Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine intensive Form der Begleitung für besonders schutzbedürftige Verletzte von Straftaten.
Wer durch eine Straftat - körperlich und/oder psychisch - verletzt wurde, steht im Ermittlungs- und Strafverfahren häufig vor vielen Fragen: Wie läuft ein solches Verfahren ab? Gibt es im Gericht Räume, in die ich mich zurückziehen kann, um dem Angeklagten nicht über den Weg zu laufen? Kann ich zu Terminen bei der Polizei oder dem Gericht eine Vertrauensperson mitnehmen?
Geschulte Prozessbegleiterinnen informieren Betroffene über den Ablauf eines Strafverfahrens und über die Aufgaben der beteiligten Personen. Sie begleiten die Betroffenen auf Wunsch zu den Vernehmungen, betreuen sie während der Wartezeiten und helfen ihnen bei der Bewältigung von Ängsten in Bezug auf das Strafverfahren.
Sie stehen den Opfern einer Straftat während des gesamten Strafverfahrens - vor, während und nach der Gerichtsverhandlung - unterstützend zur Seite und geben den Betroffenen so Sicherheit, um die Belastungen so gering wie möglich zu halten.
Das Recht auf psychosoziale Prozessbegleitung hat seit dem 1. Januar 2017 jedes Opfer einer Straftat. In bestimmten Fällen besteht ein Anspruch auf kostenfreie Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleiterin oder eines psychosozialen Prozessbegleiters, dann trägt die Staatskasse die Kosten. Die Beiordnung können die Betroffenen selbst oder deren Rechtsanwältin bzw. ihr Rechtsanwalt beim zuständigen Gericht beantragen.
Unter www.nichtallein.nrw.de finden Betroffene umfangreiche Informationen zum Thema.
Auch der Caritasverband Arnsberg-Sundern bietet den Menschen in Arnsberg und Umgebung eine Psychosoziale Prozessbegleitung an.
"Wir sind froh, dass dieses wichtige Thema mit der aktuellen Kampagne "Du bist nicht allein! des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrheinwestfalen jetzt einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht wird. Bisher ist der Anspruch relativ unbekannt und wird daher nicht so häufig eingefordert oder von den Gerichten beigeordnet", so Katja Sommer, die bei der Caritas Arnsberg-Sundern die Psychosoziale Prozessbegleitung anbietet. Ihre Erfahrungen waren bisher sehr positiv. Selbst während der Gerichtsverhandlung und Anhörungen dürfe sie neben Zeugen oder Opfern sitzen, um zu unterstützen und Sicherheit, Mut und psychische Stabilität zu geben. Gerade dieses würde von den Begleiteten als sehr entlastend empfunden.
Die Psychosoziale Prozessbegleitung des Caritasverbandes Arnsberg-Sundern ist unter der Telefonnummer 02931-545054 zu erreichen oder unter der Emailadresse pspb@caritas-arnsberg.de.
Weiter Informationen finden Interessierte unter www.caritas-arnsberg.de/psychosoziale-prozessbegleitung.