsapotheke. Die Medikamente werden in dem Fall von der Apotheke ins Haus geliefert. Wir kümmern uns um die Bestellung, Verwaltung und Aufbewahrung. Für Sie entstehen dadurch keine Kosten. Es besteht auch hier die Möglichkeit der freien Apothekenwahl. Möchten Sie eine andere Apotheke beauftragen, obliegt den Angehörigen die Organisation. Die Medikamentengabe wird individuell nach den Bedürfnissen durch unsere Mitarbeiter organisiert.

Wer organisiert und begleitet mich zu Arztbesuchen/ Therapien?

Die Organisation von Arztbesuchen/ Therapien und von evtl. damit verbundenen Krankentransporten findet nach individuellen Gegebenheiten statt. Falls eine Begleitung notwendig und nicht durch die Angehörigen/ Betreuer möglich ist, wird diese durch Mitarbeiter der Einrichtung organisiert. Anfallende Fahrtkosten (Taxikosten) und Personalkosten werden gegebenenfalls in Rechnung gestellt.

Stehen mir Pflegeprodukte und pflegerische Hilfsmittel zur Verfügung?

Sie haben die Möglichkeit, hochwertige Pflegeprodukte die auf die Bedürfnisse älterer Haut abgestimmt sind, zum Selbstkostenpreis im Haus zu erwerben. Pflegerische Hilfsmittel werden nach den gesetzlichen Bestimmungen vorgehalten. Bei der Beantragung speziell angepasster Hilfsmittel sind wir gerne behilflich.

Gibt es die Möglichkeit, einen Frisör aufzusuchen?

Gerne können Sie auch in der Einrichtung den Frisör aufzusuchen. Der Frisör kommt wöchentlich mittwochs und donnerstags ins Haus. Bei Bedarf werden auch bettlägerige Bewohner besucht. Die Kosten trägt der Bewohner selbst.

Finde ich Unterstützung in meiner letzten Lebensphase?

Krankheit und Sterben sind Teil des Lebens und werden von uns professionell und seelsorglich begleitet. Sterbebegleitung orientiert sich deshalb an den individuellen Bedürfnissen des Sterbenden und seinen Angehörigen. Die Angehörigen sind in der Regel die wichtigsten Bezugspersonen. Wir beziehen Sie nach Absprache und wenn der Wunsch besteht in alle Handlungen mit ein. Unser Ziel ist es, schwerkranken Bewohner/innen, die durch eine akute Krise oder durch langwierige chronische Erkrankungen im Sterben liegen, ein möglichst angst- und schmerzfreies Sterben in unserem Hause zu ermöglichen. Wir wollen auch im Sterbeprozess eine möglichst hohe Lebensqualität erhalten. Dabei orientieren wir uns an den Bedürfnissen und Wünschen der Bewohner. Die seelsorgerische Begleitung ist aus der religiösen Tradition gewachsen, so wie Nächstenliebe und moralische Grundsätze. Das Prinzip von palliativer Versorgung ist, die religiöse und weltanschauliche Bindung zu respektieren und zu beachten. Der ambulante Hospizdienst der Johanniter aus Iserlohn bietet zusätzliche eine Begleitung der Sterbenden und dadurch Unterstützung der Angehörigen. Das Angebot ist kostenfrei und ehrenamtlich. Bei der Herstellung des Kontaktes werden Sie durch unser Pflegeteam unterstützt.

Mitbestimmung der Bewohner

Gemäß § 6 des Wohn- und Teilhabegesetzes in Nordrhein-Westfalen vertreten die Bewohner ihre Interessen durch einen Beirat in Angelegenheiten des Betriebs der Einrichtung wie Unterkunft, Betreuung, Aufenthaltsbedingungen, Verpflegung und Freizeitgestaltung im Rahmen von Mitwirkung und Mitbestimmung.

Zu den Rechten der Bewohnerinnen und Bewohnern im Heim zählen konkret:

  • das Recht auf eine am persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Betreuung
  • das Recht umfassend über Angebote der Beratung, der Hilfe, der Pflege und der Behandlung informiert zu werden und ein wirksames Mitbestimmungsrecht. Das umfasst insbesondere Grundsätze der Speiseplanung und der Freizeitgestaltung.
  • Mitbestimmung bei der Erstellung der Hausordnung
  • usw

Der Beirat wird alle 2 Jahre von den Bewohnern im Heim gewählt. Dieser Beirat kann von Angehörigen oder Betreuern in seiner Arbeit unterstützt werden. Mindestens einmal im Jahr lädt der Beirat die Bewohner zu einer Versammlung ein. An der auch Vertrauenspersonen der Bewohner teilnehmen können. Kann kein Beirat bzw. Vertretungsgremium gebildet werden, bestellt die zuständige Aufsichtsbehörde im Einvernehmen mit den Bewohnern auf einer Bewohnerversammlung eine Vertrauensperson, die die Interessen der Bewohner vertritt. Weitergehende Informationen zu den Rechten des Beirates und den Inhalten des Wohn- und Teilhabegesetzes in Nordrhein-Westfalen erhalten Sie auf Wunsch in der Verwaltung.

Rechte der Bewohner Auszug aus dem Wohn- und Teilhabegesetz:

"Die Bürgerinnen und Bürger in Betreuungseinrichtungen sollen …

  • ein möglichst selbst bestimmtes und selbstständiges Leben führen können,
  • ·vor Gefahren für Leib und Seele und
  • in Ihrer Privat- und Intimsphäre geschützt werden,
  • eine am persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Betreuung erhalten,
  • umfassend über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe, der Pflege und der Behandlung informiert werden,
  • Wertschätzung erfahren, sich mit anderen Menschen austauschen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben,
  • ihrer Kultur und Weltanschauung entsprechend leben und ihre Religion ausüben und
  • in Würde sterben können."

Pflege- und Betreuungskonzept

Die Pflege, Betreuung und Versorgung orientiert sich in unserem Haus am christlichen, ganzheitlichen Menschenbild: Der Mensch ist eine untrennbare Einheit von Leib, Geist und Seele und hat seinen Wert und seine Würde in sich, unabhängig von Alter, Nationalität, Religion, Bildung, Leistung oder Gesundheitszustand. Diese Einzigartigkeit und Individualität bestimmt unser pflegerisches und betreuerisches Handeln.

An Ihren Wünschen und Bedürfnissen orientiert sich unsere Pflege und Betreuung unter den Prämissen: Die Normalität des Lebens außerhalb der Einrichtung ist Maßstab für das Leben im Seniorenhaus. Dabei steht immer der betreffende Mensch im Vordergrund, dessen individuelle Ressourcen erhalten und gefördert werden. Die geleistete Pflege und Betreuung soll sich nicht am Befund, sondern am Befinden der Bewohner orientieren, dabei steht bei uns im Vordergrund die aktivierende Pflege. Wir beziehen neue pflegewissenschaftliche Erkenntnisse in unsere Pflege und Betreuung mit ein und nehmen dazu regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil. Wir orientieren uns jeweils an den aktuellsten Pflegemodellen und unterwerfen uns einem strukturierten Qualitätsmanagement. Eine aktivierende Pflege und ganzheitliche Betreuung wird gemeinsam mit Ihnen, Ihren Angehörigen und Ärzten geplant. Um dies zu realisieren stehen Ihnen daher eine feste Bezugspflegefachkraft und eine Mitarbeiterin des Sozialen Dienstes als Ansprechpartner zur Seite.

In allen weiteren Fachbereichen stehen Ihnen darüber hinaus qualifizierte Mitarbeiter/innen zur Verfügung. Das Pflegeteam ist rund um die Uhr für Sie da. Alle Mitarbeiter sind mitverantwortlich für einen einfühlsamen, ausgeglichenen und respektvollen Umgang mit allen Bewohnern unter Beachtung der Privat- und Intimsphäre. Dies gilt insbesondere auch für den dementiell und psychisch erkrankten Menschen. Für uns ist es selbstverständlich, auch in der letzten Phase ihres Lebens, Sterbende und Ihre Angehörigen würdevoll zu begleiten.

Welche pflegerischen Leistungen erbringen wir für Sie?

Wir gewähren die in Ihrer Situation erforderliche Hilfe zur Unterstützung zur teilweisen oder vollständigen Übernahme der Aktivitäten im Ablauf des täglichen Lebens. Die Pflege dient auch der Minderung oder Vorbeugung einer Verschlimmerung des persönlichen Pflegebedarfes. Ziel ist es, Ihre Selbständigkeit und Unabhängigkeit zu erhalten und dabei Ihre individuellen Bedürfnisse und Gewohnheiten zu respektieren.

Dies beinhaltet die Beratung und Anleitung der Bewohner unter Einbeziehung der Bezugspersonen, Förderung von Unabhängigkeit und Selbstständigkeit, Unterstützung und Begleitung in den Lebensaktivitäten, Begleitung in existentiellen Erfahrungen.

Der Einsatz von Hilfsmitteln, Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfen wird gefördert und der Bewohner in ihrem Gebrauch angeleitet. Wir arbeiten eng mit dem Arzt des Bewohners zusammen und stehen dem Bewohner beratend zur Seite. Die Leistungen der allgemeinen Pflege werden nach dem anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung der Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung dokumentiert, erbracht und immer wieder auf die neue Situation des Bewohners angepasst.

In unserem Haus wird für jeden Bewohner eine individuelle Pflegeplanung (aktuell nach den Maßgaben der "Strukturierten Informationssammlung SIS" ) erstellt. Die Planung der Pflege erfolgt möglichst mit Ihnen gemeinsam oder einer Person Ihres Vertrauens. Umfang und Inhalt der Pflege ergeben sich aus der jeweiligen Zuordnung zu einem Pflegegrad. Zu den Leistungen der Pflege gehören insbesondere Hilfen bei der Körperpflege, Ernährung und Unterstützung bei der Mobilität.

Leistungen der medizinischen Behandlungspflege

Wir erbringen auch Leistungen der medizinischen Behandlungspflege, soweit sie nicht vom behandelnden Arzt erbracht werden. Diese Leistungen werden im Rahmen der ärztlichen Behandlung entsprechend der ärztlichen Anordnung erbracht. Die Versorgung mit den notwendigen Medikamenten erfolgt durch örtliche Apotheken, bei freier Apothekenwahl. Wir übernehmen auf Ihren Wunsch die Bestellung sowie die Verwaltung und Aufbewahrung der Medikamente. Die freie Arztwahl wird garantiert.

Welche Leistungen/ Angebote erbringt der Soziale Dienst für mich?

Das Soziale Betreuungskonzept orientiert sich an dem Leitbild unseres Hauses.

In einer Einrichtung der Altenhilfe zu leben, bringt strukturell bedingte Veränderungen der freien Lebensentfaltung mit sich. Deshalb sind uns die Schaffung und der Erhalt von Lebendigkeit in unserem Haus ein großes Anliegen. Neben den bewohnerorientierten Einzel- und Gruppenangeboten ist es für uns eine Selbstverpflichtung, soziale Bezüge der Bewohnerinnen und Bewohner zu respektieren, Angehörige und Freunde als willkommene Gäste in den Alltag mit einzubeziehen und neue soziale Kontakte zu fördern. Wir sind bemüht, jeden einzeln entsprechend der Wünsche und noch vorhandenen Kompetenzen zu fördern.

Dabei ist es immer unsere Absicht, die Umwelt den Gegebenheiten der Bewohnerinnen und Bewohner anzupassen und nicht umgekehrt. Zur effektiven und bewohnerorientierten Betreuung arbeitet der Soziale Dienst in enger Kooperation mit den anderen Fachbereichen der Einrichtung. Der Soziale Dienst arbeitet auf Grundlage der von ihm schriftlich erarbeiteten Konzepte/ Standards und wirkt bei der Gestaltung einer offenen Atmosphäre in der Einrichtung mit.

Leistungen im Rahmen der Eingewöhnungsphase

Zu den Leistungen gehören

  • Erstellung/Ergänzung des Biografiebogens in Zusammenarbeit mit dem Bewohner und den Angehörigen, um die Integration in das neue Wohnumfeld zu fördern und eine individuelle Tagesstruktur zu ermöglichen
  • Vorstellung aller Angebote des Sozialen Dienstes
  • Rundgang durch die Einrichtung
  • Aktivierung des Bewohners, sich in bestehende Gruppen zu integrieren
  • Begleitung zu Veranstaltungen, um die Integration in bestehende Gruppen zu ermöglichen
  • Der Beiratsvorsitzende stellt sich den neuen Bewohnern vor
  • Einbeziehung von Angehörigen (Kontaktpflege), um soziale Kontakte zu fördern und zu erhalten
  • Bei Bedarf intensive Einzelbegleitung, evtl. Krisenintervention
  • Gemeinsame Reflektion der Eingewöhnungsphase.
  • Orientierungshilfen für Bewohner schaffen
  • Kontinuierlichen Begleitung und Beratung

Dazu gehören:

  • Kontaktpflege zu den Bewohnern und deren Angehörigen, um tragfähige Beziehungen aufzubauen und zu erhalten
  • Beteiligung der Bewohner an Gruppenangeboten und Veranstaltungen zur Förderung und Erhalt körperlicher und geistiger Ressourcen
  • Führen einer Dokumentation
  • Erstellung und Evaluation der Pflegeplanung im Bereich "Sich Beschäftigen" in Kooperation mit den Pflegekräften
  • Kontinuierliche Anpassung des Einzel- und Gruppenangebotes an die Bedürfnisse und Wünsche der Bewohner, auch durch annehmen und Mittragen von Schwächen
  • Begleitung des Alterungs-/ Krankheitsprozesses in all seinen Ausprägungen und auch die Beteiligung an der Sterbebegleitung
  • Vermittlung von ehrenamtlichen Mitarbeitern (Kontaktaufnahme)
  • Organisation der Beiratswahlen
  • Begleitung und Unterstützung der Arbeit des Beirates

Der Sozialen Dienstes organisiert tägliche Angebote. Die Planung erfolgt durch die Leitung des Sozialen Dienstes. Die Angebote des Wochenplanes und zusätzliche Sonderveranstaltungen werden dem Bewohner über Aushänge über unser "Wochenblatt" persönlich zur Kenntnis gebracht. Die Teilnahme an den Angeboten des Sozialen Dienstes, welche sich an den Ressourcen und Interessen der Bewohner orientieren, soll eine Erhöhung der Lebensqualität unter Einbeziehung der Biographie ermöglichen. Dabei stehen der Erhalt oder Neuerwerb von Kompetenzen, Fähigkeiten und der Aufbau und die Unterstützung einer Tages- und Wochenstruktur im Vordergrund. Zudem sollen soziale Kontakte und Kommunikationsfähigkeit erhalten und gefördert werden. Die Bewohner sollen durch die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Beziehungen, Sinn, Wohlbefinden und Spaß erfahren.

Innerhalb der Methoden sozialer Arbeit können beispielsweise folgende Angebote gemacht werden:

Einzelbetreuung

  • (validierende) Einzelgespräche
  • Individuelle Einzelbetreuung
  • 10-Minuten-Aktivierung nach U. Schmidt-Hakenberg
  • Basale Stimulation
  • Vorlesen
  • Spaziergänge/Ausflüge
  • Erleben von Tieren und Pflanzen

Kreatives Gestalten

  • Malen
  • Kreatives Gestalten mit unterschiedlichen Materialien
  • Handarbeiten
  • Bastelarbeiten
  • Jahreszeitliche Gestaltung der Aufenthaltsbereiche
  • Gartenarbeit

Kultur und Unterhaltung

  • Kegeln
  • Zeitung vorlesen
  • Musik hören und erleben
  • Tanzcafé
  • Dia und Film
  • Gemeinsames Singen
  • Konzerte und Besuche von Chören und Musikvereinen
  • Gesellschaftsspiele
  • Jahreszeitliche Feste und Veranstaltungen in der Einrichtung
  • Organisation von Besuchen externer Veranstaltungen
  • und vieles mehr

Religiöse Angebote

  • Heilige Messe/Eucharistiefeier
  • Ev. Gottesdienst
  • Wortgottesdienste
  • Gedenkgottesdienst
  • Vermittlung von Besuchen eines Seelsorgers

Therapie und Rehabilitation

  • Bewegungsübungen
  • Gedächtnistraining
  • Sitzgymnastik

Leistungen in der Angehörigenarbeit

  • Information über die Tagesgestaltung in der Einrichtung, insbesondere über die Angebote des Sozialen Dienstes, um die Angehörigen in das Leben der Einrichtung mit einzubeziehen, familiäre Ressourcen zu stärken und Beziehungen zwischen den Bewohnern und deren Angehörigen zu stabilisieren
  • Beratung in psychosozialen und sozialrechtlichen Fragen
  • Organisation und Durchführung von Angehörigentreffen oder Gesprächskreisen um den Angehörigen "Raum" zu geben.
  • Schaffung von Austauschmöglichkeiten für Angehörige im Zusammenhang mit der Unterbringung Ihrer Familienangehörigen in einer Senioreneinrichtung
  • Zusätzliche Betreuungsleistungen

Zur Ergänzung des bestehenden Angebotes der sozialen Betreuung werden nach

§43 b SGB XI den Bewohner/innen zusätzliche Betreuungsleistungen angeboten. Die Anzahl dieser Zusatzbetreuungskräfte orientiert sich an den Verhandlungsergebnissen mit den Kostentägern.

Seelsorge

Es ist uns eine Herzensangelegenheit, dass sich Bewohner, Angehörige und Mitarbeiter in der Einrichtung mit Leib und Seele wohlfühlen. Dabei soll der ganze Mensch im Blick sein mit seinen spirituellen Bedürfnissen und individuellen religiösen Gepflogenheiten. Für die Seelsorge stehen als vertrauensvolle Gesprächspartner derzeit 2 Mitarbeiterinnen mit der Beauftragung zur Seelsorge, für persönliche, ethische und spirituelle Fragen zur Verfügung.

In der hauseigenen Kapelle finden regelmäßig Gottesdienste beider Konfessionen statt, die auch über einen Fernsehkanal in die Bewohnerzimmer und Aufenthaltsräume des Hauses übertragen werden können. Ziel pastoraler Seelsorge ist es, den christlichen Glauben für den Lebensabschnitt in unserem Haus leben zu können und unter Beachtung der jeweiligen religiösen Prägung die Verbundenheit mit dem kirchlichen Gedanken zu stärken.

Seelsorge geschieht dabei durch Besuche und Gespräche; in Form von Begleitung in persönlichen Krisenzeiten, durch das Angebot von Andachten, Gottesdiensten, Abendmahlfeiern und durch die Beschäftigung mit der Biografie des Bewohners in Gesprächsrunden und -kreisen. Diese Angebote werden u. a. in Kooperation mit der Kirchengemeinde St. Blasius und der evangelischen Kirchengemeinde durchgeführt.

Pastorale Seelsorge versteht sich als Ergänzung der pflegerischen und begleitenden Hilfestellungen aller Mitarbeiter.

Speisen und Getränke

Essen und Trinken haben im Alter eine besondere Bedeutung. Wir bieten unseren Bewohnern und Gästen eine gesunde, abwechslungsreiche und seniorengerechte Kost. Wichtig ist die Beachtung der individuellen Verträglichkeit. Diese ist bei jedem Menschen anders. In unserer Speisenauswahl berücksichtigen wir die Essenswünsche und Gewohnheiten unserer Bewohner.

Wer ist für die Herstellung der Speisen zuständig?

Unsere geschulten Fachkräfte sind für Sie da, um auf individuelle Wünsche eingehen zu können. Die Mahlzeiten werden durch einen externen Dienstleister angeliefert und im großen Speisesaal im Erdgeschoß, den Tagesräumen der Wohnbereiche und im Bedarfsfall in den Zimmern serviert.

Habe ich Einfluss auf die Speisenzusammenstellung?

Vorschläge, Wünsche und Anregungen können direkt und persönlich durch alle Mitarbeiter entgegengenommen werden, die dann nach Möglichkeit in der nächsten Speiseplanung mit aufgenommen werden. In regelmäßigen Abständen werden die Wünsche der Bewohner bei der Menüauswahl mit der Hauswirtschaftsleitung und im Nutzerbeirat besprochen.

Welche Verpflegungsleistungen werden angeboten?

Die Verpflegung beinhaltet die Zubereitung und Bereitstellung der Speisen und Getränke, einschließlich notwendiger spezieller Diäten oder vegetarischer Kost. Die Vollverpflegung besteht aus Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee und einem Abendessen. Bei Bedarf werden Zwischenmahlzeiten und Spätmahlzeiten angeboten. Des Weiteren wird der Menüplan saisonal geplant. Die Bedürfnisse der gerontopsychiatrisch veränderten Bewohner werden bei den Mahlzeiten berücksichtigt. In unserem Hause wird für Menschen mit Kau- und Schluckstörungen oder anderen Krankheiten speziell abgestimmte Nahrung gereicht. Die individuelle Beratung erfolgt über geschultes Fachpersonal. Für Bewohner mit einem erhöhten Nährstoffbedarf bieten wir verschiedene hochkalorische Kostformen an. Uns ist es ein wichtiges Anliegen dem Bewohner Essen nach Wunsch in speziellen Lebenssituationen wie z. B. in der Sterbephase anzubieten.

Wo und wann nehme ich meine Mahlzeiten ein?

Entsprechend den individuellen Bedürfnissen und Wünschen kann mit den Mitarbeitern abgesprochen werden, wo und wann ein Bewohner welche Mahlzeiten einnehmen möchte.

In welchem Umfang stehen mir Getränke zur Verfügung?

Der Bewohner wird zu allen Tages- und Nachtzeiten umfassend mit alkoholfreien Getränken versorgt. Dies beinhaltet Kaffee, Tee, Milchgetränke, Säfte und Mineralwasser. Getränkewünsche außerhalb unseres Angebotes realisieren wir gerne, müssen aber gesondert berechnet werden. Getränkewünsche aufgrund pflegerischer Notwendigkeiten werden nicht zusätzlich berechnet.

Wäscheversorgung

Welche Leistungen bzgl. der Wäscheversorgung muss ich selber tragen?

Für Textilien, die chemisch gereinigt werden müssen, sind Sie selbst verantwortlich. Kleinere Reparaturarbeiten, wie Knöpfe annähen, kleine Nähte schließen, können auf Wunsch übernommen werden.

Voraussetzung ist, dass die Wäschestücke mit dem Namen des Bewohners gekennzeichnet sind. Durch die Inanspruchnahme dieser Dienstleistung entstehen bei eventuellen Verlusten oder Beschädigungen allerdings keine Haftungsansprüche gegenüber dem Seniorenhaus oder dem Caritasverband Arnsberg-Sundern e. V.

Benötige ich mehr oder neue Wäsche?

Der übliche Wäschekreislauf erstreckt sich über 4 bis 5 Arbeitstage, bzw ein um die andere Woche. Es befindet sich immer Wäsche im Wäschekreislauf und die Wäsche ist länger unterwegs, als dies der Bewohner aus dem privaten Bereich gewohnt ist. Deswegen wird der Wäschebedarf, besonders im Bereich der Leibwäsche höher sein als bisher. Bitte beachten Sie auch, dass Wäsche aus Senioreneinrichtungen nach § 29 UVV (Unfallverhütungsvorschriften) in der Wäscherei als infektionsverdächtige Wäsche eingestuft wird, da sie mit Körperflüssigkeiten/ -ausscheidungen in Berührung kommt. Sie wird daher in der Wäscherei chemothermisch bearbeitet. Insbesondere der Bereich der Leibwäsche (Unterwäsche, Nachthemden usw.) ist somit auch einem höheren Verschleiß ausgesetzt. Bei Neuanschaffung von Kleidung sollten Sie darauf achten, dass bewegungseingeschränkte Menschen pflegeleichte, einfach geschnittene und nicht einschränkende Kleidung benötigen, deren Verschlüsse leicht zu handhaben sind.

Einzug

Informationen für Bewohner/Angehörige/Betreuer zum Einzug

Damit Ihre Pflege und Betreuung sowie die notwendigen Formalitäten, die mit dem Umzug in unsere Einrichtung verbunden sind, angemessen erfolgen können, bitten wir Sie folgende Punkte vor bzw. beim Einzug zu beachten.

Nicht vergessen:

Folgende Dokumente bitte in der Verwaltung hinterlegen…

  • Personalausweis
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Befreiungsausweis der Krankenkasse (Rezeptgebührenbefreiung)
  • Rentenbescheid, Rentennummer, ggf. Rentenabtretungserklärung
  • Bescheid der Pflegekasse zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit und evtl. Gutachten
  • Evtl. Erklärung zur Heimpflegebedürftigkeit (Vordruck aus der Informationsmappe)
  • Schwerbehindertenausweis falls vorhanden
  • Vereinbarung zum Barbetragskonto mit den Mitarbeitern der Verwaltung treffen
  • Ärztliche Bescheinigung - frei von ansteckenden Krankheiten gem. §36 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz - (Vordruck aus der Informationsmappe)
  • Impfausweis oder Impfbescheinigung (Corona-Schutz)
  • Im Falle einer gerichtlich bestellten Betreuung den Beschluss bzw. die Bestellungsurkunde oder Vollmacht

Bitte denken Sie auch an:

  • Adressenänderung bei den notwendigen Stellen (Einwohnermeldeamt, Post, Bank, Vereine, Kirchengemeinde, usw.) vorzunehmen
  • Um- oder Abmeldung des Telefons, Radios, TV und der Tageszeitung
  • Wäsche kennzeichnen (Wäschenamen sind in der Verwaltung bestellbar)
  • Wertsachen (z.B. Schmuck) und anderes Eigentum möglichst kennzeichnen - zur besseren Identifikation evtl. Foto anfertigen. Bezüglich der Haftung verweisen wir nochmals auf den Heimvertrag!
  • Absprache zu Möbeln (z.B. Sessel o.ä.) und persönlichen Einrichtungs- und Erinnerungsgegenständen (z.B. Bilder, Fotoalben) mit den Mitarbeitern der Pflege treffen
  • Beim Anbringen von Dübeln/Nägeln o.ä. in Wänden oder Böden ist Ihnen unser Haustechniker gerne behilflich (Sicherheitsgründe)
  • Kulturtasche: Nageletui, Körperpflegemittel, evtl. Föhn, Rasierapparat, Schuhputzmittel, aktuelle Medikamente

Weitere Einzelheiten werden am Tag des Einzugs eine Mitarbeiterin des Pflegeteams und eine Mitarbeiterin der Verwaltung mit Ihnen abklären. Bitte planen Sie nach Möglichkeit die dafür notwendige Zeit mit ein.

Finanzen

Leistungsentgelte

Die Entgelte werden ausschließlich in Verhandlungen zwischen den öffentlichen Leistungsträgern (Pflegekassen, Sozialhilfeträgern) und dem Träger der Einrichtung festgelegt. Das Ergebnis dieser Verhandlungen, die Vergütungsvereinbarung, kann jederzeit eingesehen werden. Die Preisbestandteile sind: Entgelt für Unterkunft (inkl. hauswirtschaftlicher Leistungen), Entgelt für Verpflegung (inkl. hauswirtschaftlicher Leistungen), Entgelt für allgemeine Pflegeleistungen (inkl. soziale Betreuung), Entgelt für Investitionsaufwendungen. Die aktuellen Heimentgelte finden Sie in der Anlage.

Entgelterhöhungen

Natürlich sind auch bei uns Preiserhöhungen nicht ausgeschlossen. Dies kann der Fall sein, wenn Ihr individueller Betreuungs- und Pflegebedarf so zunimmt, dass die Pflegekasse für Sie einen höheren Pflegegrad feststellt und wir Sie rechtzeitig über diese Veränderung informiert haben. Dann gibt es selbstverständlich auch die "normale" Preiserhöhung. Die Entgelte werden immer für einen bestimmten Zeitraum zwischen dem Träger der Einrichtung, den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern vereinbart. Nach Ablauf dieses Zeitraums können die Sätze neu verhandelt werden, wenn Einkaufspreise oder Personalkosten nachweislich gestiegen sind oder eine Steigerung absehbar ist.

Wohn- und Betreuungsvertrag

Bei Einzug wird der Wohn- und Betreuungsvertrag/ Kurzzeitpflegevertrag abgeschlossen. Vertragspartner sind der Bewohner bzw. sein Betreuer und der Caritasverband Arnsberg-Sundern als Träger der Einrichtung. Der Heimträger verpflichtet sich insbesondere, die vereinbarten Leistungen in Form von Pflege, Hauswirtschaft und Betreuung zu erbringen. Ein Vertragsmuster zur Vorabinformation liegt der Infomappe bei. Die wesentlichen Verpflichtungen für den Bewohner bestehen darin, dass er sich an die Kündigungszeiten halten muss und die vereinbarten Heimkosten sichert.

Wie wird der Pflegegrad festgesetzt?

In einem Gutachten stellt der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) den Grad der Pflegebedürftigkeit fest. Nach dieser Einstufung richten sich die zu erbringenden Pflegeleistungen und der entsprechende Pflegesatz. Der Pflegegrad und damit auch die Höhe des Pflegesatzes können sich während des Aufenthaltes bei uns verändern. Eine Überprüfung der Einstufung kann vom Bewohner, den Mitarbeitern oder den Angehörigen angeregt werden. Nicht pflegebedürftige Bewohner haben keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse. Sie sollten in jedem Fall prüfen, ob die Rente und ggf. das Vermögen zur Deckung der Heimkosten ausreichen bzw. nicht gedeckte Kosten vom Sozialamt übernommen werden. Hierzu muss eine Heimnotwendigkeit vorliegen.

Was ist Pflegewohngeld?

Neben Zuschüssen der Pflegekasse können Heimbewohner bei Erfüllung der Voraussetzungen einen Pflegewohngeldantrag stellen. Der Antrag kann von der Heimverwaltung bei der zuständigen Kreisverwaltung gestellt werden. Von den Bewohnern oder Angehörigen sind der Kreisverwaltung gegenüber Auskünfte und Unterlagen, die die regelmäßigen Einkünfte sowie das Vermögen betreffen, beizubringen. Das Pflegewohngeld wird von der Kreisverwaltung gewährt, wobei nach dem Landespflegegesetz auch das Vermögen herangezogen wird. Die Schongrenze liegt bei 10.000 € + je nach Kreis 5000 € bei einem bestehenden Bestattungsvorsorgevertrag. Das Pflegewohngeld ist ein bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss für die Investitionskosten des Seniorenhauses, vergleichbar dem Wohngeld in der eigenen Häuslichkeit. Der Höchstzuschuss beläuft sich auf den Gesamtbetrag der Investitionskosten. Denken Sie an eine Bestattungsvorsorge vor Einzug in das Seniorenhaus.

Was kann ich tun, wenn das Einkommen nicht ausreicht?

Zunächst ist zu prüfen, ob die gesamten Heimkosten durch die regelmäßigen Einkünfte, den Zuschuss der Pflegeversicherung gegebenenfalls aus einer Beamtenbeihilfe aufgebracht werden können. Sollten diese Einnahmen nicht ausreichen und auch kein entsprechendes Geld- oder Sachvermögen vorhanden sein, besteht ein Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (SGB XII). Der gesetzlich beschriebene Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe beinhaltet nicht nur die ergänzende Übernahme der Heimpflegekosten, sondern berechtigt auch zu notwendigen weiteren Hilfen und Beihilfen. Unter anderem besteht dann auch ein Anspruch auf dem Barbetrag zur persönlichen Verfügung, auf Bekleidungsbeihilfen, Befreiungsscheine usw. Auskünfte hierzu geben die Pflegekassen, die Stadtverwaltung und die Pflegeberatung des Kreises Arnsberg. Beratung erhalten Bewohner und ihre Angehörigen auch bei den Mitarbeitern der Verwaltung. Weitere detaillierte Informationen entnehmen Sie dem beigefügten Infoblatt.

Pflegesätze

Die Gesamtkosten unterteilen sich in die Kosten für

  • Unterkunft und Verpflegung,
  • Pflegekosten, einschließlich Behandlungspflege und soziale Betreuung,
  • Investitionskosten.

Mit dem sogenannten Pflegesatz werden diese Kosten pauschal abgedeckt.

Nicht abgegolten sind:

  • Krankengymnastische und physiotherapeutische Anwendungen, Inkontinenzmaterialien, Kosten für ärztliche Behandlungen, Zuzahlungen für Medikamente
  • Medizinische Fußpflege, Frisör, private Fahrten, Pflegeartikel, Genussmittel, Blumenschmuck, Kleidung, Schuhe usw.
  • oder Telefonkosten

Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten sind klassische Wohnkosten, die auch in der eigenen Wohnung anfallen und deshalb zunächst vom Bewohner selbst zu tragen sind.

Die Pflegekosten richten sich nach Einstufung des pflegebedingten Aufwandes (Pflegegrad 1 - 5) durch die Pflegekassen.

Die aktuellen Heimentgelte finden Sie rechts im Downloadbereich.

Heimentgelt

PDF | 402,9 KB

Seniorenhaus Sankt Anna (Langzeitpflege)

Gültig ab 01.2025
PDF | 373,9 KB

Seniorenhaus Sankt Anna (Kurzzeitpflege)

Gültig ab 01.2025
PDF | 373,9 KB

Seniorenhaus Sankt Anna (Verhinderungspflege)

Gültig ab 01.2025
PDF | 476,2 KB

Seniorenhaus Klostereichen (Langzeitpflege)

Gültig ab 01.2025
PDF | 421,1 KB

Seniorenhaus Klostereichen (Kurzzeitpflege)

Gültig ab 01.2025
PDF | 416,9 KB

Seniorenhaus Klostereichen (Verhinderungspflege)

Gültig ab 01.2025
PDF | 404,8 KB

Seniorenhaus St. Franziskus Entgelttabelle (Langzeitpflege)

Gültig ab 11.2023
PDF | 485,9 KB

Seniorenhaus St. Franziskus Entgelttabelle (Kurzzeitpflege)

Gültig ab 11.2023
PDF | 332,3 KB

Seniorenhaus St. Franziskus Entgelttabelle (Verhinderungspflege)

Gültig ab 11.2023
PDF | 400 KB

Seniorenhaus St. Joachim (Langzeitpflege)

Gültig ab 01.2025
PDF | 373,5 KB

Seniorenhaus St. Joachim (Kurzzeitpflege)

Gültig ab 01.2025
PDF | 373,5 KB

Seniorenhaus St. Joachim (Verhinderungspflege)

Gültig ab 01.2025
PDF | 400,4 KB

Seniorenhauses St. Josef (Langzeitpflege)

Gültig ab 01.2025
PDF | 372,4 KB

Seniorenhaus St. Josef (Kurzzeitpflege)

Gültig ab 01.2025
PDF | 329,5 KB

Seniorenhaus St. Josef (Verhinderungspflege)

Gültig ab 01.2025
PDF | 406,5 KB

Seniorenhaus St. Johannes (Langzeitpflege)

Gültig ab 01.2025
PDF | 378,6 KB

Seniorenhaus St. Johannes (Kurzzeitpflege)

Gültig ab 01.2025
nach oben

Beratung & Hilfen

  • Allgemeine Sozialberatung
  • Integration & Migration
  • Kurberatung
  • Reiseangebote
  • Hausnotruf
  • Teilhabeberatung EUTB
  • Anlaufstelle Oeventrop
  • Corona-Pandemie

Pflege & Wohnen

  • Seniorenhäuser
  • Ambulante Pflege
  • Tagespflegen
  • Wohnen für Menschen mit Behinderung
  • Hospizdienste
  • Pflegeberatung
  • Mitarbeiterpool Plan P

Lernen & Arbeiten

  • Bildungsakademie
  • Heilpädagogische Frühförderung
  • Heilpädagogischer Kindergarten
  • Kindertagesstätte Die Feldhasen
  • Caritas-Schule Mariannhill
  • Arbeits- und Bildungszentrum Oeventrop
  • Caritas-Werkstätten
  • heftzwecke - Grafik · Druck · Lettershop
  • caritas integra gGmbH
  • JoKA - Job Kontaktstelle Arbeit
  • Werkstattladen handwerk28
  • check&snack

Spenden & Engagieren

  • Spenden & Stiften
  • Ehrenamt
  • Mitgliedschaft

Organisation

  • Transparenzbericht
  • Vorstand
  • Caritasrat
  • Caritas-Koordination
  • Zentrale Dienste
  • Seelsorge
  • Mitarbeitervertretung
  • Verbesserungsmanagement
  • Unternehmensservice
  • Presse
  • Termine

Jobs & Karriere

  • Stellenangebote
  • Online-Bewerbung
  • Wir bieten ...
  • Ausbildung
  • Praktikum
Cookies verwalten
Datenschutz
Impressum
  • Datenschutz: www.caritas-arnsberg.de/datenschutz
  • Impressum: www.caritas-arnsberg.de/impressum
Copyright © caritas 2025