Das bedeutet, dass die Jugendhilfe ab 01.01.2028 oder spätestens ab dem 01.01.2030 für alle Kinder und Jugendlichen mit Einschränkung zuständig ist.
Ein gutes Zusammenwirken der Akteure der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe braucht eine gute, gemeinsame Kenntnis und Kooperation.
Um sich besser kennenzulernen, veranstalteten die vier Jugendämter im HSK (Arnsberg, Sundern, Schmallenberg und Hochsauerlandkreis) eine gemeinsame Tagung "Eingliederungshilfe und Jugendhilfe zusammen".
Erfahrungen aus der Praxis der Eingliederungshilfe haben dazu die Heilpädagogische Frühförderung und der Heilpädagogische Kindergarten vom Caritasverband Arnsberg-Sundern im Rahmen der Tagung geben können. Frau Blume, Frau Mönig und Frau Stratmann stellten ihre Einrichtungen und die aktuellen Rahmenbedingungen vor.
Es gab einen Einblick in die "bewegten Themen" der Arbeit, die aktuellen Herausforderungen und die Perspektiven für den Ausblick auf eine gemeinsame Richtung nach der neuen Gesetzeslage.
Das Fazit am Ende des Beitrags lautete: "Je früher Hilfe ansetzt, desto wirksamer ist sie. Davon profitieren die Kinder und Familien und Folgekosten werden vermieden."